Ein Bevölkerungsrückgang ist in Deutschland auf lange Sicht unvermeidbar.
Denn die Zahl der Gestorbenen wird die Zahl der Geborenen immer stärker übersteigen. Diese Lücke kann nicht auf Dauer durch den positiven Saldo aus Zuzügen nach und Fortzügen aus Deutschland geschlossen werden. „Die Bevölkerungszahl von 80,8 Millionen Menschen im Jahr 2013 wird je nach Ausmaß der angenommenen Nettozuwanderung voraussichtlich noch 5 bis 7 Jahre steigen und anschließend abnehmen“, sagte Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes (Destatis), im Rahmen der Pressekonferenz zur 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung. „Unter den Stand von 2013 sinkt sie frühestens 2023. Im Jahr 2060 wird die Einwohnerzahl 67,6 Millionen bei schwächerer Zuwanderung und 73,1 Millionen bei stärkerer Zuwanderung betragen.“
Langfristige Bevölkerungsvorausberechnungen sind allerdings keine Prognosen.
Sie liefern „Wenn-Dann-Aussagen“ und zeigen, wie sich die Bevölkerung und deren Struktur unter bestimmten Annahmen verändern würden. Den hier dargestellten Ergebnissen liegen zwei von insgesamt acht Varianten der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung zugrunde. Diese Varianten beschreiben die Entwicklung bis 2060 unter den Annahmen einer durchschnittlichen jährlichen Geburtenrate von 1,4 Kindern je Frau bei einem steigenden durchschnittlichen Alter der Frau bei der Geburt des Kindes, eines Anstiegs der Lebenserwartung um 7 (Männer) beziehungsweise 6 Jahre (Frauen) und unter zwei unterschiedlichen Wanderungsannahmen. Die erste Wanderungsannahme geht von einem Abflachen der anfangs sehr hohen jährlichen Nettozuwanderung von 500 000 auf 100 000 Personen innerhalb von 6 Jahren bis zum Jahr 2021 aus. Anschließend bleibt der Wanderungssaldo bei 100 000 Personen pro Jahr. Im zweiten Szenario wird angenommen, dass der jährliche Wanderungssaldo bis zum Jahr 2021 auf 200 000 Personen sinken und sich dann auf diesem Niveau verfestigen wird. In allen Unterlagen zur Pressekonferenz sowie im Internet-Angebot von Destatis werden diese Varianten als „Kontinuität bei schwächerer Zuwanderung“ (Variante 1) und „Kontinuität bei stärkerer Zuwanderung“ (Variante 2) bezeichnet.
Besonders stark wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter schrumpfen.
Die Anzahl der 20- bis 64-Jährigen (2013: 49 Millionen) wird ab 2020 deutlich zurückgehen und 2060 je nach Stärke der Nettozuwanderung etwa 34 beziehungsweise 38 Millionen betragen (– 30 % beziehungsweise – 23 %). Der Anteil der 20- bis 64-Jährigen an der Gesamtbevölkerung wird von 61 % im Jahr 2013 auf etwa 51 % beziehungsweise 52 % im Jahr 2060 sinken. Wird das Erwerbsalter mit 67 statt mit 65 Jahren abgegrenzt, so werden es 2060 noch etwa 36 bis 40 Millionen sein. Ebenso zurückgehen wird die jüngere Bevölkerung im Alter unter 20 Jahren von gegenwärtig 15 Millionen auf 11 beziehungsweise 12 Millionen im Jahr 2060 (– 26 % beziehungsweise – 18 %). Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wird dabei von 18 % auf 16 % zurückgehen.
Dagegen wird die Anzahl der Menschen im Alter ab 65 Jahren weiter steigen.
Besonders stark wird diese Altersgruppe in den nächsten 20 Jahren wachsen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge sukzessive in dieses Alter aufrücken. Im Jahr 2060 wird die Anzahl der ab 65-Jährigen 22 bis 23 Millionen betragen. Während derzeit jede fünfte Person dieser Altersgruppe angehört (2013: 21 %) wird es 2060 jeder dritte sein (2060: 32 % beziehungsweise 33 %). Die demografische Alterung schlägt sich besonders deutlich in den Zahlen der Hochbetagten nieder. Im Jahr 2013 lebten 4,4 Millionen 80-Jährige und Ältere in Deutschland. Ihre Anzahl wird 2060 mit insgesamt 9 Millionen etwa doppelt so hoch sein wie heute. Der Anteil der Hochaltriegen an der Gesamtbevölkerung betrug 2013 rund 5 %, bis 2060 wird er auf 12 % beziehungsweise 13 % zunehmen. Vier von zehn Menschen im Alter ab 65 Jahren werden dann 80 Jahre und älter sein.
