Private Haftpflichtversicherung vergleichen und sparen

Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: 
Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen und das in unbegrenzter Höhe. Für Schäden an, das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder anderen (hier nicht genannten) Rechten. Also zusammengefaßt für einfach alles ;o)

Gesetzliche Regelung private Haftpflicht

BGB § 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Das ist gesetzlich geregelt. Der Schadenverursacher muss dem Geschädigten Ersatz leisten – und zwar im Ernstfall mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn kann zugegriffen werden.

Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung

Wer sich und seine Familie umfassend schützen will, braucht eine Private Haftpflichtversicherung. Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Der Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer (den Versicherten) von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab, daher spricht man auch von einer versteckten (passiven) Rechtschutzversicherung.

Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung

  • die Kosten für Folgeschäden wie z.B. einen Nutzungsausfall
  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. den Ersatzes der beschädigten Gegenstände
  • bei verletzten Personen:
    – Bergungskosten
    – Behandlungskosten
    – Verdienstausfall
    – oft auch Schmerzensgeld oder eine lebenslange Rente
  • Die Haftpflichtversicherung wehrt Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind.
  • Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?

    Haftpflicht Versicheungsvergleich

    03.02.17:

Was ist das Pflegestärkungsgesetz II?

Mehr als die Hälfte der Deutschen hat noch gar nicht vom Pflegestärkungsgesetz II gehört, das zum kommenden Jahresanfang 2017 in Kraft tritt. Dabei bringt es wichtige Änderungen mit sich, welche Sie bei Ihrer Vorsorge brücksichtigen sollten. So begründet künftig auch Demenz eine Pflegebedürftigkeit und damit einen Leistungsanspruch; aus den drei Pflegestufen werden ab 2017 fünf Pflegegrade. In einer Umfrage gaben lediglich 11 Prozent der Bundesbürger an, sich mit der anstehenden Reform schon auseinandergesetzt zu haben. Immerhin 38 Prozent wussten, dass es auf dem Feld „Pflegeversicheung“ irgendwelche Änderungen geben soll.

Auch andere Fakten rund um die Pflegeversicherung sind weitgehend unbekannt. In einer weiteren Umfrage räumten 61 Prozent der unter 40-Jährigen ein, sich noch nie mit dem Thema befasst zu haben. Über alle Altersgruppen hinweg waren es 46 Prozent. Entsprechend groß sind die Wissenslücken: Nur rund jeder dritte Befragte konnte beispielsweise die Kosten eines Heimplatzes annähernd schätzen (derzeit im Bundesschnitt circa 3.600 Euro monatlich, bei großen regionalen Unterschieden). Dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil dieser Kosten deckt, wissen hingegen weit mehr als die Hälfte der Bürger. Konsequenzen in Form privater Vorsorge ziehen jedoch bislang die wenigsten.

Muss ich mich als pflegebedürftiger Mensch zum Jahreswechsel neu begutachten lassen?

Nein, denn alle, die bisher eine Pflegestufe haben oder bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Kompetenz, ihren Alltag selbständig zu leben, festgestellt wurde, werden automatisch in einen der neuen Pflegegrade übergeleitet. Sie werden nicht neu begutachtet und müssen auch keinen Antrag auf Neubegutachtung stellen.

Wir berechnen Ihre potentielle Versorgungslücke im Pflegefall. Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Plegeversicherung & Vorsorge !

Pflegestärkungsgesetze – Das Wichtigste im Überblick

07.12.16:

Ulli T

Kfz-Haftpflichtversicherung- Günstige PKW Versicherung abschliessen und sparen

Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Wer sich mit Pkw, Motorrad, Quad, Mofa, Bus oder Traktor auf die Straße begibt, muss sein Fahrzeug in jedem Fall versichern. Dabei ist der Begriff Kfz-Versicherung ein Überbegriff für:

  • die Kfz-Haftpflichtversicherung – sie ist gesetzlich vorgeschrieben; ohne sie darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Sie entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.
  • die Teil- und Vollkaskoversicherung – diese Versicherungen sind freiwillig.
  • weitere optionale Fahrzeugversicherungen bieten zusätzliche Sicherheit, sie übernehmen z. B. nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland die Kosten für eine sichere Rückkehr nach Hause.
Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Warum braucht man eine Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine kurze Ablenkung im Straßenverkehr kann weitreichende und teure Folgen nach sich ziehen. Damit Sie bei einem Unfall nicht lebenslang mit Ihrem Vermögen haften, gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung und natürlich auch zum Schutz der Unfall geschädigten.

