Versicherungsnews 06 2017

Geld sparen

1. Bei Kreditausfallversicherungen ist Vorsicht angebracht

Im Prinzip ist eine Kreditausfallversicherung sinnvoll: Sie springt je nach Tarif im Todesfall des Kreditnehmers ein, bei Arbeitslosigkeit und/oder Krankheit. So ist die Tilgung garantiert und beispielsweise ein finanziertes Eigenheim abgesichert.

Die Umstände aber, unter denen viele dieser Versicherungsverträge zustande kommen, sind zweifelhaft – und die Qualität der Versicherungsbedingungen häufig ebenfalls. In einer Umfrage gaben 43 Prozent der teilnehmenden Kreditnehmer an, ihre Bank habe den Eindruck erweckt, dass der Kredit nur bei gleichzeitigem Abschluss einer Kreditausfallpolice fließe. Dabei handelt es sich in aller Regel um ein unverbindliches Angebot. Auch manche Händler, die Finanzierungen anbieten, drängen die Kunden zum parallelen Abschluss einer solchen Versicherung. Oftmals reicht es, im Kreditvertrag ein Kästchen anzukreuzen – Bedingungen und Prämien: Nebensache.

Das rächt sich, denn viele dieser aggressiv vertriebenen Tarife sind überteuert und enthalten zahlreiche Ausschlussklauseln. Ein Ehepaar aus Leipzig soll gar für einen 38.400-Euro-Ratenkredit bei seiner Bank eine Kreditausfallversicherungsprämie von 18.500 Euro bezahlt haben. Solche Prämien werden der Kreditsumme im Regelfall hinzuaddiert, so dass auch darauf Zinsen fällig werden. Kreditkunden sollten daher vor Versicherungsabschluss lieber zweimal überlegen und bestenfalls unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.

2. Europäische Aktien und Märkte sind wieder im Trend

Lange Zeit galten europäische Aktien und Märkte als zu krisenanfällig – siehe Griechenland, Spanien, Portugal, Irland oder Italien – und zu wenig dynamisch, um in größerem Stil dort zu investieren. Verglichen mit den US-amerikanischen waren die europäischen Unternehmensgewinne in den letzten Jahren nicht sehr attraktiv für internationale Anleger.

Doch spätestens seit der Wahl Emmanuel Macrons in Frankreich richten die Investoren ihren Fokus wieder vermehrt auf das Potenzial der „Alten Welt“ – auch angesichts der ungewissen Aussichten in den USA, wo die widersprüchlichen Ankündigungen nach wie vor keinen konkreten wirtschaftspolitischen Kurs erkennen lassen. Schon die Wahl in den Niederlanden, bei denen die moderaten Kräfte gestärkt wurden, sorgte für einen Schub. Der europäische Aktienindex EuroStoxx 50 hat den US-Index S&P 500 seitdem hinter sich gelassen, ein Trend, der sich nach dem Sieg Macrons im ersten Wahlgang noch beschleunigte. Neben der politischen Stabilisierung lockt Anleger aber auch die erfreuliche Entwicklung der Unternehmensgewinne nach Europa, während in den USA mit einer schwächeren Gewinndynamik gerechnet wird.

3. Was taugen die neuen Solvenzquoten von Versicherer?

Seit Ende Mai sind die deutschen Versicherer verpflichtet, ihre Solvabilitätsquoten (auch Bedeckungsquoten genannt) nach den Regelungen von Solvency II zu veröffentlichen. In diesem Wert soll sich gewissermaßen die Krisenfestigkeit der Unternehmen widerspiegeln. So sollen Transparenz und Verbrauchervertrauen gesteigert und Versicherervergleiche erleichtert werden.

Von verschiedenen Marktteilnehmern werden jedoch lautstark Zweifel geäußert, ob sich eine komplexe Thematik wie die Stabilität eines Versicherers in einer einzigen Kennzahl zusammenfassen lässt. So spiegelt die Solvenzquote beispielsweise nicht wider, wie volatil die Assets eines Versicherers sind. Selbst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist in Person ihres Exekutivdirektors für die Versicherungsaufsicht Dr. Frank Grund auf die Einschränkungen hin: „Auch wenn sich die Kennzahlen grundsätzlich vergleichen lassen, zur Aufstellung einer Rangliste taugen sie nicht.“ Ein Anbietervergleich besitzt schon deshalb nur eingeschränkte Aussagekraft, weil sich die Quoten je nach Marktentwicklung häufig ändern können, wie auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert.

4. Immobilienpreise nach kurzer Atempause wieder auf Höhenflug

Endet der Boom? So fragte sich mancher Beobachter des Immobilienmarktes vor wenigen Wochen. Im März war in allen Segmenten ein Preisrückgang verzeichnet worden – erstmals seit über drei Jahren. Die teilweise überhitzten Märkte in den gefragten Metropolen schienen etwas abzukühlen.

Dass damit indes keine Trendumkehr verbunden ist, zeigte dann der April: Alle Teilmärkte bewegten sich wieder nach oben, Eigentumswohnungen sogar um mehr als zwei Prozent. Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser stiegen zum Vormonat im Bestand um 0,73 und im Neubau um 0,42 Prozent. Der Gesamtmarkt legte ein Plus von 1,07 Prozent hin.

Damit lagen die Preise über alle Segmente hinweg um über acht Prozent höher als im Vorjahresmonat – und ein Ende des Nachfrageüberhangs in den beliebten Städten ist nicht in Sicht. Für eine mittelfristig weniger dynamische Marktentwicklung spricht hingegen, dass mehr und mehr internationale Investoren wegen des mittlerweile hohen Preisniveaus einen Bogen um Deutschland machen.

Versicherungsnews 06-2017 Versicherung

5. Jeder 4. Deutsche geht vorzeitig in Rente

Das Rentenniveau sinkt kontinuierlich. Schon die optimistischen Prognosen für die Gesetzliche Rentenversicherung laufen auf deutliche Einschränkungen für zukünftige Rentnergenerationen hinaus. Was dabei leicht aus dem Blick gerät: Viele Deutsche – genauer: fast ein Viertel – müssen Abschläge hinnehmen, weil sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Dass nicht alle das freiwillig tun, sondern nicht wenige Frührentner schlichtweg am Ende ihrer körperlichen und/oder psychischen Kräfte sind, ist ein offenes Geheimnis.

Im Schnitt beträgt das Rentenminus (Stand 2015) 7,65 Prozent, der Ruhestand wird dabei um durchschnittlich 25,5 Monate vorgezogen – woraus sich entnehmen lässt, dass pro Monat eine Kürzung von 0,3 Prozent vorgenommen wird. Dieser möglicherweise relevante Faktor sollte bei der Altersvorsorge berücksichtigt werden. Andernfalls könnte die Rentenlücke am Ende noch größer ausfallen als erwartet.

6. Zinswende kommt frühestens Ende 2018

In den USA ist sie bereits vollzogen; nun fragen sich die Finanzmarktteilnehmer, wann angesichts der positiven Konjunkturentwicklung in Euroland und der gestiegenen Inflation auch die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinswende einleitet. Offenbar rückt der Zeitpunkt näher – in gaaanz langsamen Schritten. Die EZB ließ durchsickern, dass die lockere Geldpolitik mittelfristig beendet werden soll. Ab Juli sollen dazu Verlautbarungen erfolgen, mit denen die „psychologische Grundlage“ geschaffen wird.