Fazit: Die Rente wird durch die Demografische Entwicklung entscheidend beeinflusst und es ist nur eine Frage der Zeit – bis wir unser heutiges Rentensystem als gescheitert erklären oder drastisch kürzen müssen. Daher sollten Sie auf jeden Fall schon heute an Ihre Rente denken und nicht erst wenn es zu spät ist. Nehmen Sie Kontakt mit mit uns auf und wir klären und prüfen Ihre genaue Vorsorge Situation. Und weil jeder Schwierigkeiten hat Vertragsdetails zu durchschauen und trotzdem Wert auf eine vollständige Absicherung/Vorsorge legt, freuen wir uns auf Ihren Anruf.
Demografischer Wandel in Deutschland – Bevölkerungsvorausberechnung für Deutschland bis 2060 letzte Änderung: Juni 9th, 2017 von Natali Klingenberg
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Demenz im Alter – Die Uhr tickt – Jetzt richtig Vorsorgen mit der Pflegeversicherung letzte Änderung: März 23rd, 2017 von Natali Klingenberg
Rohrbruch durch Frost, herabfallende Eiszapfen, Dachlawinen, Glätte: Im Winter gibt es rund ums Haus einige Gefahrenquellen, die man im Blick behalten sollte. Wer haftet in welchen Fällen?
Wenn Wasserleitungen frostbedingt brechen, ist prinzipiell die Wohngebäudeversicherung in der Pflicht. Allerdings hat der Versicherungsnehmer einige Obliegenheiten zu beachten, sonst drohen Leistungskürzungen. Leitungen in leer stehenden Gebäudeteilen sollten entleert und abgesperrt werden. Zudem ist für eine ausreichende Beheizung zu sorgen, was auch für Mieter gilt. Regelmäßige Kontrollen, in der Frostperiode am besten halbwöchentlich, sind ebenfalls zumutbar. Schäden am Mobiliar fallen in die Zuständigkeit der Hausratversicherung.
Eiszapfen müssen vom Hausbesitzer bzw. -bewohner regelmäßig vorsorglich entfernt werden. Kommt er dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nach, droht bei Schäden eine Haftung. Bei Dachlawinen hingegen kommt es immer auf den Einzelfall und die lokalen Regelungen (beispielsweise in schneereichen Gebieten) an. Es empfiehlt sich jedenfalls, durch Schneefanggitter, Absperrungen oder Warnhinweise eventuellen Schädigungen vorzubeugen.
Bei vereisten oder verschneiten Wegen muss der Eigentümer oder Mieter für die Begehbarkeit sorgen, teilweise auch auf öffentlichen Gehwegen vor dem Haus. Um einer Haftung zu entgehen, reicht es aus, einen Streifen für Fußgänger frei zu halten.
2. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
In der Gesetzespipeline steckt aktuell das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz). Es soll vor allem die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Betrieben fördern und Geringverdienern den Zugang erleichtern.
Künftig sollen die Sozialpartner im Rahmen von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einführen können, was für Arbeitgeber die Haftungsrisiken für die Betriebsrenten reduziert. Garantierte Leistungen soll es damit nicht mehr geben, stattdessen einen stärkeren Fokus auf renditeträchtige Anlageformen wie Aktien. Arbeitgeber und Beschäftigte, die nicht tarifgebunden sind, können sich entsprechenden Tarifverträgen anschließen.
Geringverdiener sollen von einem neuen Steuer-Fördermodell und von neuen Anrechnungsregeln profitieren. So bleiben Betriebsrenten beispielsweise bei Empfängern von Grundsicherung im Alter bis zu 202 Euro anrechnungsfrei.
Aktuell wird der Gesetzentwurf zwischen Bundesrat und Bundesregierung abgestimmt. Voraussichtlich in der ersten Märzhälfte stehen dann Beratungen im Bundestag an.