Möchten auch Sie gut abgesichert sein und dabei sogar Geld sparen? Dann lassen Sie sich von uns beraten. Mit unserer langjährigen Erfahrung zeigen wir Ihnen transparent und fundiert, welche Produkte wirklich sinnvoll für Sie sind und wie Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erreichen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir zeigen Ihnen, wie auch Sie optimal abgesichert sind und dabei noch Geld sparen oder Sie rechnen einfach mal selber mit unserem Kfz Vergleichsrechner

Rechtschutzversicherung

 

Rechtschutzversicherung

 

Was ist die Rechtsschutzversicherung?

Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen.
 In vielen Situationen muss man sogar zum Anwalt oder vor Gericht gehen, wenn man zu seinem Recht kommen möchte.

Mit der richtigen Absicherung kann man diesen Fällen gelassener entgegensehen.

Quelle und weitere Infos : Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Leistungsarten:
Schadensersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,  Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozialgerichts-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Straf-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz, Beratungsrechtsschutz

Unterhaltsverpflichtungen der Kinder nehmen zu

Bis zum Jahr 2050 soll die Zahl der Pflegebedürftigen auf bis zu 4,4 Millionen steigen. Damit steigen auch die Kosten der Pflege. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen aktuell nicht aus, um die Kosten zu decken. Können die Pflegebedürftigen die Pflegekosten nicht aus eigener Tasche bezahlen, sind deren Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet. Der ZDF WISO Tipp informiert über die Rechte von Kindern Pflegebedürftiger und der Möglichkeit der finanziellen Absicherung der Eltern durch eine Pflegezusatzversicherung.
WISO Elternunterhalt

unterhaltsverpflichtungen

unterhaltsverpflichtungen

Abbildung: wiso.de vom 04.04.2016

Derzeit sind in Deutschland etwa 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Das statistische Bundesamt rechnet mit einem rasanten Anstieg dieser Zahl und spricht von rund 3,4 Millionen Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 und 4,4 Millionen bis 2050. Mit der Zahl der Pflegebedürftigen steigen auch die Pflegekosten. Das Institut der deutschen Wirtschaft prognostiziert für 2030 einen Kostenüberschuss zwischen 1,7 und 4 Milliarden Euro, im Jahr 2050 könnten sogar bis zu 16 Milliarden Euro in der Pflegekasse fehlen.
Pflegelücke beträgt bis zu 2.350 Euro monatlich

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen bereits heute nicht aus, um die Pflegekosten vollständig zu decken. Im Pflegefall zahlt die Versicherung maximal 1.612 Euro pro Monat. Eine vollstationäre Unterbringung eines Menschen mit Pflegestufe III kostet im bundesweiten Durchschnitt jedoch etwa 3.437 Euro monatlich. Daraus ergibt sich eine Versorgungslücke von 1.825 Euro, die der Pflegebedürftige selbst bezahlen muss. In einigen Fällen beträgt die Versorgungslücke sogar bis zu 2.350 Euro.

Kann die betroffene Person die Kosten nicht mit seinem eigenen vermögen bezahlen, übernimmt das Sozialamt die Zahlung und versucht, sich das Geld von den Kindern der Pflegebedürftigen zurückzuholen. Die Kinder sind nämlich gesetzlich zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet und müssen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten einen Teil der Pflegekosten übernehmen.

Tipp: WISO Sendung vom März 2016 zum Theme Pflegeversicherung als Absicherung für die Eltern
Elternunterhalt ab 1.800 Euro Nettoeinkommen

ZDF WISO weist darauf hin, dass alleinstehende Kinder von Pflegebedürftigen Elternunterhalt zahlen müssen, wenn ihr bereinigtes Nettoeinkommen 1.800 Euro pro Monat übersteigt. Ehepaare sind bis zu einem bereinigten Nettoeinkommen von 3.240 Euro von der Unterhaltspflicht befreit. Unter bereinigtem Nettoeinkommen versteht man das Nettoeinkommen abzüglich monatlicher Verpflichtungen wie Versicherungsbeiträge oder Tilgungsraten von Krediten.