Der Kauf von Staats- und Unternehmensanleihen, derzeit noch im Volumen von 60 Milliarden Euro monatlich, soll dann ab Anfang nächsten Jahres schrittweise zurückgefahren werden. Wann auch der aktuell bei null Prozent liegende Leitzins angegangen wird, steht noch in den Sternen. Vor Ende 2018 jedenfalls wird in dieser Hinsicht nichts passieren. Bis Anleger und Sparer erste Ergebnisse einer Zinswende sehen, ist also noch viel Geduld gefragt.

7. Berufsunfähigkeitsversicherungen waren nie besser als heute:

Der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ist hart umkämpft – was sich für die Kunden auszahlt. Denn die Versicherer haben sich in den letzten Jahren einen regelrechten Wettlauf um die besten BU-Angebote geliefert. Dadurch steigt das Niveau der Tarife kontinuierlich an.

Objektiv bestätigt wurde das kürzlich erneut vom renommierten Ratinghaus Morgen & Morgen. Dessen Analysten haben 524 BU-Tarife von 69 Versicherern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Rund zwei Drittel der Angebote, genauer: 342, erhielten die Höchstbewertung von fünf Sternen. In die Noten flossen neben den Bedingungen (50 Prozent) auch die BU-Kompetenz der Anbieter (30 Prozent), die Solidität der Versicherer und die Antragsfragen (jeweils 10 Prozent) ein.

Eine BU-Versicherung stellt den „Goldstandard“ in der Absicherung der Arbeitskraft dar und wird auch von Verbraucherschützern jedem dringend empfohlen, der auf sein Einkommen angewiesen ist.

8. Investmentbesteuerung 2018

Ab Januar 2018 gelten neue Besteuerungsregeln für Investmentvermögen und Fonds. Neben den Anlegern unterliegen dann auch die Fonds selbst einer Steuerpflicht in Höhe von 15 Prozent. Die Besteuerung laufender Erträge und von Fondsanteils-Verkaufsgewinnen wird ebenfalls geändert. Zudem werden auch vor 2009 erworbene Alt-Anteile steuerpflichtig. Experten raten jedoch dazu, diese Alt-Anteile nicht aus Steuergründen zu verkaufen.

Insgesamt muss das Gros der Privatanleger nämlich keine Nettoeinbußen befürchten: Durch Teilfreistellungen von der Abgeltungssteuer können sie einen Ausgleich vornehmen. Von der Art des jeweiligen Fonds (Immobilien-, Aktien-, Mischfonds) hängt es ab, wie hoch der nicht zu versteuernde Anteil ist. Wer gar keine Steuern auf Kapitaleinkünfte zu entrichten hat und somit keinen Ausgleich geltend machen kann, muss laut Bundesfinanzministerium im Schnitt lediglich mit einer Nettoeinbuße von drei Euro pro Jahr rechnen.

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Versicherungsnews 04 2017

1. Lebensversicherungen erweckt falschen Eindruck

Für Wirbel sorgte die BILD-Zeitung Ende März mit ihrem Leitartikel „Ist Ihre Lebensversicherung auch unter Druck?“. Darin hieß es unter anderem, bereits 20 Anbieter säßen in der „Zins-Falle“. Grundlage der Einschätzung war eine Studie der Ratingagentur Assekurata von 2016, worin die finanzielle Situation von 75 Lebensversicherern untersucht wurde. Konkret stützten sich die BILD-Autoren auf eine Kennzahl, in der das Verhältnis von Kapitalerträgen aus Kundengeldern und bestehenden Rechnungszinsanforderungen zum Ausdruck kommt. An den Werten von 0,97 bis 2,49 lasen die Redakteure die Finanzkraft direkt ab.

Assekurata distanzierte sich nun jedoch deutlich von der BILD-Interpretation. Die ausschließlich herangezogene Kennzahl spiegele nur einen Teil der Unternehmens-Finanzkraft wider. Denn zusätzlich stünden den Versicherern erstens noch weitere Kapitalanlageerträge zur Verfügung, zweitens hätten die meisten die Möglichkeit der Quersubventionierung aus anderen Sparten, etwa Risikolebensversicherungen. Fazit: Die alarmistische Aufmachung in der BILD sollte nicht dazu verleiten, die präsentierten Zahlen „als Fundamentalaussage zur Finanzkraft beziehungsweise Bonität einzelner Unternehmen zu missdeuten“.

2. Die größten Kapitalvernichter an deutschen Börsen

Mehr als 32 Milliarden Euro wollen die DAX-Konzerne in den nächsten Wochen ihren Aktionären als Dividenden überweisen. Eine hübsche Summe, die in den meisten Fällen auf solide aufgestellte Unternehmen rückschließen lässt. Allerdings nicht immer, wie die aktuelle „Liste des Schreckens“ zeigt, auf der die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) die 50 größten Kapitalvernichter zusammenfasst: 30 von ihnen haben in den letzten fünf Jahren noch Dividenden ausgeschüttet.

Ebenso wenig wie Dividendenzahlungen sind bekannte Unternehmensnamen Garanten für eine gute Aktienperformance. So verzeichnet der ehemalige Überflieger SolarWorld AG mit minus 99,5 Prozent den größten Wertverlust über die letzten fünf Jahre. Eine horrende Wertentwicklung von minus 98,6 Prozent mussten vor fünf Jahren eingestiegene Aktionäre des Maschinenbauers Singulus Technologies bis heute verkraften. Mit weniger dramatischen, aber auch wenig erfreulichen Zahlen finden sich Air Berlin (minus 75,8 Prozent) und RWE (minus 56 Prozent) auf der Liste.

3. 5 verbreitete Irrtümer, die Versicherungskunden Geld kosten können

Viele Versicherungsnehmer zahlen unnötigerweise zu hohe Prämien oder haben Schutzlücken, die ihnen gar nicht bewusst sind. Von der Kfz- über die Hausrat- bis zur Unfallversicherung: Diese häufigen Irrtümer sollten die Kunden ausschließen:

1. Eine Unfallpolice leistet nach jedem Unfall mit Verletzungsfolgen.
Eine Unfallversicherung leistet erstens nur dann, wenn der Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen verursacht, und zweitens nur nach als „Unfall“ definierten Ereignissen. Je nach Bedingungen können Eigenbewegungen (wie Umknicken) oder Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen sein.
2. Wer grob fahrlässig einen Kfz-Schaden verursacht, hat keinen Versicherungsschutz.
Stimmt nicht immer: Manche Tarife leisten auch bei grob fahrlässigem Verhalten wie dem Überfahren einer roten Ampel. Ein Vergleich lohnt sich also.
3. Die Haftpflichtpolice deckt auch schleichend entstehende Schäden ab.
In den meisten älteren Haftpflichtverträgen sind sogenannte Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen, lediglich einige neuere Tarife bieten diesen Schutz an.
4. Bei von Kindern verursachten Schäden springt die Haftpflichtpolice ein.
Dies gilt nur für Kinder ab sieben Jahren. Jüngere Kinder sind deliktunfähig, so dass ihre Eltern nicht in Regress genommen werden können – es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.
5. Der Versicherungsschutz setzt mit dem Vertragsbeginn ein.
Manche Tarife sehen Wartezeiten vor, in denen schon Beiträge gezahlt werden, aber noch keine oder nur eingeschränkte Leistungen erfolgen.

