Versicherungsnews 01 2017

1. Laufende Verzinsung in der Lebensversicherung sinkt

Rund 50 Versicherer haben bislang ihre kommenden Überschussbeteiligungen veröffentlicht. Zusammen stehen sie für fast drei Viertel des Marktes, so dass sich der vorherrschende Trend für 2017 bereits erkennen lässt.

Angesichts des Zinsdrucks überrascht es nicht, dass der Pfeil nach unten zeigt. Lediglich drei Anbieter (Swiss Life Deutschland, HanseMerkur24 und SV SparkassenVersicherung) müssen ihre laufende Verzinsung nicht absenken. Bei allen anderen sind Kürzungen von bis zu 1,0 Prozent zu verzeichnen. Die Schere bei der laufenden Verzinsung 2017 klafft nach jetzigem Stand zwischen 1,75 und 3,10 Prozent. Auf letzteren Wert kommt das Versorgungswerk der Presse. Aber auch fünf weitere Versicherer können eine in Niedrigzinszeiten äußerst respektable Drei vor dem Komma ausweisen. Am anderen Ende der Skala kommen vier Anbieter nicht über 2,0 Prozent hinaus. Im Gesamtdurchschnitt stehen 2,57 Prozent zu Buche, 0,35 Prozent weniger als 2016.

2. Die Investmenttrends 2017

Worauf müssen sich Anleger im frisch angebrochenen Jahr einstellen? Hört man sich bei Experten um, kristallisieren sich im Wesentlichen fünf Grundfaktoren heraus:
1. Die Weltkonjunktur wird voraussichtlich nicht nennenswert von der Stelle kommen. Lediglich aus den Schwellenländern erwarten die Makroökonomen positive Impulse. Wie es in den USA weitergeht, hängt von den konkreten Maßnahmen der kommenden Führung ab. Europa dürfte wie auch Japan kaum Wachstum verzeichnen.
2. China dürfte seine Rolle als Wachstumslokomotive der Weltwirtschaft wieder verstärkt einnehmen, denn es investiert – unter anderem mit dem Mammutprojekt „One Belt, One Road“ – derzeit riesige Summen.
3. Der Ölpreis ist zuletzt wieder leicht gestiegen, so dass viele Ölförderländer nicht mehr defizitär wirtschaften müssen. Die Tiefstpreise von Anfang 2016 dürften nicht wiederkehren, aber ein Höhenflug wie bis 2014 ebenso wenig. Erwartet wird ein Niveau von 50plus US-Dollar.
4. Nachdem die US-Notenbank Fed die Zinswende eingeleitet hat, dürfte die weltweit verfügbare Liquidität ihren Zenit überschritten haben. EZB und Bank of Japan werden aber voraussichtlich weiter expansiv agieren.
5. International gibt es eine Tendenz zum Protektionismus: Nationale Volkswirtschaften sollen stärker geschützt werden, der freie Welthandel wird kritischer gesehen. Das könnte sich – wie auch in den USA erwartet – nach den Wahlen in Frankreich und Italien (falls es dort zu vorgezogenen Wahlen kommt) auswirken.

3. Pflegebedürftigkeit nimmt wie erwartet deutlich zu

Zwischen 2011 und 2015 ist die Zahl der Pflegebedürftigen um 17 Prozent gestiegen, wie aus dem jüngsten Pflegebericht hervorgeht. Wies die soziale Pflegeversicherung 2011 noch 2,3 Millionen Leistungsempfänger aus, so lag diese Zahl vier Jahre später bei 2,7 Millionen. Die Ausgaben legten im selben Zeitraum sogar um gut 27 Prozent zu, von 20,9 auf 26,6 Milliarden Euro.

Damit ist das Ende der Fahnenstange allerdings noch lange nicht erreicht, denn alle Prognosen gehen von einem weiteren deutlichen Anstieg der Pflegebedürftigkeit in der alternden deutschen Gesellschaft aus. Hinzu kommt: Mit der zum Jahresanfang in Kraft getretenen zweiten Pflegereformstufe wird der Kreis der Leistungsempfänger erweitert, denn nun begründet auch Demenz einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung. Prognosen gehen von 200.000 zusätzlichen Leistungsempfängern im Jahr 2017 aus. Was bleibt, ist die Pflegelücke: Die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen werden auch in Zukunft hohe Eigenanteile berappen müssen. Private Pflegevorsorgepolicen werden daher nichts von ihrer Bedeutung einbüßen.

