Versicherungsnews 12 2016

1. Welche Schäden sind in der Kfz-Teilkaskoversicherung die häufigsten

Der GDV hat seine Kfz-Schadensbilanz im Teilkaskobereich für das vergangene Jahr 2015 vorgelegt. Ausgeschüttet wurden insgesamt fast drei Milliarden Euro.

Auf dem ersten Rang unter den Schadensursachen steht nach wie vor der Glasbruch, auch wenn die Zahl diesbezüglicher Schadensfälle gegenüber 2014 um 2 Prozent auf 2.156.000 zurückging. 1,134 Milliarden Euro kostete die Reparatur von Windschutzscheiben, Seitenspiegeln und Scheinwerfern. Die zweithöchsten Leistungen wurden für Wildschäden ausgeschüttet (653 Millionen Euro), wenngleich deren Zahl mit 263.000 unter der von Naturgewaltenschäden blieb. Diese wurden 296.000 Mal reguliert – eine Zunahme um satte 69 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wegen des geringeren Durchschnittswerts kosteten die Schäden durch Sturm, Blitz, Überschwemmungen und Hagel aber „nur“ 570 Millionen Euro.

Einen leichten Rückgang um 4 Prozent verzeichneten die Versicherer bei Marderschäden: Kühlwasserschläuche, Gummidichtungen und Stromleitungen wurden 207.000 Mal zur Beute der putzigen, aber mit scharfen Beißerchen ausgestatteten Tiere. Der Gesamtschaden belief sich auf 63 Millionen Euro. Deutlich teurer waren Diebstähle aus dem Auto, oftmals begleitet von Vandalismus. Die 117.000 Fälle kosteten 228 Millionen Euro. Komplette Autos wurden 19.000 Mal gestohlen – 291 Millionen Euro betrug der Schaden.

2. Was bedeutet der Trump-Sieg für Investoren & Börse

Noch immer ist allenfalls in Umrissen erkennbar, wohin die Reise mit dem kommenden US-Präsidenten Donald Trump gehen wird. Konkret angekündigt hat der President-elect den Ausstieg aus dem pazifischen Freihandelsabkommen TPP; auch dem atlantischen Pendant TTIP werden keine Chancen mehr eingeräumt. Weiterhin möchte Trump die Steuern für US-Unternehmen senken. Im Wahlkampf war von 15 Prozent Maximalbesteuerung die Rede. „Grenzen hoch, Steuern runter“, so lässt sich das Programm bisher zusammenfassen.

Damit könnten US-Aktien von der zukünftigen Wirtschaftspolitik profitieren, meinen Analysten. Vor allem der Infrastruktursektor sieht freudig angekündigten Investitionen entgegen. Die Pharmabranche atmet ebenfalls auf, da von Hillary Clinton geforderte Preissenkungen nun doch nicht kommen dürften. Auch die Wall Street ist überwiegend optimistisch gestimmt.

Leiden dürfte hingegen der Welthandel, und insbesondere exportorientierte Länder wie Deutschland und China müssen zittern. Trump wird aller Voraussicht nach auf protektionistische Maßnahmen setzen, um sein Motto „America first“ umzusetzen.

3. Beiträge in gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Gleichschritt

Vor allem wegen der Niedrigzinsen müssen viele Privatversicherte 2017 merkliche Beitragsaufschläge hinnehmen. Aufgrund gesetzlicher Regelungen sind die Versicherer nämlich verpflichtet, nun „auf einen Schlag“ die Minizinsen der letzten Jahre und zugleich steigende Leistungsausgaben einzupreisen. Rund zwei Drittel der Privatversicherten werden im Schnitt rund 11 Prozent drauflegen müssen. In den Medien haben diese Prämienaufschläge für ein kleines Beben gesorgt.

Ein langfristiger Vergleich zeigt jedoch, dass die Beiträge pro Versicherten sich annähernd synchron zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt haben. Während die Beitragseinnahmen pro Kassenpatient seit 2007 jährlich durchschnittlich um 3,2 Prozent stiegen, waren es bei den Privaten 3,0 Prozent. Herausgerechnet ist dabei der aus Steuern finanzierte Bundeszuschuss zur gesetzlichen Versicherung. Dass die Erhöhungen der privaten Versicherer regelmäßig Wellen schlagen, liegt vornehmlich daran, dass sie nicht so kontinuierlich wie in der gesetzlichen Kasse durchgeführt werden, sondern von Zeit zu Zeit nach Erreichen bestimmter vorgeschriebener Schwellenwerte.