4. Immer mehr Selbstständige haben immer größere Sorgen wegen dem Ruhestand

Eine Großstudie hat die Altersvorsorge von 71.600 Selbstständigen in 15 Ländern untersucht. Der Trend geht in Deutschland wie anderswo hin zum Freelancer- und Einzelunternehmertum, denn auf diese Gruppe entfällt der größte Teil des kontinuierlichen Wachstums bei den Selbstständigenzahlen. So haben hierzulande gut drei Viertel der Selbstständigen keine Angestellten.

Obwohl das mittlere Einkommen bei 45.000 Dollar liegt, sieht sich nur jeder fünfte Befragte in Deutschland für den Ruhestand gut gewappnet (weltweit sind es 26 Prozent). Konkrete Vorsorge betreiben lediglich 40 Prozent (weltweit: 34). Für 15 Prozent stellt der Verkauf ihres Unternehmens das Fundament für den Ruhestand dar.

Angesichts dieser Zahlen nimmt es nicht wunder, dass sich jeder dritte Solo-Selbstständige darauf einstellt, frühestens mit 70 oder sogar gar nicht mit dem Arbeiten aufzuhören – Ruhestand wird damit zum Luxus. Auch daher fordern sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Ob diese alte Forderung noch umgesetzt wird, steht in den Sternen. Die Betroffenen tun mithin gut daran, schon frühzeitig private Altersvorsorgelösungen wie Fondspolicen oder Aktiensparpläne in Anspruch zu nehmen.

Versicherungsnews 03-2017 Versicherung

5. Jede zweite Auslandsreisekrankenversicherung ist laut Finanztest „sehr gut“

Das hohe Niveau des hiesigen Angebots an Auslandsreisekrankenversicherungen bestätigen die Produkttester von Finanztest in ihrer April-Ausgabe. 88 weltweit gültige Jahresverträge ohne Gesundheitsprüfung und ohne Bindung an andere Reiseversicherungen nahmen sich die Analysten vor. Rund die Hälfte der Tarife wendet sich jeweils an Einzelpersonen und an Familien. Im Fokus standen Leistungen für Krankenrücktransporte, Überführung/Bestattung und Kinderbetreuung ebenso wie die Gesundheitsleistungen, die Transparenz der Vertragsklauseln und die Regelung für Schäden durch Kernenergie, Pandemien und Krieg.

Knapp die Hälfte der 88 Tarife erhielt die Höchstnote, während lediglich 5 schlechter als „befriedigend“ eingestuft wurden. Gegenüber vorherigen Tests von 2014 und 2015 hat sich das Ergebnis damit deutlich verbessert, obwohl manche Prüfkriterien verschärft wurden. „Hausaufgaben erfolgreich gemacht“, könnte man zusammenfassen.

6. Deutsche und Aktien: keine Liebesgeschichte

Obwohl die Niedrigzinsen die klassischen sicherheitsorientierten Investments wie Renten unattraktiv machen, ist die Zahl der deutschen Aktienbesitzer zuletzt gesunken. 8,98 Millionen hielten 2016 Aktien oder Aktienfondsanteile, wie das Deutsche Aktieninstitut (DAI) errechnet hat. 2014 waren es noch 30.000 mehr. Im Jahr 2001 gab es sogar mal fast 13 Millionen Aktionäre – dafür hatte unter anderem der „Manfred-Krug-Effekt“ gesorgt, der die Telekom-Aktie zur „Volksaktie“ machen sollte.

Damit verzichten die Deutschen im Vergleich zu anderen westlichen Nationen auf einen Gutteil Rendite. Über alle Anlageklassen hinweg generieren sie nach Abzug der Inflation gerade mal 2,3 Prozent p. a. Die Finnen dagegen, die prozentual rund dreimal so viele Aktionäre zählen wie die Deutschen, kommen auf 6,9 Prozent. Einen Lichtblick erkennt das DAI immerhin: In der jüngsten Altersgruppe (14 bis 39 Jahre), die vom gesetzlichen Rentensystem nicht viel zu erwarten hat, stieg die Zahl der Aktionäre – von 1,696 auf 1,952 Millionen zwischen 2014 und 2016.

7. Vorsicht bei Änderungen von Lebensversicherungen

Wer wesentliche Merkmale seiner Lebensversicherung vor Ablauf der Zwölfjahresfrist ändert, kann sich nicht auf eine steuerfreie Auszahlung verlassen. Für diese ist der änderungsfreie Ablauf von zwölf Jahren, in denen Beiträge gezahlt werden, Voraussetzung. Wird eine neue Laufzeit oder Versicherungssumme vereinbart, so wird die Uhr wieder auf null gestellt, da damit juristisch ein neuer Vertrag begründet wird. Dies hat der Bundesfinanzhof kürzlich höchstrichterlich bestätigt.

Damit muss sich das klagende Ehepaar mit dem Steuerbescheid abfinden, den es angefochten hatte. Er bezog sich auf einen Vertrag, den die Eheleute 1981 abgeschlossen, 1989 in puncto Laufzeit und Versicherungssumme geändert und 1990 beitragsfrei gestellt hatten. Als 2001 die Auszahlung erfolgt war, wollte das zuständige Finanzamt das Steuerprivileg nicht anerkennen – wie nun klar ist, mit Recht.

8. Bausparern droht neue Kündigungswelle

Dass Bausparkassen an den in früheren Hochzinszeiten abgeschlossenen Verträgen zu knabbern haben, ist allgemein bekannt. Die Praxis, die „Altlasten“ nach Ablauf von zehn Jahren seit Zuteilungsreife zu kündigen, hat sich mittlerweile mit dem Segen des Bundesgerichtshofs durchgesetzt. Das gleiche Schicksal könnte nun jedoch auch jüngeren Bausparverträgen bevorstehen.

Wie das „Handelsblatt“ berichtet, hat die erste deutsche Bausparkasse angekündigt, sich mit einem juristischen Kniff von jüngeren, aber immer noch vergleichsweise hochverzinsten Verträgen trennen zu wollen. Dazu will sie sich auf eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ berufen, die durch die Zinspolitik eingetreten sei. Paragraf 313 BGB sieht vor, dass ein Vertrag gekündigt werden kann, wenn sich dessen Grundlagen in bei Abschluss unvorhersehbarer Weise geändert haben. Ob dieser Griff in die juristische Trickkiste gerichtlich Bestand hat und somit eine neuerliche Kündigungswelle anrollt, bleibt abzuwarten.

03.05.17:

Versicherungsnews 12 2016

1. Welche Schäden sind in der Kfz-Teilkaskoversicherung die häufigsten

Der GDV hat seine Kfz-Schadensbilanz im Teilkaskobereich für das vergangene Jahr 2015 vorgelegt. Ausgeschüttet wurden insgesamt fast drei Milliarden Euro.

Auf dem ersten Rang unter den Schadensursachen steht nach wie vor der Glasbruch, auch wenn die Zahl diesbezüglicher Schadensfälle gegenüber 2014 um 2 Prozent auf 2.156.000 zurückging. 1,134 Milliarden Euro kostete die Reparatur von Windschutzscheiben, Seitenspiegeln und Scheinwerfern. Die zweithöchsten Leistungen wurden für Wildschäden ausgeschüttet (653 Millionen Euro), wenngleich deren Zahl mit 263.000 unter der von Naturgewaltenschäden blieb. Diese wurden 296.000 Mal reguliert – eine Zunahme um satte 69 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wegen des geringeren Durchschnittswerts kosteten die Schäden durch Sturm, Blitz, Überschwemmungen und Hagel aber „nur“ 570 Millionen Euro.