4. Folgt der Euro-Leitzins bald dem US-Vorbild?

Es hat viele Anläufe gebraucht, doch Mitte Dezember hat die US-amerikanische Notenbank Fed den Schritt endlich gewagt und die Zinswende eingeleitet. Die befürchteten Negativeffekte an den Wertpapiermärkten blieben aus, da die Zinserhöhung bereits eingepreist war. Nun stellen sich viele Marktteilnehmer die Frage, ob auch die Europäische Zentralbank (EZB) in naher Zukunft ihre lockere Geldpolitik beenden könnte.

Unter Volkswirten wird erwartet, dass sich die EZB-Politik von der ihres amerikanischen Pendants abkoppelt. Die Wirtschaft in Europa steht deutlich weniger robust da als die in den USA; hinzu kommen nach wie vor ungelöste Banken- und Staatsschuldenprobleme, die bei einer Zinserhöhung an Wucht gewännen. Der oberste Euro-Währungshüter Mario Draghi hat denn auch bereits angekündigt, das Anleihenkaufprogramm mindestens bis Ende dieses Jahres fortzusetzen, also weiter Geld in die Märkte zu pumpen. Somit werden die Sparer aller Voraussicht nach weiterhin mit Niedrigzinsen leben müssen. Immerhin: Nachdem der US-Dollar wieder attraktiver geworden ist, profitiert die hiesige Exportwirtschaft vom schwächeren Euro.

Versicherungsnews 01-2017 Versicherung

5. Auch Bauspar-Darlehensgebühren sind unzulässig

Wer als Bausparer eine Gebühr für die Inanspruchnahme seines Darlehens entrichten musste, darf sich Hoffnungen auf eine Rückerstattung machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2014 die Bearbeitungsgebühren für Bankkredite für unzulässig erklärt und die Institute zur Rückzahlung verdonnert. Analog dazu haben die BHG-Richter nun auch die Bearbeitungsentgelte für Bausparkredite gekippt.

In neueren Bausparverträgen sind die Gebühren gar nicht mehr vorgesehen, früher – insbesondere bis zu Jahrtausendwende – waren sie weitverbreitet. Somit sind es vor allem die Sparer mit älteren Verträgen und noch nicht oder erst kürzlich abgerufenem Darlehen, die von der Entscheidung profitieren. Allerdings drängt die Zeit, denn bis auf Weiteres (eine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt es noch nicht) gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Wer vor 2014 sein Darlehen in Anspruch genommen hat, kann also vermutlich nicht mit einer Gebührenrückerstattung rechnen. Die Verbraucherzentralen stellen Musterbriefe für die Rückforderung bereit.

6. Ältere Immobilienkäufer stehen vor höheren (Kredit-)Hürden

Seit März 2016 gilt die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, mit der die Bedingungen für Eigenheimkredite verschärft wurden. EU und Bundesregierung möchten damit eine zu freigiebige Vergabepraxis sowie eine daraus resultierende Immobilienblase verhindern. Wie sich die strengere Kreditwürdigkeitsprüfung auswirkt, lässt sich an einer Auswertung eines Finanzierungsportals ablesen, das rund 18 Prozent des Marktes auf sich vereint.

Demnach sind die Zeiten vor allem für Interessenten jenseits der 40 Jahre härter geworden. Im ersten Halbjahr nach der Reform sank das Volumen der von 40- bis 50-Jährigen abgeschlossenen Kreditverträge um 4 Prozent. Das würde auf den Gesamtmarkt umgelegt eine Summe von 1,2 Milliarden Euro bedeuten. Bei den 60- bis 70-Jährigen betrug der Rückgang sogar 12,1 Prozent. Anders als befürchtet leiden junge Kreditanwärter dagegen kaum unter der neuen Praxis: Die 18- bis 30-jährigen steigerten ihr Kreditvolumen um 8,5 Prozent.

Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat die Bundesregierung kürzlich angekündigt, die Zügel wieder etwas zu lockern. Künftig sollen „Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen“ stärker in die Bonitätsanalyse einbezogen werden.