4. Selbstständige haben Nachholbedarf in der Altersvorsorge

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in einer Studie untersucht, wie es um die Altersvorsorge der Selbstständigen bestellt ist. Im Fokus standen jene 57 Prozent von ihnen, die nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk sind. Die gute Nachricht: Fast zwei Drittel der nicht obligatorisch Versicherten haben ein Vermögen von mindestens 100.000 Euro, in Geld, Immobilien oder weiteren Kapitalanlagen. Bei 40 Prozent beläuft sich der Wert sogar auf über eine Viertelmillion Euro.

Auf der anderen Seite jedoch fährt jeder fünfte Solo-Selbstständige ein hohes Altersarmutsrisiko, hat also weder ein größeres Vermögen noch eine Rentenversicherung. Über alle Selbstständigen hinweg liegt die Quote der besonders Armutsgefährdeten bei 12 Prozent. Eine „massenhafte Altersarmut“ droht damit laut DIW-Analyst Karl Brenke zwar nicht, aber eine „beachtliche Minderheit“ müsse sich darauf einstellen, später mit der staatlichen Grundsicherung auskommen zu müssen. Bundessozialministerin Andrea Nahles möchte die Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren, was die Christdemokraten allerdings ablehnen.

Versicherungsnews 12-2016 Versicherung

5. Schärfere Auflagen für Verivox, Check24 & Co. gefordert

Vergleichsportale für Versicherungen, Finanzen, Telekommunikation und weitere Leistungen erfreuen sich großer Beliebtheit. An der Transparenz hapert es jedoch nach wie vor. Bereits im Juli hatte das Landgericht München den Anbieter Check24 in einem Urteil dazu verdonnert, wichtige Informationen deutlicher herauszustellen. Konkret muss den Kunden mitgeteilt werden, dass das Unternehmen als Versicherungsmakler agiert und von den Produktgebern Provisionen erhält. Außerdem wurde moniert, dass Check24 nicht ausreichend über bestimmte Versicherungen informiere.

Zu einem Durchbruch in Sachen Transparenz hat das jedoch nicht geführt. Noch immer können die Kunden nicht klar erkennen, ob es sich jeweils um eine Vergleichsplattform für den gesamten Markt oder um einen Buchungsservice für ausgewählte kooperierende (also zahlende) Anbieter handelt. Die Grünen fordern nun in einem Gesetzesantrag klarere Angaben zu Betreiber, Provisionen, Auswahl und Vergleichskriterien. Auch sogenannte gesponserte Links sollten deutlicher von normalen Suchergebnissen abgegrenzt werden. Die Aufsichtsbehörden sollten dazu mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet werden.

6. Kommt für Indexfonds das „dicke Ende“?

Die expansive Geldpolitik hat mit ihren Unmengen an Liquidität in den letzten Jahren die Börsenindizes kräftig befeuert. Davon profitierten passive Indexfonds (ETFs) besonders, da sie die ausgewählten Indizes eins zu eins nachbilden. Auf rund zwei Billionen Euro werden die Investitionen in ETFs geschätzt, die Anleger vor allem mit ihren geringen Kosten locken.

Unter Analysten mehren sich nun allerdings die mahnenden Stimmen. Der Grund: Die Geldschwemme wird in absehbarer Zeit enden müssen, was den Höhenflug von Dow Jones & Co. einstweilen in eine Baisse verwandeln dürfte. Für die Anleger bedeutet das, dass sie über aktives Fondsmanagement nachdenken sollten. Denn nur mit aktiver Auswahl und Kontrolle lässt sich dem Trend entgegen performen.

Hinzu kommt ein wachsendes strukturelles Risiko durch die ETFs: Diese könnten bei fallenden Kursen selbst zum Krisentreiber werden, da sie entsprechend an Wert verlieren und damit die schlechte Marktstimmung verstärken.