Einen leichten Rückgang um 4 Prozent verzeichneten die Versicherer bei Marderschäden: Kühlwasserschläuche, Gummidichtungen und Stromleitungen wurden 207.000 Mal zur Beute der putzigen, aber mit scharfen Beißerchen ausgestatteten Tiere. Der Gesamtschaden belief sich auf 63 Millionen Euro. Deutlich teurer waren Diebstähle aus dem Auto, oftmals begleitet von Vandalismus. Die 117.000 Fälle kosteten 228 Millionen Euro. Komplette Autos wurden 19.000 Mal gestohlen – 291 Millionen Euro betrug der Schaden.

2. Was bedeutet der Trump-Sieg für Investoren & Börse

Noch immer ist allenfalls in Umrissen erkennbar, wohin die Reise mit dem kommenden US-Präsidenten Donald Trump gehen wird. Konkret angekündigt hat der President-elect den Ausstieg aus dem pazifischen Freihandelsabkommen TPP; auch dem atlantischen Pendant TTIP werden keine Chancen mehr eingeräumt. Weiterhin möchte Trump die Steuern für US-Unternehmen senken. Im Wahlkampf war von 15 Prozent Maximalbesteuerung die Rede. „Grenzen hoch, Steuern runter“, so lässt sich das Programm bisher zusammenfassen.

Damit könnten US-Aktien von der zukünftigen Wirtschaftspolitik profitieren, meinen Analysten. Vor allem der Infrastruktursektor sieht freudig angekündigten Investitionen entgegen. Die Pharmabranche atmet ebenfalls auf, da von Hillary Clinton geforderte Preissenkungen nun doch nicht kommen dürften. Auch die Wall Street ist überwiegend optimistisch gestimmt.

Leiden dürfte hingegen der Welthandel, und insbesondere exportorientierte Länder wie Deutschland und China müssen zittern. Trump wird aller Voraussicht nach auf protektionistische Maßnahmen setzen, um sein Motto „America first“ umzusetzen.

3. Beiträge in gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Gleichschritt

Vor allem wegen der Niedrigzinsen müssen viele Privatversicherte 2017 merkliche Beitragsaufschläge hinnehmen. Aufgrund gesetzlicher Regelungen sind die Versicherer nämlich verpflichtet, nun „auf einen Schlag“ die Minizinsen der letzten Jahre und zugleich steigende Leistungsausgaben einzupreisen. Rund zwei Drittel der Privatversicherten werden im Schnitt rund 11 Prozent drauflegen müssen. In den Medien haben diese Prämienaufschläge für ein kleines Beben gesorgt.

Ein langfristiger Vergleich zeigt jedoch, dass die Beiträge pro Versicherten sich annähernd synchron zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt haben. Während die Beitragseinnahmen pro Kassenpatient seit 2007 jährlich durchschnittlich um 3,2 Prozent stiegen, waren es bei den Privaten 3,0 Prozent. Herausgerechnet ist dabei der aus Steuern finanzierte Bundeszuschuss zur gesetzlichen Versicherung. Dass die Erhöhungen der privaten Versicherer regelmäßig Wellen schlagen, liegt vornehmlich daran, dass sie nicht so kontinuierlich wie in der gesetzlichen Kasse durchgeführt werden, sondern von Zeit zu Zeit nach Erreichen bestimmter vorgeschriebener Schwellenwerte.

4. Selbstständige haben Nachholbedarf in der Altersvorsorge

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in einer Studie untersucht, wie es um die Altersvorsorge der Selbstständigen bestellt ist. Im Fokus standen jene 57 Prozent von ihnen, die nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk sind. Die gute Nachricht: Fast zwei Drittel der nicht obligatorisch Versicherten haben ein Vermögen von mindestens 100.000 Euro, in Geld, Immobilien oder weiteren Kapitalanlagen. Bei 40 Prozent beläuft sich der Wert sogar auf über eine Viertelmillion Euro.

Auf der anderen Seite jedoch fährt jeder fünfte Solo-Selbstständige ein hohes Altersarmutsrisiko, hat also weder ein größeres Vermögen noch eine Rentenversicherung. Über alle Selbstständigen hinweg liegt die Quote der besonders Armutsgefährdeten bei 12 Prozent. Eine „massenhafte Altersarmut“ droht damit laut DIW-Analyst Karl Brenke zwar nicht, aber eine „beachtliche Minderheit“ müsse sich darauf einstellen, später mit der staatlichen Grundsicherung auskommen zu müssen. Bundessozialministerin Andrea Nahles möchte die Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren, was die Christdemokraten allerdings ablehnen.

Versicherungsnews 12-2016 Versicherung

5. Schärfere Auflagen für Verivox, Check24 & Co. gefordert

Vergleichsportale für Versicherungen, Finanzen, Telekommunikation und weitere Leistungen erfreuen sich großer Beliebtheit. An der Transparenz hapert es jedoch nach wie vor. Bereits im Juli hatte das Landgericht München den Anbieter Check24 in einem Urteil dazu verdonnert, wichtige Informationen deutlicher herauszustellen. Konkret muss den Kunden mitgeteilt werden, dass das Unternehmen als Versicherungsmakler agiert und von den Produktgebern Provisionen erhält. Außerdem wurde moniert, dass Check24 nicht ausreichend über bestimmte Versicherungen informiere.

Zu einem Durchbruch in Sachen Transparenz hat das jedoch nicht geführt. Noch immer können die Kunden nicht klar erkennen, ob es sich jeweils um eine Vergleichsplattform für den gesamten Markt oder um einen Buchungsservice für ausgewählte kooperierende (also zahlende) Anbieter handelt. Die Grünen fordern nun in einem Gesetzesantrag klarere Angaben zu Betreiber, Provisionen, Auswahl und Vergleichskriterien. Auch sogenannte gesponserte Links sollten deutlicher von normalen Suchergebnissen abgegrenzt werden. Die Aufsichtsbehörden sollten dazu mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet werden.

6. Kommt für Indexfonds das „dicke Ende“?

Die expansive Geldpolitik hat mit ihren Unmengen an Liquidität in den letzten Jahren die Börsenindizes kräftig befeuert. Davon profitierten passive Indexfonds (ETFs) besonders, da sie die ausgewählten Indizes eins zu eins nachbilden. Auf rund zwei Billionen Euro werden die Investitionen in ETFs geschätzt, die Anleger vor allem mit ihren geringen Kosten locken.

Unter Analysten mehren sich nun allerdings die mahnenden Stimmen. Der Grund: Die Geldschwemme wird in absehbarer Zeit enden müssen, was den Höhenflug von Dow Jones & Co. einstweilen in eine Baisse verwandeln dürfte. Für die Anleger bedeutet das, dass sie über aktives Fondsmanagement nachdenken sollten. Denn nur mit aktiver Auswahl und Kontrolle lässt sich dem Trend entgegen performen.

Hinzu kommt ein wachsendes strukturelles Risiko durch die ETFs: Diese könnten bei fallenden Kursen selbst zum Krisentreiber werden, da sie entsprechend an Wert verlieren und damit die schlechte Marktstimmung verstärken.