7. Sind Indexpolicen die besseren Rentenversicherungen?

Seitdem die klassische Lebens- und Rentenversicherung kaum noch Rendite verspricht – seit Jahresanfang gilt ein Höchstrechnungszins von nur noch 0,9 Prozent –, gewinnen indexbasierte Vorsorgeprodukte an Bedeutung. Sie investieren die Überschüsse oder auch die Beiträge, je nach Tarif, in Wertpapiere. Was spricht für, was gegen die Fondspolicen, insbesondere die mit Garantien?

Das große Plus der Indexpolicen liegt in ihren Renditechancen; an den Börsen ist einfach deutlich mehr drin als mit Hochsicherheitsanleihen. Zudem wird wie bei den klassischen Versicherungen eine lebenslange Rentenzahlung garantiert. Wie sehr die Kunden von Kurssteigerungen profitieren, hängt allerdings wesentlich vom gewählten Modell ab: Um eine nennenswerte Rendite zu erwirtschaften, muss zunächst auch nennenswert Geld investiert werden. Policen, die eine 100-prozentige Bruttobeitragsgarantie beinhalten, können nur die Überschüsse renditestark anlegen. Die Beiträge selbst dagegen fließen in ein konservativ gemanagtes Sicherungsvermögen. Daher spielt die Qualität des Anbieters bei der Wahl einer Indexpolice eine besonders große Rolle. Experten empfehlen überdies, auf eine einfache, verständliche Gestaltung Wert zu legen, denn viele Konstrukte sind arg kompliziert. Außerdem bestimmen die zur Verfügung stehenden Anlagen wesentlich über den Erfolg. Fazit: Eine gute Indexpolice kann mehr bieten als die klassische Versicherungsvariante.

8. Investmentfonds auf Beliebtheitshoch

Die Niedrigzinsen lassen Investments in Fonds so attraktiv wie nie erscheinen, wie eine aktuelle forsa-Umfrage zeigt. 42 Prozent der befragten Bundesbürger finden es sinnvoll, zumindest einen kleineren Teil ihres Kapitals in chancenreiche Investments wie Aktien und Fonds zu stecken. Für 39 Prozent stellen Investmentfonds eine attraktive Anlageklasse dar, im Vorquartal waren es nur 30 Prozent.

Das bedeutet allerdings nicht, dass das Sparbuch passé wäre: Beim „Vermögensaufbau“ – ein Begriff, der heutzutage nicht oft in einem Satz mit „Sparbuch“ genannt wird – für Kinder und Familie steht es noch immer auf Rang eins. Die klassische Kapitallebensversicherung dominiert dagegen die Altersvorsorge. In beiden Bereichen landen Aktien auf Rang zwei. Geht es aber um den langfristigen Vermögensaufbau, stehen Investmentfonds ganz oben in der Gunst der Deutschen, ebenfalls gefolgt von Aktien. Solange die Zinsmisere andauert, und für ein baldiges Ende spricht wenig, ist sicherlich mit weiteren Beliebtheitszuwächsen der renditestarken Anlageformen zu rechnen.

04.01.17:

Unterhaltsverpflichtungen der Kinder nehmen zu

Bis zum Jahr 2050 soll die Zahl der Pflegebedürftigen auf bis zu 4,4 Millionen steigen. Damit steigen auch die Kosten der Pflege. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen aktuell nicht aus, um die Kosten zu decken. Können die Pflegebedürftigen die Pflegekosten nicht aus eigener Tasche bezahlen, sind deren Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet. Der ZDF WISO Tipp informiert über die Rechte von Kindern Pflegebedürftiger und der Möglichkeit der finanziellen Absicherung der Eltern durch eine Pflegezusatzversicherung.
WISO Elternunterhalt

unterhaltsverpflichtungen

unterhaltsverpflichtungen

Abbildung: wiso.de vom 04.04.2016

Derzeit sind in Deutschland etwa 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Das statistische Bundesamt rechnet mit einem rasanten Anstieg dieser Zahl und spricht von rund 3,4 Millionen Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 und 4,4 Millionen bis 2050. Mit der Zahl der Pflegebedürftigen steigen auch die Pflegekosten. Das Institut der deutschen Wirtschaft prognostiziert für 2030 einen Kostenüberschuss zwischen 1,7 und 4 Milliarden Euro, im Jahr 2050 könnten sogar bis zu 16 Milliarden Euro in der Pflegekasse fehlen.
Pflegelücke beträgt bis zu 2.350 Euro monatlich