3. Wann gilt die Winterreifenpflicht?
Ist es grob fahrlässig, im Winter bei eisigen Temperaturen, aber trockener Straße mit Sommerreifen unterwegs zu sein? Darum drehte sich kürzlich ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Papenburg. Nachdem ein Fahrer unter ebenjenen Umständen einen Unfall verursacht hatte, wollte die Versicherung nur die Hälfte des Schadens erstatten – unter Verweis auf die Winterreifenpflicht. Der Geschädigte fand das unangemessen, da die Bereifung keinen Einfluss auf den Unfallhergang gehabt habe. Die Richter gaben ihm nun Recht.
Der Grund: Die Winterreifenpflicht gilt nicht generell, sondern nur bei Glatteis, Schneeglätte usw., also bei winterlichen Straßenverhältnissen. Angesichts von 1,8 Grad Außentemperatur sei es zwar „objektiv verkehrswidrig“ gewesen, mit Sommerreifen zu fahren, da mit Eisbildung gerechnet werden musste. Es fehlte nach Einschätzung des Gerichts aber ein subjektiv erheblich gesteigertes Verschulden, da der Fahrer im guten Glauben an trockene Straßen unterwegs war. Die Versicherung musste den vollen Schaden ersetzen.
4. Trump-Effekt – Höhenflug an den Börsen
Man kann es wohl als „Trump-Effekt“ bezeichnen: Die Börsenindizes wie Dow Jones und DAX legen eine wahre Rallye hin. Der US-Leitindex jagte in den letzten Monaten von einem Rekordhoch zum nächsten und übersprang dabei erstmals die 20.000-Punkte-Marke. Sein deutsches Pendant hat zwar den Höchststand von 12.375 Punkten, erreicht im April 2015, noch nicht geknackt, kratzt aber wieder hartnäckig an der 12.000er-Marke.
Angesichts dieser Bewertungen fragen sich Analysten, wie weit die Hausse noch gehen kann. In den Kursen finden sich nämlich schon einige Hoffnungen eingepreist, die sich erst noch bewahrheiten müssen. Dazu gehört der erwartete, zumindest kurzfristige US-Boom durch die von Donald Trump angekündigten Steuersenkungen und Investitionserhöhungen. Noch immer ist nicht absehbar, welche seiner teils widersprüchlichen Ankündigungen der US-Präsident umsetzt, zumal der Kongress ein Wörtchen mitredet. An der Frankfurter Börse gehen viele Experten von einer Phase der Konsolidierung aus; manche halten aber auch einen weiteren deutlichen Anstieg für möglich. Es zeigt sich, dass die Zeiten unberechenbarer geworden sind, auch für Finanzanleger.
5. Krankenkassen-Bonusprogramme erhöhen nicht die Steuerlast der Versicherten
Mit sogenannten Bonusprogrammen geben viele Krankenkassen ihren Versicherten Anreize für ein gesundheitsbewussteres Verhalten und umfassendere Vorsorge. Wer entsprechende Maßnahmen ergreift und belegt, wird mit Bar- oder Sachprämien belohnt. Diese wurden von den Finanzämtern allerdings jahrelang von den absetzbaren Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen. Das heißt, dass die Kassenpatienten einen Teil der Zuschüsse quasi „hintenrum“ über höhere Steuerzahlungen selbst finanzieren mussten.
Damit ist nun Schluss, nachdem der Bundesfinanzhof die Verrechnung von Beiträgen und Bonuszahlungen für unrechtmäßig erklärt hat, sofern die Boni nicht zur Grundabsicherung für den Krankheitsfall gehören. Die entsprechenden Zahlungen stellen nämlich keine Beitragsrückerstattung dar. Damit können die Krankenkassenbeiträge also voll absetzt werden, auch wenn die Krankenkasse Kosten für Bonusprogramme erstattet hat. Voraussetzung ist, dass der Versicherte die Ausgaben im Vorhinein aus eigener Tasche finanziert hat und die in Anspruch genommenen Maßnahmen nicht zum regulären Versicherungsumfang gehören.