7.Sicher, kostengünstig, einfach – so lieben die Deutschen ihre Geldanlagen

Es ist keine Überraschung: Sicherheit dominiert nach wie vor die Anlagewünsche der Deutschen. Drei Viertel von 2.100 repräsentativ ausgewählten Bundesbürgern finden dieses Kriterium wichtig. Geringe Kosten stehen auf Platz zwei der Beliebtheitsskala, sie spielen für 60 Prozent der Befragten eine wesentliche Rolle. Für gut die Hälfte (52 Prozent) sollten die Anlageprodukte einfach und verständlich sein. Es folgen: „individuell auf mich zugeschnitten“ mit 42, „über ein Unternehmen, das der staatlichen Bankenaufsicht untersteht“ mit 37 und „schnell“ mit 36 Prozent.

Zwischen den Altersgruppen gibt es einige Unterschiede, allerdings nicht in puncto Sicherheit, die allen nahezu gleich wichtig ist. Die Kosten spielen für die älteste Teilnehmergruppe (50- bis 65-Jährige) eine deutlich größere Rolle als für die jüngste (18- bis 34-Jährige). Ebenso verhält es sich mit der staatlichen Beaufsichtigung des beauftragten Unternehmens. Als Überraschung kann gelten, dass die Jungen signifikant mehr Wert auf eine persönliche Betreuung durch einen Berater legen als die Generation 50plus. Zugleich wünschen sie sich aber auch öfter einen Rund-um-die-Uhr-Service.

Versicherungsnews 08-2016

1. Wann ist mein Kind gesetzlich Unfallversichert?
Die Schule geht los!
Was Eltern über die gesetzliche Unfallversicherung wissen sollten

Für Hunderttausende Kinder beginnt nach den Sommerferien der „Ernst des Lebens“. Eltern (nicht nur) von ABC-Schützen sollten im Bilde darüber sein, wann ihre Sprösslinge gesetzlich unfallversichert sind und wann nicht. Unsere Grafik „Was Eltern über die gesetzliche Unfallversicherung wissen sollten“ verschafft Überblick.

Wer ist in der Schüler Unfallversicherung versichert?
Kinder in Tageseinrichtungen und Kinder in Tagespflege
(§2 Abs. 1 Nr 8a SGB VII)
Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen
(§2 Abs. 1 Nr 8b SGB VII)
Studierende an Hochschulen
(§2 Abs. 1 Nr 8c SGB VII)

2. „Gleichbehandlung“: Erneut Zehntausende Bausparverträge vor Kündigung

Bereits im letzten Jahr fegte eine große Kündigungswelle über die Bausparkunden hinweg, deren Verträge seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif waren und lediglich als Guthaben fungierten. 200.000 Altverträge wurden von den Bausparkassen aufgehoben, da diese in den aktuellen Niedrigzinszeiten die Verzinsungszusagen von 3 bis 4 Prozent nicht mehr erfüllen können. Zum Vergleich: Aktuell werden Bausparverträge mit 0,1 bis 0,25 Prozent Zinsen angeboten.
Wie jetzt bekannt wurde, rollt die nächste Welle an; diesmal dürften Schätzungen zufolge rund 60.000 Kunden betroffen sein. Die Bausparkassen berufen sich auf den „Gleichbehandlungsgrundsatz“. Ob das in Anspruch genommene Sonderkündigungsrecht wirklich Gültigkeit hat, beschäftigt nach wie vor die Gerichte. In den meisten Entscheidungen wurden die Kündigungen bislang für rechtens erklärt, einige Urteile fielen allerdings auch zugunsten der Bausparer aus. Zudem schließen auch viele Bausparkassen mit ihren Kunden Vergleiche.

3. Weitere Anbieter sagen der klassischen Lebensversicherung leise Servus

Die Älteren werden sich erinnern: Es gab mal eine Zeit, in der den Kunden beim Abschluss einer Lebensversicherung satte 4 Prozent Zinsen aufs Kapital garantiert wurden – noch keine 20 Jahre ist das her. Seitdem hört der Sinkflug des Höchstrechnungszinses nicht auf. Ab 2017 wird dieser bei mageren 0,9 Prozent liegen. Die klassische Lebensversicherung mit Garantieverzinsung wird damit immer unattraktiver, und die Anbieter ziehen die Konsequenzen daraus.

Nach Branchengrößen wie Ergo und Gothaer hat nun auch die Stuttgarter W&W-Gruppe, zu der die Versicherer Württembergische und Karlsruher gehören, die mit Garantiezins unterlegte Lebensversicherung aus dem Programm genommen. Die Produktgattung sei „derzeit nicht zeitgemäß“, begründet das Unternehmen seine Entscheidung. Stattdessen sollen neuartige Vorsorgeprodukte forciert werden, in denen eine geringere Garantie mit höheren Renditechancen verknüpft wird.

Versicherungsnews aus Mönchengladbach

4. Deutsche sparen wie die Weltmeister

Den niedrigen Zinsen zum Trotz erreichten die Ersparnisse der Deutschen Ende 2015 mit 5,3 Billionen Euro einen neuen Höchstwert, wie der Bankenverband bekannt gab. Ganze 5 Prozent betrug die Steigerung damit zum Vorjahr. Das Aktienvermögen legte sogar um 10 Prozent zu – allerdings nicht wegen einer verstärkten Börsenleidenschaft der Deutschen, sondern wegen Kurszuwächsen. Nach wie vor liegt der Aktienanteil am Gesamtvermögen bei rund 6 Prozent. Ebenfalls um 10 Prozent wuchs das Bargeldvermögen, das nun 141 Milliarden Euro beträgt. Hierin zeigen sich dann möglicherweise doch Auswirkungen des Zinstiefs.

Spitzenreiter unter den Assetklassen sind Versicherungen und Pensionskassen, in denen über zwei Billionen Euro liegen. Fast ebenso viel versammeln Spar-, Sicht- und Termineinlagen. In Investmentfonds haben die Deutschen rund 485 Milliarden Euro versammelt, gefolgt von Aktien mit 342 Milliarden.

5. Elektronische Gesundheitskarte ja, „gläserner Patient“ nein

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte die elektronische Gesundheitskarte nutzen müssen. Damit schloss es sich der Meinung der Vorinstanz an. Geklagt hatte ein IT-Ingenieur, der grundsätzlich Klarheit schaffen wollte.

Ein Recht auf „Weiterleben in der analogen Welt“ ergebe sich nicht aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so die Richter. Die Digitalisierung müssen die Bürger also mitmachen. Bis zu welchem Grad, können sie allerdings nach dem Urteil mitbestimmen: Über den Versichertenstatus hinaus dürfen auf der Karte nur dann sensible Gesundheitsdaten gespeichert werden, wenn der Versicherte in deren Erhebung, Nutzung und Verarbeitung einwilligt. So soll nach dem Willen des Gerichts verhindert werden, dass man gegen seinen Willen zum „gläsernen Patienten“ wird. Das dürften die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Bund der Krankenkassen nicht gern hören, die sich auf die Speicherung weitergehender Daten auf der Karte geeinigt hatten. Diese Vereinbarung ist nach dem Urteil unzulässig.