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen bereits heute nicht aus, um die Pflegekosten vollständig zu decken. Im Pflegefall zahlt die Versicherung maximal 1.612 Euro pro Monat. Eine vollstationäre Unterbringung eines Menschen mit Pflegestufe III kostet im bundesweiten Durchschnitt jedoch etwa 3.437 Euro monatlich. Daraus ergibt sich eine Versorgungslücke von 1.825 Euro, die der Pflegebedürftige selbst bezahlen muss. In einigen Fällen beträgt die Versorgungslücke sogar bis zu 2.350 Euro.

Kann die betroffene Person die Kosten nicht mit seinem eigenen vermögen bezahlen, übernimmt das Sozialamt die Zahlung und versucht, sich das Geld von den Kindern der Pflegebedürftigen zurückzuholen. Die Kinder sind nämlich gesetzlich zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet und müssen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten einen Teil der Pflegekosten übernehmen.

Tipp: WISO Sendung vom März 2016 zum Theme Pflegeversicherung als Absicherung für die Eltern
Elternunterhalt ab 1.800 Euro Nettoeinkommen

ZDF WISO weist darauf hin, dass alleinstehende Kinder von Pflegebedürftigen Elternunterhalt zahlen müssen, wenn ihr bereinigtes Nettoeinkommen 1.800 Euro pro Monat übersteigt. Ehepaare sind bis zu einem bereinigten Nettoeinkommen von 3.240 Euro von der Unterhaltspflicht befreit. Unter bereinigtem Nettoeinkommen versteht man das Nettoeinkommen abzüglich monatlicher Verpflichtungen wie Versicherungsbeiträge oder Tilgungsraten von Krediten.

Aber nicht nur das Einkommen wird in die Berechnung mit einbezogen, sondern auch eventuell vorhandene Wertpapiere, Sparbücher oder wertvoller Schmuck. Haus und Auto der Kinder hingegen sind von der Berechnung ausgenommen. Das Verhältnis zu den Eltern spielt keinerlei Rolle. Die Unterhaltspflicht besteht auch dann, wenn Eltern und Kinder keinen Kontakt mehr haben.
WISO-TIPP: Private Pflegeversicherung

Der Bund der Versicherten und Stiftung Warentest empfehlen, mit einer privaten Pflegeversicherung vorzusorgen. Im Pflegefall wird die Versorgungslücke von der Versicherung geschlossen, sodass die Kinder keinen Elternunterhalt zahlen brauchen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass man sich von einem unabhängigen Experten beraten lassen sollte, da nicht jede Pflegezusatzversicherung zum Schließen der Versorgungslücke ausreicht.

Empfehlenswert ist das Modell der Pflegetagegeldversicherung. Hier erhält der Versicherungsnehmer pro Tag der Pflegebedürftigkeit eine bestimmte Summe, beispielsweise 50 Euro. Über das Geld kann er frei verfügen. Der Verwaltungsaufwand für die Angehörigen ist dadurch sehr gering. Die Pflegekostenversicherung übernimmt nur die tatsächlichen Mehrkosten. Pflegeleistungen müssen dafür jedoch strikt protokolliert und Belege für die Kostenübernahme aufgehoben und bei der Versicherung eingereicht werden.

Weniger empfehlenswert ist die Pflegerentenversicherung. Hier wird der Pflegefall mit einem Sparkonto abgesichert, was durch die derzeitige Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) wenig Rendite verspricht. WISO empfiehlt, sich möglichst frühzeitig um den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung zu kümmern. Dadurch zahlt man nur recht geringe Beiträge und es besteht wenig Gefahr, aufgrund von Vorerkrankungen von der Versicherung zurückgewiesen zu werden.

Quelle : ZDF WISO Tipp

Wie kann ich das Risiko der Unterhaltsverpflichtungen mindern ???

Durch rechtzeitigen Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler.
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