6. Nachhaltige Fonds sehr gefragt
Um 16 Prozent legte im vergangenen Jahr das Volumen zu, das von Nachhaltigkeitsfonds verwaltet wird. Damit beträgt es nun knapp 44 Milliarden Euro, wovon gut die Hälfte auf Aktien entfällt. Innerhalb eines Jahrzehnts hat sich dieser Wert verdreifacht. Während ein Teil des jüngsten Volumenzuwachses auf die günstigen Aktienkursentwicklungen zurückgeht, steigt auch die Anzahl der Fonds. 1997 wurden erst zwölf gezählt, mittlerweile sind es 270, nachdem im letzten Jahr noch einmal neun weitere hinzugekommen sind. Dank dieser Erfolgsgeschichte machen nachhaltige Fonds heute knapp fünf Prozent vom Gesamtmarkt aus, der bei rund 899 Milliarden Euro rangiert (Stand November 2016, neuere Zahlen liegen noch nicht vor).
In die Zählung fließen Aktien-, Renten-, Misch-, Dach-, Mikrofinanzfonds und ETFs ein, die in Deutschland zugelassen sind und auch Privatanlegern offenstehen. Geschlossene Fonds hingegen, wie sie beispielsweise oft für Erneuerbare-Energie-Anlagen aufgelegt werden, sind dabei nicht erfasst. Das Volumen der tatsächlich in nachhaltige Investments geflossenen Gelder liegt daher deutlich höher.
7. „Geschenktes“ Versicherungspaket darf nicht kostenpflichtig werden
Wer unaufgefordert Gratis-Versicherungen erhält und einer kostenpflichtigen Weiterführung nicht widerspricht, ist keineswegs zur Zahlung verpflichtet. Das hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BW) mit gerichtlicher Flankierung durch das Landgericht Limburg an der Lahn klargestellt.
Anlass war eine Versicherungspolice, die als „Treuebonus“ einem Zeitschriftenabo beigefügt wurde. Die Empfänger, die nie nach einer Versicherung gefragt hatten, erhielten ein Urlaubsreisen-Versicherungspaket für zunächst drei Monate „geschenkt“. Wer jedoch spätestens nach der Hälfte dieser Zeit nicht einer Fortführung widersprach, sollte anschließend Beiträge zahlen. Dieses unlautere Geschäftsgebaren hat keinen Bestand, wie nun klar ist. „Durch Schweigen kommt kein Vertrag zustande“, betont Dr. Peter Grieble, der Versicherungsexperte der VZ BW.
8. Wann ist der richtige Zeitpunkt für Aktien?
Soll man einsteigen, lieber abwarten, Gewinne mitnehmen? Ist dieses oder jenes erfolgreiche Unternehmen eigentlich teuer? Diese Fragen werden angesichts der jüngsten Börsen-Höhenflüge für viele Anleger immer drängender. Bei ihrer Beantwortung hilft das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV), das den Kurs einer Aktie in Relation zum Gewinn je Aktie setzt. Es ermöglicht sowohl historische Vergleiche (Wie hat sich die Aktie in den letzten Jahren entwickelt?) als auch eine Gegenüberstellung verschiedener Unternehmen, die in der Regel derselben Branche angehören. Doch wann ist ein KGV attraktiv? Hier scheinen sich die Maßstäbe aktuell zu verschieben. Lange Zeit galt ein Wert über 15 als sehr teuer; noch Ende 2008 verzeichnete der DAX im Schnitt ein KGV von unter 10. Mittlerweile liegt der Durchschnitt im US-Index S&P 500 bei circa 17. Das halten viele Experten allerdings für tragbar, wenn man andere Anlageklassen wie Immobilien oder Anleihen dagegenstellt. Einige Analysten würden sogar bei einem KGV von über 30 oder 40 noch einen Einstieg empfehlen, wenn es sich um ein schnell und solide wachsendes Unternehmen handelt. Möglicherweise wird man sich zukünftig an deutlich höhere KGV-Werte gewöhnen.
03.03.17:
Klaudia Löffel
Versicherungsnews 03 2017 letzte Änderung: März 4th, 2017 von Natali Klingenberg
Als Hundebesitzer in Nordrhein-Westfalen hat man folgende Pflichten:
§ 2 Allgemeine Pflichten
(1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
(2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
(3) Es ist verboten, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität zu züchten, zu kreuzen oder auszubilden. Dies gilt nicht für Inhaber einer Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung im Rahmen eines zugelassenen Bewachungsgewerbes.