6. China wieder im Kommen?

Um die letzte Jahreswende blickten die internationalen Investoren bang auf die chinesische Konjunkturentwicklung, deren Aussichten überaus ungewiss erschienen. Das Wachstum war von 10,6 Prozent (2010) auf unter 7 Prozent gesunken. Ein eigentlich beachtlicher Wert, für die zuvor verwöhnten China-Investoren indes enttäuschend.

Doch mittlerweile macht sich wieder Optimismus breit. Eine neue Studie von Roland Berger kommt zu dem Schluss, dass sich das chinesische Marktvolumen für Asset-Manager bis 2020 mehr als verdoppeln dürfte, von heute 4,2 auf 8,5 Billionen US-Dollar. Das hohe Wachstumspotenzial resultiere aus den langfristig robusten ökonomischen Entwicklungen und dem reifer gewordenen und zunehmend liberalisierten Markt in China. Für internationale Asset-Manager seien die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Investitionen zudem deutlich günstiger geworden. Die jüngsten Wachstumszahlen lassen allerdings noch keine Trendwende erkennen.

7. Abschlusskosten für Lebensversicherungen deutlich gesunken

Anfang 2015 trat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in Kraft, das unter anderem die Abschlusskosten senken sollte. Die Versicherer dürfen seitdem in den ersten fünf Vertragsjahren nur noch maximal 25 Promille der Beitragssumme bilanziell anrechnen (sogenannter Höchstzillmersatz).

Wie der „LV-Check 2016“ des Fachmagazins procontra nun belegt, haben sich die Abschlusskosten 2015 in die vom Gesetzgeber gewünschte Richtung entwickelt. Insgesamt vereinnahmten die Lebensversicherer 7,9 Prozent weniger Abschlusskosten als im Vorjahr. Es wurden zwar auch weniger Policen abgeschlossen, doch das erklärt den Rückgang nur zum Teil – denn der Neuzugang schrumpfte gemessen an der Beitragssumme „nur“ um 5,7 Prozent. Die Differenz markiert den Gebührenanteil, auf den die Versicherer verzichten. Im Marktschnitt sank die Kostenquote bei Lebensversicherungen von 4,95 auf 4,84 Prozent.

8. Geldanlage für Wagemutige: Wagniskapital

Im Vergleich mit den USA steckt die Venture-Capital-Szene hierzulande noch in den Kinderschuhen. Während Wagniskapitalgeber jenseits des Atlantiks zwischen 2012 und 2015 satte 64 Milliarden Euro in aufstrebende Jungunternehmen steckten, waren es in Deutschland im selben Zeitraum kümmerliche zwei Milliarden. Da kann man getrost von Nachholbedarf sprechen.

Der Zeitpunkt erscheint momentan günstig. Denn es gibt jede Menge vielversprechende deutsche Start-ups, die vor allem im Zuge der Digitalisierung nach internationaler Expansion streben. Wer ihnen – in der Regel über entsprechende Fonds – Kapital zum Wachsen leiht, kann im Erfolgsfall enorme Renditen verbuchen. Dass der deutsche Gründergeist nach wie vor, wenn auch keine neuen Googles oder Amazons, erfolgreiche Unternehmen hervorbringen kann, illustrieren etwa Teamviewer oder Trivago. Den fantastischen Renditen im günstigen Szenario stehen allerdings auch beträchtliche Risiken gegenüber: Schafft das Unternehmen es nicht in die Gewinnzone, ist die Investition verbrannt.

Versicherungsnews 07-2016

1. Was Sie über Handyversicherungen wissen sollten

Es gibt eine Vielzahl von Versicherungstarifen auf dem Markt, die bei Beschädigung oder Abhandenkommen des Smartphones eine Zahlung leisten. Man sollte jedoch genau hinschauen, denn oftmals finden sich zahlreiche Ausschlüsse in den Bedingungen, die das Preis-Leistungs-Verhältnis fraglich erscheinen lassen. Diesbezüglich gibt es riesige Unterschiede zwischen den Anbietern. So enthalten beispielsweise manche Tarife eine Nachtzeitklausel (wie oft auch Fahrradversicherungen), der zufolge zwischen 22 und 6 Uhr gestohlene Handys nicht erstattet werden. Überdies schließen manche Versicherer einfachen Taschendiebstahl aus, obwohl die meisten Handy-Langfinger genau diese Methode wählen. Viele Verträge verlängern sich auch automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.

Insgesamt lohnt sich eine Handyversicherung in aller Regel nur für hochwertige Geräte – schon allein, weil gemeinhin nicht der Neuwert, sondern nur der Zeitwert erstattet wird, also der beim Schadenseintritt aktuelle Wert.

2. Die Brexit-Folgen für die Wirtschaft

Kaum zeichnete sich das Ergebnis der Brexit-Abstimmung in Großbritannien ab, schon rauschten die Indizes und Währungen in den Keller. Die Märkte waren nicht wirklich auf die Austrittsentscheidung vorbereitet. Auch der DAX ging auf Talfahrt, die Anleger sind tief verunsichert.

Doch es spricht nach Ansicht von Experten viel dafür, dass die Märkte überreagieren. Für Großbritannien selbst und dort engagierte Investoren dürften zwar schwere Jahre anbrechen, doch der Rest Europas und der Welt könnte am Ende mit einer Wachstumsdelle davonkommen. Voraussetzung ist, dass die Angst vor einem Absturz der Weltwirtschaft nicht zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung wird – denn Wirtschaft ist ja bekanntlich zu einem guten Teil Psychologie. Viel hängt nun davon ab, ob der Brexit ein singuläres Ereignis bleibt oder sich politisch fortsetzt – ob also die Europäische Union reformiert und gestärkt wird oder nach und nach zerbricht.

3. Deutsche Versicherer finanziell gut ausgestattet

Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass die deutschen Versicherer trotz widriger Umstände – Stichwort Niedrigzinsphase – ihre Eigenmittelausstattung (Solvabilität) zum Teil deutlich ausbauen konnten. Vor allem die Lebensversicherer ächzen jedoch weiterhin unter dem Zinstief. 21 von 54 untersuchten Lebensversicherern konnten zwar ihr Eigenkapital aufstocken, doch im Schnitt sank die Solvabilitätsquote der Branche zwischen 2014 und 2015 um 2 Prozent auf 161,7 Prozent – ein immer noch üppiges Polster.

Noch bessere Durchschnittszahlen liefern die Krankenversicherer, die mit 249,7 Prozent rund zweieinhalbmal so viel Eigenkapital vorhalten wie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgeschrieben. Rund die Hälfte (14 von 29) von ihnen konnte ihre Solvabilität steigern. Auch die getrennt betrachteten Versicherungskonzerne kommen mit 219,9 Prozent auf eine hohe Durchschnittsquote.

4. Wohnungsnot in Metropolen ist einstweilen Dauerzustand

Trotz verstärkter Bautätigkeit reicht der Wohnraum in deutschen Großstädten vorn und hinten nicht. Und daran wird sich auch in näherer Zukunft nichts ändern, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) prognostiziert.

So müssten bis 2020 jährlich bundesweit 310.000 Wohnungen gebaut werden, bei anhaltendem Einwandererzustrom sogar 380.000. 2015 wurden jedoch weniger als 200.000 Wohnungen fertiggestellt. In Berlin müssten sogar dreimal so viele Wohnungen gebaut werden, wie tatsächlich entstehen. Nur rund die Hälfte des jährlichen Neubedarfs wird in Hamburg, München und Köln gedeckt.