7.Sicher, kostengünstig, einfach – so lieben die Deutschen ihre Geldanlagen

Es ist keine Überraschung: Sicherheit dominiert nach wie vor die Anlagewünsche der Deutschen. Drei Viertel von 2.100 repräsentativ ausgewählten Bundesbürgern finden dieses Kriterium wichtig. Geringe Kosten stehen auf Platz zwei der Beliebtheitsskala, sie spielen für 60 Prozent der Befragten eine wesentliche Rolle. Für gut die Hälfte (52 Prozent) sollten die Anlageprodukte einfach und verständlich sein. Es folgen: „individuell auf mich zugeschnitten“ mit 42, „über ein Unternehmen, das der staatlichen Bankenaufsicht untersteht“ mit 37 und „schnell“ mit 36 Prozent.

Zwischen den Altersgruppen gibt es einige Unterschiede, allerdings nicht in puncto Sicherheit, die allen nahezu gleich wichtig ist. Die Kosten spielen für die älteste Teilnehmergruppe (50- bis 65-Jährige) eine deutlich größere Rolle als für die jüngste (18- bis 34-Jährige). Ebenso verhält es sich mit der staatlichen Beaufsichtigung des beauftragten Unternehmens. Als Überraschung kann gelten, dass die Jungen signifikant mehr Wert auf eine persönliche Betreuung durch einen Berater legen als die Generation 50plus. Zugleich wünschen sie sich aber auch öfter einen Rund-um-die-Uhr-Service.

Zahlen Sie beim Grundversorger kräftig drauf ?

Warum trauen Sie sich nicht den Stromanbieter zu wechseln?

Jahr für Jahr zahlen viele deutsche Haushalte immer höhere Strompreise für Ihren Haushalt. Gegen die immer weiter steigenden Strompreise Ihres Grundversorgers können Sie sich jedoch zur Wehr setzen. Jeder Bürger hat das Recht, seinen Stromanbieter nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder bei einer Preiserhöhung, zu wechseln. Doch gerade die ältere Generation scheut sich vor so einem Wechsel. Die Angst vor dem Internet und die nicht Vertrautheit mit dem neuen Medium einiger Menschen bestärkt letztlich wieder den Entschluss, einfach alles beim Altbewährten zu lassen. Das heißt weiterhin seinen Strom wie gewohnt beziehen, dann kann auch nichts passieren.

Dabei geht es auch anders!

Wir zeigen Ihnen, wie man mittels Stromvergleich wirklich einfach und sicher seinen Anbieter wechseln kann. Dabei gilt zu wissen, dass natürlich der Strom aus der Dose immer derselbe ist und eine dauerhafte Belieferung per Gesetz festgesetzt ist. Jedoch unterscheiden sich hier die Preise wie bei den Tankstellen. Je nach Nutzungsrecht an Ihrem örtlichen Stromnetz können Sie je nach PLZ verschiedene Anbieter beliefern.

Grundversorger

Grundversorger – jetzt wechseln!

Nun sind Sie vielleicht schon 20 Jahre oder mehr bei Ihrem Grundversorger und haben Angst, ein plötzlicher Wechsel könnte Konsequenzen für Sie haben? Dem ist nicht so. So wie jeder Kunde das Recht hat, die Kaufhalle, Tankstelle oder den Telefonanbieter zu wechseln, verhält es sich auch mit dem Strom- und Gasanbieter. Natürlich bieten die Grundversorger regelmäßig neue Preisgarantien für Sie an, um Sie auch weiterhin als Kunde zu behalten.

In 99% der Fälle zahlt sich der Anbietervergleich aus!

Meistens sind der Arbeitspreis oder die Grundgebühr sehr viel niedriger. Niemand verbietet es Ihnen, wegen dem Neukundenbonus jedes Jahr auf Neue zu wechseln.

Wie bei allen Verträgen gilt für Sie als Verbraucher ein 2 wöchiges Widerrufsrecht. Dabei haben Sie die Chance, auf die Auftragsbestätigung zu warten und Ihre Daten nochmals zu überprüfen.
Für den eigentlichen Wechselvorgang benötigen Sie Ihre Anschrift, Angaben zum alten Stromanbieter inklusive Kundennummer und Stromzählernummer. Als letztes müssen Sie auch Angaben zu Ihren Bankdaten machen.
Ist der Auftrag abgeschlossen, brauchen Sie einfach nur auf Post vom neuen sowie alten Stromanbieter zu warten. Eine Kündigung, An- und Ummeldung und weiterer Schriftkram wird vom neuen Anbieter übernommen.

Lassen auch Sie sich zu einem Stromvergleich und Anbieterwechsel überzeugen. Nutzen Sie das gesparte Geld für schönere Dinge im Leben.