Erst in sechs Bundesländern ist es gesetzlich vorgeschrieben eine Hundehaftpflichtversicherung für den eigenen Vierbeiner abzuschließen:
• Berlin • Brandenburg • Hamburg • Niedersachsen • Thüringen • Schleswig-Holstein
Ganz anders Sieht das bei der Hundehaftpflichtversicherung in Nordrhein-Westfalen für als gefährlich eingestufte Hunde aus
Hundegesetz Nordrhein-Westfalen
§ 3 Gefährliche Hunde
(1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
(2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.
(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt. § 4 Erlaubnis
§ 4 Erlaubnis
(1) Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
2. die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt,
3. in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen (§ 5 Abs. 4 Satz 1),
4. sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen,
5. den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 5) und
6. die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Absatz 7) nachweist.
1. Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen
Anfang des Jahres trat das Zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Es sorgt für leicht verbesserte Leistungen und mehr Unterstützungsberechtigte. Zur Finanzierung wurde der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Damit ist es für viele Kassenpatienten allerdings nicht getan – denn jede vierte Krankenkasse hat überdies ihren Zusatzbeitrag angehoben. Die Spanne reicht nun von 0,3 bis 1,8 Prozent. Je nach Bundesland kann man also bis zu 1,5 Prozent seines Einkommens mit einem Wechsel sparen.
Die unrühmliche Spitzenposition unter den teuren Kassen hat die BKK Vital inne, die ihren Zusatzbeitrag um 0,5 Prozent erhöhte. Bei ihr müssen die Versicherten nun insgesamt 16,4 Prozent zahlen. Ein Zehntelprozent weniger ist es beim letztjährigen „Spitzenreiter“ VIACTIV. Es folgen die DAK mit 1,5 Prozent Zusatz- und damit 16,1 Prozent Gesamtbeitrag sowie mit jeweils 1,4 bzw. 16,0 Prozent die securvita, IKK classic, BKK Pfalz und Bahn-BKK.
2. Inflation zieht an, Zinsen verharren im tiefen Tal
1,7 Prozent Inflation standen im vergangenen Dezember in Deutschland zu Buche – zuletzt wurde 2013 ein so hoher Wert registriert. Für die meisten Marktbeobachter kam diese Entwicklung überraschend, hatte der Teuerungssatz doch noch im November bei 0,8 Prozent gelegen – und damit gemessen an den Vormonaten und -jahren bereits auf hohem Niveau. Ein Ausrutscher dürfte der Anstieg aber nicht gewesen sein: Für Januar rechnet die Bundesbank sogar mit 2 Prozent Inflation.
Für Sparer sind das grundsätzlich keine guten Nachrichten: Da die Niedrigzinsphase unverdrossen anhält, droht ihnen eine stärkere Entwertung ihres Kapitals. Laut einer aktuellen Studie erhält der Durchschnittsbürger eine Verzinsung von 1,5 Prozent. Unterm Strich steht derzeit also ein Realverlust. Wer das nicht hinnehmen möchte, sollte seine Vermögensallokation stärker auf Rendite ausrichten. Aktieninvestments sind dazu das Mittel der Wahl, da sie langfristig hohe Sicherheit mit zumeist ordentlichem Wertzuwachs vereinen. Momentan stecken rund 78 Prozent der deutschen Anlegergelder in Hochsicherheitsvehikeln, die nur minimale Gewinne abwerfen.
3. Was hat sich in puncto Rente geändert
Seit Anfang 2017 gelten einige neue Regeln für die gesetzliche Rente. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: – Altersgrenzen: Angehoben wurde zum einen die Regelaltersgrenze, die nun bei 65 Jahren und 6 Monaten liegt und für den Jahrgang 1952 greift. Bis 2031 wird die Schwelle sukzessive weiter bis auf 67 Jahre erhöht. Zum anderen gilt für die abschlagsfreie Rente für langjährige Beitragszahler nun ein Mindestalter von 63 Jahren und 4 Monaten. Das betrifft den Jahrgang 1954; nachfolgende müssen jeweils zwei Monate länger arbeiten. – Arbeiten im Alter: Wer auch nach Erreichen der Altersgrenze noch weiterarbeitet, kann nun weiterhin Beiträge abführen und damit seine Rente erhöhen. – Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge für die Rente abgezogen werden, liegt nun bei 6.350 Euro (West) bzw. 5.700 Euro (Ost.) – Rente für Pflegeleistungen: Im Zuge der jüngsten Pflegereform können Pflegende höhere Rentenanwartschaften erlangen, wenn sie Angehörige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen. – Freiwillige Versicherung: Wer ohne gesetzliche Verpflichtung in die Rentenkasse einzahlt, kann nun monatlich bis zu 1.187,45 Euro dafür aufwenden (bisher 1.159,40 Euro).