Für Immobilieninvestoren stehen die Zeichen damit weiterhin auf Wachstum. Die immer wieder thematisierte Blasengefahr ist aufgrund der fundamentalen Daten in den Metropolenmärkten nicht gegeben – denn der Nachfrageüberhang wird diese Standorte noch viele Jahre prägen.

5. Rabatt für sportliche Versicherungskunden

Ist es der Einstieg in eine neue Versicherungskultur? Ein großer Versicherer bietet jetzt Beitragsnachlässe in der Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung an, wenn die Kunden einen gesunden und sportlichen Lebensstil nachweisen. Zudem locken Rabatte bei Handelspartnern wie Fitnessstudios oder Sportartikelherstellern. Das Programm steht Versicherten jedes Alters und Gesundheitszustands offen.

Konkret wird zunächst der persönliche Gesundheits- und Fitness-Level („Vitality-Status“) ermittelt, sodann werden Ziele festgelegt. Diese sollen die Versicherten mit Sport, Vorsorgeuntersuchungen, gesunder Ernährung und Verzicht aufs Rauchen erreichen. Gelingt dies, gibt es die oben genannten Vergünstigungen.

Verbraucherschützer sind von dem Konzept nicht begeistert; sie befürchten zum einen, dass der Datenschutz unzureichend sein könnte, weshalb es schon einen „Big Brother Award 2016“ für den Tarif gab. Zum anderen sehen sie das Solidarprinzip in der Versicherung gefährdet.

6. Wiederkehr der Inflation für zweites Halbjahr erwartet

Lange schwebte das Deflationsgespenst über den Märkten, doch nun prognostizieren Experten für das zweite Halbjahr 2016 wieder eine nennenswerte Inflation. Für Investoren und Sparer eine zwiespältige Nachricht, denn die Entwertung niedrig verzinsten Kapitals schreitet dadurch schneller voran. Andererseits aber spricht eine gewisse Inflation für eine gut laufende Konjunktur, die wiederum durchaus im Interesse der Investoren liegt.

Als Treiber für die Inflation fungieren vor allem der Ölpreis und in Deutschland die zuletzt relativ üppigen Tariflohnerhöhungen. Die Eins vor dem Komma erwarten Makroökonomen daher schon gegen Ende des laufenden Jahres. Für 2017 prognostiziert der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) eine Inflation von 1,2 Prozent, nachdem für 2016 eine Rate von 0,3 Prozent erwartet wird. Ein Unsicherheitsfaktor ist allerdings der britische EU-Austritt mit seinen Folgen für die europäische und weltweite Konjunktur.

7. Mehr Unfälle deutscher Autofahrer im Ausland

Der Zentralruf der deutschen Autoversicherer meldet für 2015 einen deutlichen Anstieg der Unfälle in Deutschland zugelassener Autos mit solchen mit ausländischem Kennzeichen im Ausland. 29.683 Unfälle bedeuten einen Zuwachs von 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Rund 70 Prozent der gemeldeten Malheurs ereigneten sich in sechs Ländern. Deren „Spitzenreiter“
ist Italien mit 5.018 Unfällen, gefolgt von Frankreich (4.999) und den Niederlanden (3.933). In letzterem Nachbarland gab es mit 11,1 Prozent den höchsten Anstieg, aber auch die Unfallzahlen in Österreich schnellten um 11 Prozent nach oben (auf 3.048). Rückgänge gab es in der Schweiz und in Spanien. Kaum überraschenderweise stieg die Unfallkurve auch 2015 im Juni steil an und fiel im September wieder ab.

Auslandsurlauber sollten sich auf den Fall der Fälle vorbereiten, indem sie alle für die Schadensabwicklung benötigten Unterlagen griffbereit halten.

8. Ist Silber das neue Gold?

Im Zuge der Brexit-Entscheidung flüchteten viele Anleger in den „sicheren Hafen“, als welcher Gold gemeinhin gilt. Weniger im Fokus steht sein „kleiner Bruder“, das Silber. Dabei gibt es gute Gründe dafür, von einem stabil steigenden Silberpreis auszugehen. Dieser beträgt aktuell nur rund ein Drittel seines früheren Allzeithochs, da ist also deutlich mehr Luft nach oben als beim Gold, das etwa zwei Drittel seines Allzeithochs erreicht hat. Auch die industrielle Nachfrage spricht für eine Silber-Beimischung. Beiden Edelmetallen kommt aktuell und mindestens mittelfristig zudem die Politik der großen Notenbanken zugute, die den Run auf Sachwerte befeuert.

Wer in Silber oder in Gold investieren möchte, kann nicht nur physische Bestände erwerben (Vorsicht: Auf Silberbarren werden 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben, überdies braucht man für Silber mehr Lagervolumen als für Gold). Auch die Beteiligung an Silber-ETFs ist möglich, außerdem kann eine Investition in entsprechende Minen lukrativ sein. Doch hier wie dort gilt: Edelmetallkurse sind volatil, mit erheblichen Schwankungen ist immer zu rechnen.

Versicherungsnews 06-2016

1. Mangelhafte Beratung bei Garantieversicherungen für Smartphone, Kamera & Co.

Wer ein hochwertiges technisches Gerät kauft, bekommt häufig auch eine Garantieversicherung angeboten, vor allem in Elektronikmärkten. Die Policen erstatten in der Regel Reparaturkosten für technische Defekte, die nach Ablauf der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftreten, und umfassen in manchen Fällen auch einen Diebstahlschutz.
Eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zeigt nun: Lediglich jeder siebte Kunde wird darüber aufgeklärt, was die angebotene Versicherung eigentlich genau leistet. Häufig findet sich beispielsweise eine lange Reihe von Ausschlüssen in den Bedingungen, die aber nicht kommuniziert werden. Damit sind böse Überraschungen im Leistungsfall vorprogrammiert. Auch ein Preisvergleich findet nicht statt, so dass den Kunden nicht klar wird, wie teuer die Policen üblicherweise sind. Im Gegensatz zu Versicherungsvermittlern verfügen die Elektronikverkäufer zudem in der Regel nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung, die bei einer Falschberatung einspringen würde.

2. Garantiezins in der Lebensversicherung bald unter 1 Prozent

Der Höchstrechnungszins, den Lebensversicherer ihren Kunden maximal garantieren dürfen, soll nach den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums Anfang 2017 auf 0,9 Prozent sinken. Aktuell beträgt er noch 1,25 Prozent. Die Politik reagiert damit auf die anhaltende Niedrigzinsmisere, die auch den Versicherern zu schaffen macht. Denn diese müssen die Zinsversprechen aus alten Verträgen, teilweise bis zu 4 Prozent, noch erfüllen.

Die klassische Lebensversicherung (LV) mit Garantieverzinsung stirbt damit einen Tod auf Raten; mehrere große Versicherer haben sich bereits ganz aus dem Geschäft verabschiedet, darunter Generali, Ergo und Talanx. Die Allianz rät ihren Kunden vom Abschluss des Klassikers ab. Mittlerweile wählen neun von zehn LV-Kunden stattdessen neuartige Garantiemodelle als Altersvorsorge. Die Policen garantieren in der Regel nur noch den Beitragserhalt und stellen dafür höhere Renditechancen in Aussicht.

3. Beschwerden in der Assekuranz weiterhin auf geringem Niveau

Der Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch hat seine Bilanz für 2015 vorgestellt. Mit 13.805 zulässigen Beschwerden lag die Quote weiterhin im kaum messbaren Bereich – immerhin laufen in Deutschland insgesamt knapp 430 Millionen Versicherungsverträge.

Die meisten Beschwerden betrafen die Lebensversicherung, allerdings mit leicht rückläufiger Tendenz: 3.640 zulässige Beschwerden bedeuten einen Rückgang um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Deutlich nach oben schnellte allerdings die Zahl der Eingaben, die Rechtsschutzversicherungen betrafen (plus 32,3 Prozent), und auch die Kfz-Kasko verzeichnete einen vergleichbaren Anstieg (32,2). Auf einen Tiefststand von nur noch 336 sank die Zahl der Beschwerden über Versicherungsvermittler (minus 5,1 Prozent gegenüber 2014).

Der Versicherungsombudsmann dient als Streitschlichter zwischen Versicherungen und ihren Kunden, die diesen Service kostenlos in Anspruch nehmen können. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro sind seine Entscheidungen für die Anbieter bindend.

4. Wie teuer ist es eigentlich, Ruheständler zu sein?

Dass es mit der Rente im Alter knapp werden könnte, ist den meisten Deutschen bewusst. Ab 2030 wird das Rentenniveau nach jetzigem Stand bei 43 Prozent des letzten Nettoeinkommens liegen. Doch wie viel Geld dann tatsächlich benötigt wird – und wie demnach die individuelle Rentenlücke ausfällt –, vermag die Mehrheit der berufstätigen Bevölkerung kaum einzuschätzen.

Nach den Erfahrungen von Finanzplanungsexperten neigen viele Menschen dazu, ihre Ausgaben zu unterschätzen. Das gilt etwa für den Bereich Gesundheit, der im Alter tendenziell teurer wird. Aber auch Immobilienbesitzer machen sich häufig ein falsches Bild der Instandhaltungskosten – ein Eigenheim erfordert laufend Investitionen, die sich in der Summe nach verschiedenen Berechnungen einer Standardmiete annähern können. Hinzu kommt die Inflation, die über die Jahrzehnte die Kaufkraft einer fixen Geldsumme merklich reduziert. Wer neben den Grundbedürfnissen auch Extras wie Urlaube, Kino- oder Restaurantbesuche genießen will, tut daher gut daran, mit Weitsicht und professioneller Unterstützung seinen Ruhestand zu planen.

5. Autofahrer-Amateurvideos können Beweismittel sein

Schon seit Jahren tobt der Streit darüber, ob Autofahrer mit sogenannten Dashcam-Kameras hinter der Windschutzscheibe ihre Fahrten aufzeichnen dürfen und ob die dabei entstandenen Aufnahmen vor Gericht zulässig sind. Mehr und mehr Verkehrsteilnehmer sichern sich mit der – mittlerweile sehr günstig erhältlichen – Technik für den Fall ab, dass sie gegenüber Versicherern und Behörden einmal einen Unfallhergang nachweisen müssen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun den „Hobbyfilmern“ den Rücken gestärkt: Zwar griffen diese in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der ungefragt aufgezeichneten Verkehrsteilnehmer ein; die Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße sei jedoch höherrangig. Ein Beweisverwertungsverbot wird damit zumindest für Straf- und Bußgeldverfahren ausgeschlossen. Im zivilrechtlichen Bereich schwelt der Streit indes weiter, die Gerichte urteilen nicht einheitlich. Dashcam-Kritiker wie der Deutsche Anwaltverein sehen in den anlasslosen Videoaufzeichnungen einen Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Bild.

6. Neue Regeln für die Finanzanlagenvermittlung

Die europäische Regulierung von Finanzdienstleistungen geht in die nächste Runde: Ab Anfang 2018 werden neue EU-Richtlinien wie MiFID 2 unter anderem für weitergehende Informationspflichten sorgen.

Finanzanlagenvermittler müssen ihre Kunden dann umfassender über sich selbst und die Art ihrer Dienstleistungen und Vergütungen in Kenntnis setzen. Die Kunden werden auf Basis ihrer Ziele und Vorlieben in Risikoklassen eingeteilt, denen die vermittelten Finanzinstrumente entsprechen müssen. Dafür sorgt eine strenge, zu dokumentierende Geeignetheitsprüfung. Zugleich müssen die Kunden detailliert und unmissverständlich über die Finanzprodukte aufgeklärt werden, insbesondere über die Risiken und Beschränkungen. Zu diesem Zweck gibt es standardisierte Informationsmaterialien. Die weiteren Neuregelungen betreffen eine Produktüberwachungspflicht, Vorgaben für die Vertriebsorganisation und die Erhebung von Provisionen und Gebühren.

7. Zehntausende Hausbesitzer müssen um Versicherungsschutz bangen

Infolge des Klimawandels kommt es in Deutschland immer häufiger zu Starkregen. Die Wassermassen fluten Keller und Tiefgaragen, reißen Autos und Bäume mit sich, schieben Schlammlawinen in Wohnhäuser. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Jahrzehnte eine rund 50-prozentige Zunahme dieser katastrophalen Wetterlagen.

Das hat Folgen für die Versicherbarkeit Zehntausender Häuser: Sie werden womöglich zukünftig als gegen Elementargefahren „nicht mehr versicherbar“ gelten, weil sie in Risikozonen liegen. Aktuell erstellen Behörden und Versicherer neue Risikozonenkarten, aus denen die jeweilige Gefährdung durch Starkregen hervorgeht. Die bisher übliche ZÜRS-Kategorisierung in Gefahrenzonen, die als Grundlage für Gebäudeversicherungen dient, hat sich als für die Starkregeneinschätzung eher unbrauchbar erwiesen (obwohl ZÜRS für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ steht). Denn Starkregen tritt nicht nur an Gewässern auf, sondern potenziell überall, und dann wird es vor allem an Hängen und in Mulden gefährlich. Hausbesitzer in entsprechenden Risikozonen gehören damit möglicherweise zu den frühen Klimawandel-Geschädigten in Deutschland.

8. Kommt die Deutschland-Rente?

Vorbilder sind die Staatsfonds Norwegens und Schwedens: Nach dem Willen dreier hessischer Minister und ihrer Unterstützer soll auch in Deutschland ein neues „einfaches, kostengünstiges Standardprodukt für jedermann“ auf Fondsbasis eingeführt werden – eine staatliche kapitalgedeckte Säule der Altersversorgung, um das an seine Grenzen gelangte umlagefinanzierte Rentensystem zu ergänzen.

Die Befürworter argumentieren mit geringen Kosten, da der Staatsfonds ohne eigenes Gewinninteresse arbeiten würde. Zudem würde er eine höhere Reichweite erwarten lassen als private Vorsorgeprodukte. In Umfragen zeigen sich die Bundesbürger offen für die Idee einer „Deutschland-Rente“. Doch Kritiker werfen Fragen auf: etwa, ob die Kostenvorteile wirklich so groß wären, wenn die Beiträge nicht wie in Schweden und Norwegen automatisch eingezogen würden, sondern zunächst akquiriert werden müssten. Auch wie eine spätere Rentenzahlung organisiert werden könnte, ist offen. Hauptkritikpunkt aber ist die Gefahr, dass die Politik in Zeiten knapper Kassen ungeniert in die Fondskasse greift – wie unter anderem in Norwegen, Irland und Polen bereits geschehen.