Aber nicht nur das Einkommen wird in die Berechnung mit einbezogen, sondern auch eventuell vorhandene Wertpapiere, Sparbücher oder wertvoller Schmuck. Haus und Auto der Kinder hingegen sind von der Berechnung ausgenommen. Das Verhältnis zu den Eltern spielt keinerlei Rolle. Die Unterhaltspflicht besteht auch dann, wenn Eltern und Kinder keinen Kontakt mehr haben.
WISO-TIPP: Private Pflegeversicherung

Der Bund der Versicherten und Stiftung Warentest empfehlen, mit einer privaten Pflegeversicherung vorzusorgen. Im Pflegefall wird die Versorgungslücke von der Versicherung geschlossen, sodass die Kinder keinen Elternunterhalt zahlen brauchen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass man sich von einem unabhängigen Experten beraten lassen sollte, da nicht jede Pflegezusatzversicherung zum Schließen der Versorgungslücke ausreicht.

Empfehlenswert ist das Modell der Pflegetagegeldversicherung. Hier erhält der Versicherungsnehmer pro Tag der Pflegebedürftigkeit eine bestimmte Summe, beispielsweise 50 Euro. Über das Geld kann er frei verfügen. Der Verwaltungsaufwand für die Angehörigen ist dadurch sehr gering. Die Pflegekostenversicherung übernimmt nur die tatsächlichen Mehrkosten. Pflegeleistungen müssen dafür jedoch strikt protokolliert und Belege für die Kostenübernahme aufgehoben und bei der Versicherung eingereicht werden.

Weniger empfehlenswert ist die Pflegerentenversicherung. Hier wird der Pflegefall mit einem Sparkonto abgesichert, was durch die derzeitige Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) wenig Rendite verspricht. WISO empfiehlt, sich möglichst frühzeitig um den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung zu kümmern. Dadurch zahlt man nur recht geringe Beiträge und es besteht wenig Gefahr, aufgrund von Vorerkrankungen von der Versicherung zurückgewiesen zu werden.

Quelle : ZDF WISO Tipp

Wie kann ich das Risiko der Unterhaltsverpflichtungen mindern ???

Durch rechtzeitigen Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler.
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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen.

Keiner ist vor diesem Risiko geschützt. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist man gut abgesichert, wenn das Einkommen plötzlich wegfällt.
Wird man berufsunfähig, fallen in der Regel Einnahmen aus Lohn und Gehalt weg. Meist kommen weitere finanzielle Belastungen hinzu, beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung. Besonders schwerwiegend ist das für junge Menschen mit nur geringem Finanzpolster, für Familien mit Alleinverdiener oder für Singles.

Wenn der Job aus Gesund­heits­gründen nicht mehr zu schaffen ist, hilft eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU).

Sie ist jedoch oft teuer. Finanztest hat 70 Tarife untersucht. Erfreulich: Mehr als jede zweite Police schneidet sehr gut ab. Nicht so erfreulich: Viele, die eine Versicherung bräuchten, haben wenig Chancen, eine zu bekommen. Finanztest beschreibt den Weg zum Vertrag, analysiert aber auch Alternativen zur BU.
Für ganz schlechte Zeiten

Schutz bei Berufs­unfähigkeit ist sehr sinn­voll.

Er bewahrt den Versicherten davor, in existenzielle Finanznot zu geraten, wenn er seinen Beruf wegen einer Krankheit oder eines Unfalls länger oder gar dauer­haft nicht mehr ausüben kann. Der Versicherer zahlt dann die vereinbarte Rente. Am besten schließen Kunden schon in jungen Jahren einen Vertrag ab. Dann ist die Chance gut, eine bezahl­bare, sehr gute Versicherung zu erhalten.
Hohes Risiko, teurer Schutz

Doch je risikoreicher der Beruf, desto mehr kostet der Schutz. Das macht die Absicherung für viele kaum bezahl­bar oder sie bekommen gar keine. Eine Versicherung für unsere Modell­kunden Industrie­mechaniker und Arzt­helferin ist meist teurer als für den Diplomkaufmann. Sie werden in eine schlechtere Risikogruppe einsortiert.
Zu krank für einen Vertrag

berufsunfaeigkeit

Berufsunfäigkeitsversicherung


Neben dem Beruf ist der Gesund­heits­zustand wesentlich dafür, ob es bezahl­baren Schutz gibt – oder ob er über­haupt gewährt wird. Viele Menschen, die den Schutz dringend nötig hätten, sind zu krank, um einen Vertrag zu bekommen. Haupt­grund dafür, dass Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sind psychische Krankheiten. Wer bereits in jungen Jahren psychische Probleme hatte, bekommt meist gar keinen Versicherungs­schutz. Im Interview mit Finanztest erläutert Manuela Zwanzig, Leiterin des Bereichs Service-Center Privatkunden Versicherung von Swiss Life Deutsch­land, die Kriterien, nach denen Versicherungs­unternehmen Berufs­unfähigkeits­schutz gewähren.
Im Antrag alles richtig machen

Um im Ernst­fall die vereinbarte Rente auch zu bekommen, müssen Kunden bereits im Antrag alles richtig machen. Dazu gehört es, die Gesund­heits­fragen wahr­heits­gemäß und voll­ständig zu beant­worten. Verschweigen Kunden Krankheiten aus Angst, abge­lehnt zu werden, können sie später ihren Schutz verlieren. Die Versicherer prüfen bei jedem Antrag auf Rente genau, ob der Kunde seine „vorvertraglichen Anzeige­pflichten“ verletzt hat. Trifft dies zu, gibt es kein Geld.
Das bietet der Test

Die Finanztest-Tabelle zeigt 70 Tarife, aufgeschlüsselt nach unseren drei Modell­kunden

  • Arzt­helferin (1 000 Euro Rente, Lauf­zeit bis Endalter 65 Jahre)
  • Industrie­mechaniker (1 500 Euro Rente, Lauf­zeit bis Endalter 65 Jahre)
  • Diplom-Kauf­mann (2 000 Euro Rente, Lauf­zeit bis Endalter 67 Jahre),

und nennt gegebenenfalls die Höhe der vertraglich garan­tierten Todes­fall­summe.

Zwei Interviews gehen der Frage nach, wieso und in welchen Fällen die Versicherungs­beiträge steigen, und warum Versicherer manche Versicherungs­anträge ablehnen. Außerdem erklären die Finanztest-Experten, welche Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung es gibt – und wieso diese meist keinen ausreichenden Schutz bieten.
Quelle: Stiftung Warentest

Private Unfallversicherung

In Deutschland erleiden jährlich rund acht Millionen Menschen einen Unfall. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit, entweder zu Hause oder beim Sport.Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich: Es können einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen. Hier greift die private Unfallversicherung.

Viele Policen von „Private Unfallversicherungen“ taugen nichts

Mehr als 26 Millionen Unfall­policen haben die Deutschen aktuell. Viele Versicherte haben sogar mehrere Verträge, die sie etwa mit einer Vereins­mitgliedschaft oder einer Kreditkarte „mitgekauft“ haben. Trotzdem sind viele dieser Menschen wahr­scheinlich nicht ausreichend geschützt. So fragte ein Finanztest-Leser kürzlich per Mail: „Ich habe seit 1992 eine Unfall­versicherung mit 20 000 Euro bei Vollinvalidität. Bin ich unter­versichert?“ Die Antwort ist klar: „Ja, Sie sind leider unter­versichert.“

unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Finanztest hat die besten Angebote für Sie ermittelt

Die guten Angebote sind nicht leicht zu finden. Die Versicherer über­schütten den Markt mit einer unüber­schaubaren Zahl von Angeboten. Um hier Trans­parenz zu schaffen, hat Finanztest für die aktuelle Unter­suchung vorgegeben, was eine Police mindestens leisten muss. Anschließend durfte jeder Versicherer einen Tarif aus seinem Angebot ins Rennen schi­cken. Aus tausenden möglichen Angebote haben die Tester so am Ende 124 Tarife heraus­gefiltert und bewertet – mit erfreulichem Ergebnis: Fünf Tarife erhielten die Bestnote sehr gut, 80 schnitten mit gut ab und die übrigen 39 mit befriedigend.
Wofür die Unfall­versicherung gut ist

Nur 1,8 Prozent aller schwerbehinderten Menschen in Deutsch­land haben sich ihre Schwerbehin­derung durch einen Unfall zugezogen. Die Wahr­scheinlich­keit, nach einem Unfall schwere bleibende Schäden davon­zutragen, ist also gering. Dennoch kann es jeden treffen. Und das hat dann nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle Folgen. Dem einen wird der Voll­zeitjob zu anstrengend, der andere kämpft mit höheren Ausgaben. Für solche Fälle ist eine Unfall­versicherung gut. Mit dem Geld aus der Police können Verletzte zum Beispiel eine Haus­halts­hilfe oder zusätzliche Physio­therapie bezahlen. Falls ein Umbau der Wohnung nötig wird – oder ein anderes Auto –, steht auch dafür genug Geld zur Verfügung. Zwar gibt es für solche Zwecke auch gesetzliche Zuschüsse, etwa von der Pflege­versicherung. Aber die Summen sind begrenzt, und die öffent­lichen Träger leisten nicht in jedem Fall.
Quelle: Stiftung Warentest