4. Das Britische Pfund ist billig wie lange nicht – sollte man zugreifen?
Im Gefolge der Brexit-Entscheidung rauschte der Kurs des Britischen Pfunds nach unten, und zwar schneller und weiter als in der Pfundkrise von 1992 und während der Finanzkrise 2008. Auch wenn es sich zuletzt wieder etwas erholt hat, liegt der reale effektive Wechselkurs (REER, inflationsbereinigt) rund 15 Prozent unter dem langjährigen Durchschnitt der letzten Jahrzehnte.
Ein guter Einstiegszeitpunkt, könnte man als Anleger meinen. Immerhin erfreuen sich die Briten einer robusten Konjunktur, so dass sich das Pfund mittelfristig erholen könnte. Doch Marktbeobachter sind skeptisch, was die weiteren Aussichten angeht. Denn nicht nur der Brexit droht als schwere ökonomische Sturmfront am Horizont. Hinzu kommt ein unguter Dreiklang aus Haushalts- und Leistungsbilanzdefizit sowie stark verschuldeten Privathaushalten. Diese Melange übt zusätzlichen Druck auf das Pfund aus – und wird sich unter Brexit-Bedingungen auch nicht so schnell bessern.
5. Telematik-Prinzip bald auch für Hausratversicherungen?
Seit einiger Zeit gibt es Versicherungspolicen, die das Kundenverhalten digital auswerten, sogenannte Telematik-Tarife. In der Kfz-Versicherung zeichnet eine kleine Box das Fahrverhalten auf, das bei entsprechender Vorbildlichkeit zu einem Beitragsnachlass führt. Wer dagegen sportliche Aktivität nachweist – etwa mittels Fitnesstracker oder Fitnessstudio-Bescheinigung – kann seine Prämien zur Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung damit senken.
Dieses Prinzip soll nun auch auf Hausratversicherungen übertragen werden, wenn auch zunächst in abgewandelter Form. Ein deutscher Direktversicherer hat mit der Google-Tochter Nest Labs kürzlich einen Kooperationsvertrag geschlossen. Nest Labs produziert selbst lernende Geräte wie Thermometer und Kameras, aber auch Rauchmelder. Wer künftig eine Hausratpolice bei dem Direktversicherer abschließt, kann die intelligenten, per Smartphone steuerbaren Rauchmelder für den halben Preis erwerben – immerhin wird die Wohnung durch ihre Anschaffung ja sicherer. Ein Schnäppchen sind sie allerdings nicht: 119 Euro beträgt der reguläre Preis pro Stück. Ob demnächst Nest-Labs-Geräte auch das Bewohnerverhalten auswerten werden, um Beitragsrabatte zu ermöglichen, steht laut Versichererangaben noch nicht fest.
6. „German Resi“ bei internationalen Investoren immer beliebter
Deutsche Wohnimmobilien – „German Resi(dential)“ – als Investment setzten ihren Aufwärtstrend auch 2016 fort. Bei Paketverkäufen ab 50 Wohnungen aufwärts wurden 13,7 Milliarden Euro umgesetzt. Vor allem das letzte Quartal erwies sich als umsatzstark.
Der Anteil deutscher Investoren an diesem Geschäft ist dabei deutlich rückläufig. Bei rund 70 Prozent lag er 2016 – im Jahr zuvor waren es noch 87 Prozent. Darin spiegelt sich die ungebrochene oder sogar wachsende Attraktivität deutscher Wohnimmobilien für ausländische Anleger wider. 4,3 Milliarden Euro pumpten sie im letzten Jahr in den hiesigen Markt für Wohnungsportfolios. Das meiste Kapital kam aus Nordamerika, dem Mittleren Osten und Asien. Für „German Resi“ bezahlten die Investoren durchschnittlich 1.245 Euro pro Quadratmeter.
Angesichts weiterhin bestehender Angebotsknappheit in den Metropolen wird allgemein mit einem weiteren Preisanstieg auch im laufenden Jahr gerechnet. 2016 lag der Kaufpreis pro Wohneinheit bei Portfoliotransaktionen um satte 35 Prozent über dem Vorjahreswert.
7. Studie befürwortet GKV-Pflicht für Beamte – und erntet Kritik
Rund 85 Prozent der aktiven und pensionierten Beamten sind privat krankenversichert. Ihr Dienstherr zahlt ihnen eine Beihilfe für medizinische Leistungen, den Rest übernimmt die – zumeist beitragsgünstige – Versicherung. Die Bertelsmann Stiftung hat nun in einer neuen Studie das System unter die Lupe genommen und Alternativen durchgerechnet.
Ergebnis: Wenn es nicht zu Änderungen kommt, steigen die Beihilfekosten von Bund und Ländern von 11,4 Milliarden Euro (2014) bis 2030 auf über 20 Milliarden Euro jährlich. Einsparungen von rund 60 Milliarden ließen sich jedoch bis 2030 erzielen, wenn der größte Teil der privat versicherten Beamten in die gesetzliche Versicherung (GKV) wechseln würde. Eine GKV-Pflicht bis zu einem Jahresverdienst von 57.600 Euro würde circa zwei Drittel der derzeit rund drei Millionen privat versicherten Beamten betreffen.
Kritik an der Studie kam nicht nur vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V., sondern auch von Bundesärztekammer-Präsident Ulrich Montgomery. Seiner Ansicht nach fehlt der Studie jeglicher rechtliche, politische und gesellschaftliche Realitätssinn.
8. Vorsicht vor falschem Gold aus Asien
2014 hat der Goldpreis seine Talsohle durchschritten, seitdem geht es wieder bergauf – wenn auch nicht steil und nicht ohne erneute Korrekturen. Viele Analysten prophezeien einen stetigen Anstieg für die nächsten Jahre. Hinzu kommt die derzeitige psychologische Situation: Die politisch unsicheren Zeiten und die unberechenbaren Märkte wecken in vielen (Privat-)Anlegern den Wunsch nach einem Sachwert, den man gut handhaben, zu Hause aufbewahren und nötigenfalls schnell wieder in Liquidität umwandeln kann.
Die steigende Nachfrage lockt allerdings auch vermehrt schwarze Schafe auf den Markt, wie professionelle Edelmetallhändler warnen. Bei diesen landen immer häufiger Goldfälschungen, die Privatanleger arglos im Internet gekauft haben und nun zu Geld machen wollen. Vor allem aus Asien stammen Angebote, deren günstigem Preis viele Goldkäufer offenbar nicht widerstehen können. Am Ende stellt sich heraus, dass es sich lediglich um vergoldetes Messing oder Ähnliches handelt.
Es gilt eben in der Geldanlage wie im Leben: Wenn ein Angebot zu schön klingt, um wahr zu sein, sollten die Alarmglocken schrillen.
03.02.17:
Peter Stein
Versicherungsnews 02 2017 letzte Änderung: März 4th, 2017 von Natali Klingenberg
Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen und das in unbegrenzter Höhe. Für Schäden an, das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder anderen (hier nicht genannten) Rechten. Also zusammengefaßt für einfach alles ;o)
Gesetzliche Regelung private Haftpflicht
BGB § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Das ist gesetzlich geregelt. Der Schadenverursacher muss dem Geschädigten Ersatz leisten – und zwar im Ernstfall mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn kann zugegriffen werden.
Private Haftpflichtversicherung
Wer sich und seine Familie umfassend schützen will, braucht eine Private Haftpflichtversicherung. Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Der Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer (den Versicherten) von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab, daher spricht man auch von einer versteckten (passiven) Rechtschutzversicherung.
Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung
die Kosten für Folgeschäden wie z.B. einen Nutzungsausfall
die Kosten der Wiederherstellung bzw. den Ersatzes der beschädigten Gegenstände
bei verletzten Personen: – Bergungskosten – Behandlungskosten – Verdienstausfall – oft auch Schmerzensgeld oder eine lebenslange Rente
Die Haftpflichtversicherung wehrt Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind.