Versicherungsnews 08-2016

1. Wann ist mein Kind gesetzlich Unfallversichert?
Die Schule geht los!
Was Eltern über die gesetzliche Unfallversicherung wissen sollten

Für Hunderttausende Kinder beginnt nach den Sommerferien der „Ernst des Lebens“. Eltern (nicht nur) von ABC-Schützen sollten im Bilde darüber sein, wann ihre Sprösslinge gesetzlich unfallversichert sind und wann nicht. Unsere Grafik „Was Eltern über die gesetzliche Unfallversicherung wissen sollten“ verschafft Überblick.

Wer ist in der Schüler Unfallversicherung versichert?
Kinder in Tageseinrichtungen und Kinder in Tagespflege
(§2 Abs. 1 Nr 8a SGB VII)
Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen
(§2 Abs. 1 Nr 8b SGB VII)
Studierende an Hochschulen
(§2 Abs. 1 Nr 8c SGB VII)

2. „Gleichbehandlung“: Erneut Zehntausende Bausparverträge vor Kündigung

Bereits im letzten Jahr fegte eine große Kündigungswelle über die Bausparkunden hinweg, deren Verträge seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif waren und lediglich als Guthaben fungierten. 200.000 Altverträge wurden von den Bausparkassen aufgehoben, da diese in den aktuellen Niedrigzinszeiten die Verzinsungszusagen von 3 bis 4 Prozent nicht mehr erfüllen können. Zum Vergleich: Aktuell werden Bausparverträge mit 0,1 bis 0,25 Prozent Zinsen angeboten.
Wie jetzt bekannt wurde, rollt die nächste Welle an; diesmal dürften Schätzungen zufolge rund 60.000 Kunden betroffen sein. Die Bausparkassen berufen sich auf den „Gleichbehandlungsgrundsatz“. Ob das in Anspruch genommene Sonderkündigungsrecht wirklich Gültigkeit hat, beschäftigt nach wie vor die Gerichte. In den meisten Entscheidungen wurden die Kündigungen bislang für rechtens erklärt, einige Urteile fielen allerdings auch zugunsten der Bausparer aus. Zudem schließen auch viele Bausparkassen mit ihren Kunden Vergleiche.

3. Weitere Anbieter sagen der klassischen Lebensversicherung leise Servus

Die Älteren werden sich erinnern: Es gab mal eine Zeit, in der den Kunden beim Abschluss einer Lebensversicherung satte 4 Prozent Zinsen aufs Kapital garantiert wurden – noch keine 20 Jahre ist das her. Seitdem hört der Sinkflug des Höchstrechnungszinses nicht auf. Ab 2017 wird dieser bei mageren 0,9 Prozent liegen. Die klassische Lebensversicherung mit Garantieverzinsung wird damit immer unattraktiver, und die Anbieter ziehen die Konsequenzen daraus.

Nach Branchengrößen wie Ergo und Gothaer hat nun auch die Stuttgarter W&W-Gruppe, zu der die Versicherer Württembergische und Karlsruher gehören, die mit Garantiezins unterlegte Lebensversicherung aus dem Programm genommen. Die Produktgattung sei „derzeit nicht zeitgemäß“, begründet das Unternehmen seine Entscheidung. Stattdessen sollen neuartige Vorsorgeprodukte forciert werden, in denen eine geringere Garantie mit höheren Renditechancen verknüpft wird.

Versicherungsnews aus Mönchengladbach

4. Deutsche sparen wie die Weltmeister

Den niedrigen Zinsen zum Trotz erreichten die Ersparnisse der Deutschen Ende 2015 mit 5,3 Billionen Euro einen neuen Höchstwert, wie der Bankenverband bekannt gab. Ganze 5 Prozent betrug die Steigerung damit zum Vorjahr. Das Aktienvermögen legte sogar um 10 Prozent zu – allerdings nicht wegen einer verstärkten Börsenleidenschaft der Deutschen, sondern wegen Kurszuwächsen. Nach wie vor liegt der Aktienanteil am Gesamtvermögen bei rund 6 Prozent. Ebenfalls um 10 Prozent wuchs das Bargeldvermögen, das nun 141 Milliarden Euro beträgt. Hierin zeigen sich dann möglicherweise doch Auswirkungen des Zinstiefs.

Spitzenreiter unter den Assetklassen sind Versicherungen und Pensionskassen, in denen über zwei Billionen Euro liegen. Fast ebenso viel versammeln Spar-, Sicht- und Termineinlagen. In Investmentfonds haben die Deutschen rund 485 Milliarden Euro versammelt, gefolgt von Aktien mit 342 Milliarden.

5. Elektronische Gesundheitskarte ja, „gläserner Patient“ nein

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte die elektronische Gesundheitskarte nutzen müssen. Damit schloss es sich der Meinung der Vorinstanz an. Geklagt hatte ein IT-Ingenieur, der grundsätzlich Klarheit schaffen wollte.

Ein Recht auf „Weiterleben in der analogen Welt“ ergebe sich nicht aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so die Richter. Die Digitalisierung müssen die Bürger also mitmachen. Bis zu welchem Grad, können sie allerdings nach dem Urteil mitbestimmen: Über den Versichertenstatus hinaus dürfen auf der Karte nur dann sensible Gesundheitsdaten gespeichert werden, wenn der Versicherte in deren Erhebung, Nutzung und Verarbeitung einwilligt. So soll nach dem Willen des Gerichts verhindert werden, dass man gegen seinen Willen zum „gläsernen Patienten“ wird. Das dürften die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Bund der Krankenkassen nicht gern hören, die sich auf die Speicherung weitergehender Daten auf der Karte geeinigt hatten. Diese Vereinbarung ist nach dem Urteil unzulässig.

6. China wieder im Kommen?

Um die letzte Jahreswende blickten die internationalen Investoren bang auf die chinesische Konjunkturentwicklung, deren Aussichten überaus ungewiss erschienen. Das Wachstum war von 10,6 Prozent (2010) auf unter 7 Prozent gesunken. Ein eigentlich beachtlicher Wert, für die zuvor verwöhnten China-Investoren indes enttäuschend.

Doch mittlerweile macht sich wieder Optimismus breit. Eine neue Studie von Roland Berger kommt zu dem Schluss, dass sich das chinesische Marktvolumen für Asset-Manager bis 2020 mehr als verdoppeln dürfte, von heute 4,2 auf 8,5 Billionen US-Dollar. Das hohe Wachstumspotenzial resultiere aus den langfristig robusten ökonomischen Entwicklungen und dem reifer gewordenen und zunehmend liberalisierten Markt in China. Für internationale Asset-Manager seien die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Investitionen zudem deutlich günstiger geworden. Die jüngsten Wachstumszahlen lassen allerdings noch keine Trendwende erkennen.

7. Abschlusskosten für Lebensversicherungen deutlich gesunken

Anfang 2015 trat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in Kraft, das unter anderem die Abschlusskosten senken sollte. Die Versicherer dürfen seitdem in den ersten fünf Vertragsjahren nur noch maximal 25 Promille der Beitragssumme bilanziell anrechnen (sogenannter Höchstzillmersatz).

Wie der „LV-Check 2016“ des Fachmagazins procontra nun belegt, haben sich die Abschlusskosten 2015 in die vom Gesetzgeber gewünschte Richtung entwickelt. Insgesamt vereinnahmten die Lebensversicherer 7,9 Prozent weniger Abschlusskosten als im Vorjahr. Es wurden zwar auch weniger Policen abgeschlossen, doch das erklärt den Rückgang nur zum Teil – denn der Neuzugang schrumpfte gemessen an der Beitragssumme „nur“ um 5,7 Prozent. Die Differenz markiert den Gebührenanteil, auf den die Versicherer verzichten. Im Marktschnitt sank die Kostenquote bei Lebensversicherungen von 4,95 auf 4,84 Prozent.

8. Geldanlage für Wagemutige: Wagniskapital

Im Vergleich mit den USA steckt die Venture-Capital-Szene hierzulande noch in den Kinderschuhen. Während Wagniskapitalgeber jenseits des Atlantiks zwischen 2012 und 2015 satte 64 Milliarden Euro in aufstrebende Jungunternehmen steckten, waren es in Deutschland im selben Zeitraum kümmerliche zwei Milliarden. Da kann man getrost von Nachholbedarf sprechen.

Der Zeitpunkt erscheint momentan günstig. Denn es gibt jede Menge vielversprechende deutsche Start-ups, die vor allem im Zuge der Digitalisierung nach internationaler Expansion streben. Wer ihnen – in der Regel über entsprechende Fonds – Kapital zum Wachsen leiht, kann im Erfolgsfall enorme Renditen verbuchen. Dass der deutsche Gründergeist nach wie vor, wenn auch keine neuen Googles oder Amazons, erfolgreiche Unternehmen hervorbringen kann, illustrieren etwa Teamviewer oder Trivago. Den fantastischen Renditen im günstigen Szenario stehen allerdings auch beträchtliche Risiken gegenüber: Schafft das Unternehmen es nicht in die Gewinnzone, ist die Investition verbrannt.

Versicherungsnews 07-2016

1. Was Sie über Handyversicherungen wissen sollten

Es gibt eine Vielzahl von Versicherungstarifen auf dem Markt, die bei Beschädigung oder Abhandenkommen des Smartphones eine Zahlung leisten. Man sollte jedoch genau hinschauen, denn oftmals finden sich zahlreiche Ausschlüsse in den Bedingungen, die das Preis-Leistungs-Verhältnis fraglich erscheinen lassen. Diesbezüglich gibt es riesige Unterschiede zwischen den Anbietern. So enthalten beispielsweise manche Tarife eine Nachtzeitklausel (wie oft auch Fahrradversicherungen), der zufolge zwischen 22 und 6 Uhr gestohlene Handys nicht erstattet werden. Überdies schließen manche Versicherer einfachen Taschendiebstahl aus, obwohl die meisten Handy-Langfinger genau diese Methode wählen. Viele Verträge verlängern sich auch automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.

Insgesamt lohnt sich eine Handyversicherung in aller Regel nur für hochwertige Geräte – schon allein, weil gemeinhin nicht der Neuwert, sondern nur der Zeitwert erstattet wird, also der beim Schadenseintritt aktuelle Wert.

2. Die Brexit-Folgen für die Wirtschaft

Kaum zeichnete sich das Ergebnis der Brexit-Abstimmung in Großbritannien ab, schon rauschten die Indizes und Währungen in den Keller. Die Märkte waren nicht wirklich auf die Austrittsentscheidung vorbereitet. Auch der DAX ging auf Talfahrt, die Anleger sind tief verunsichert.

Doch es spricht nach Ansicht von Experten viel dafür, dass die Märkte überreagieren. Für Großbritannien selbst und dort engagierte Investoren dürften zwar schwere Jahre anbrechen, doch der Rest Europas und der Welt könnte am Ende mit einer Wachstumsdelle davonkommen. Voraussetzung ist, dass die Angst vor einem Absturz der Weltwirtschaft nicht zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung wird – denn Wirtschaft ist ja bekanntlich zu einem guten Teil Psychologie. Viel hängt nun davon ab, ob der Brexit ein singuläres Ereignis bleibt oder sich politisch fortsetzt – ob also die Europäische Union reformiert und gestärkt wird oder nach und nach zerbricht.

3. Deutsche Versicherer finanziell gut ausgestattet

Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass die deutschen Versicherer trotz widriger Umstände – Stichwort Niedrigzinsphase – ihre Eigenmittelausstattung (Solvabilität) zum Teil deutlich ausbauen konnten. Vor allem die Lebensversicherer ächzen jedoch weiterhin unter dem Zinstief. 21 von 54 untersuchten Lebensversicherern konnten zwar ihr Eigenkapital aufstocken, doch im Schnitt sank die Solvabilitätsquote der Branche zwischen 2014 und 2015 um 2 Prozent auf 161,7 Prozent – ein immer noch üppiges Polster.

Noch bessere Durchschnittszahlen liefern die Krankenversicherer, die mit 249,7 Prozent rund zweieinhalbmal so viel Eigenkapital vorhalten wie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgeschrieben. Rund die Hälfte (14 von 29) von ihnen konnte ihre Solvabilität steigern. Auch die getrennt betrachteten Versicherungskonzerne kommen mit 219,9 Prozent auf eine hohe Durchschnittsquote.

4. Wohnungsnot in Metropolen ist einstweilen Dauerzustand

Trotz verstärkter Bautätigkeit reicht der Wohnraum in deutschen Großstädten vorn und hinten nicht. Und daran wird sich auch in näherer Zukunft nichts ändern, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) prognostiziert.

So müssten bis 2020 jährlich bundesweit 310.000 Wohnungen gebaut werden, bei anhaltendem Einwandererzustrom sogar 380.000. 2015 wurden jedoch weniger als 200.000 Wohnungen fertiggestellt. In Berlin müssten sogar dreimal so viele Wohnungen gebaut werden, wie tatsächlich entstehen. Nur rund die Hälfte des jährlichen Neubedarfs wird in Hamburg, München und Köln gedeckt.

Für Immobilieninvestoren stehen die Zeichen damit weiterhin auf Wachstum. Die immer wieder thematisierte Blasengefahr ist aufgrund der fundamentalen Daten in den Metropolenmärkten nicht gegeben – denn der Nachfrageüberhang wird diese Standorte noch viele Jahre prägen.

5. Rabatt für sportliche Versicherungskunden

Ist es der Einstieg in eine neue Versicherungskultur? Ein großer Versicherer bietet jetzt Beitragsnachlässe in der Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung an, wenn die Kunden einen gesunden und sportlichen Lebensstil nachweisen. Zudem locken Rabatte bei Handelspartnern wie Fitnessstudios oder Sportartikelherstellern. Das Programm steht Versicherten jedes Alters und Gesundheitszustands offen.

Konkret wird zunächst der persönliche Gesundheits- und Fitness-Level („Vitality-Status“) ermittelt, sodann werden Ziele festgelegt. Diese sollen die Versicherten mit Sport, Vorsorgeuntersuchungen, gesunder Ernährung und Verzicht aufs Rauchen erreichen. Gelingt dies, gibt es die oben genannten Vergünstigungen.

Verbraucherschützer sind von dem Konzept nicht begeistert; sie befürchten zum einen, dass der Datenschutz unzureichend sein könnte, weshalb es schon einen „Big Brother Award 2016“ für den Tarif gab. Zum anderen sehen sie das Solidarprinzip in der Versicherung gefährdet.

6. Wiederkehr der Inflation für zweites Halbjahr erwartet

Lange schwebte das Deflationsgespenst über den Märkten, doch nun prognostizieren Experten für das zweite Halbjahr 2016 wieder eine nennenswerte Inflation. Für Investoren und Sparer eine zwiespältige Nachricht, denn die Entwertung niedrig verzinsten Kapitals schreitet dadurch schneller voran. Andererseits aber spricht eine gewisse Inflation für eine gut laufende Konjunktur, die wiederum durchaus im Interesse der Investoren liegt.

Als Treiber für die Inflation fungieren vor allem der Ölpreis und in Deutschland die zuletzt relativ üppigen Tariflohnerhöhungen. Die Eins vor dem Komma erwarten Makroökonomen daher schon gegen Ende des laufenden Jahres. Für 2017 prognostiziert der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) eine Inflation von 1,2 Prozent, nachdem für 2016 eine Rate von 0,3 Prozent erwartet wird. Ein Unsicherheitsfaktor ist allerdings der britische EU-Austritt mit seinen Folgen für die europäische und weltweite Konjunktur.

7. Mehr Unfälle deutscher Autofahrer im Ausland

Der Zentralruf der deutschen Autoversicherer meldet für 2015 einen deutlichen Anstieg der Unfälle in Deutschland zugelassener Autos mit solchen mit ausländischem Kennzeichen im Ausland. 29.683 Unfälle bedeuten einen Zuwachs von 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Rund 70 Prozent der gemeldeten Malheurs ereigneten sich in sechs Ländern. Deren „Spitzenreiter“
ist Italien mit 5.018 Unfällen, gefolgt von Frankreich (4.999) und den Niederlanden (3.933). In letzterem Nachbarland gab es mit 11,1 Prozent den höchsten Anstieg, aber auch die Unfallzahlen in Österreich schnellten um 11 Prozent nach oben (auf 3.048). Rückgänge gab es in der Schweiz und in Spanien. Kaum überraschenderweise stieg die Unfallkurve auch 2015 im Juni steil an und fiel im September wieder ab.

Auslandsurlauber sollten sich auf den Fall der Fälle vorbereiten, indem sie alle für die Schadensabwicklung benötigten Unterlagen griffbereit halten.

8. Ist Silber das neue Gold?

Im Zuge der Brexit-Entscheidung flüchteten viele Anleger in den „sicheren Hafen“, als welcher Gold gemeinhin gilt. Weniger im Fokus steht sein „kleiner Bruder“, das Silber. Dabei gibt es gute Gründe dafür, von einem stabil steigenden Silberpreis auszugehen. Dieser beträgt aktuell nur rund ein Drittel seines früheren Allzeithochs, da ist also deutlich mehr Luft nach oben als beim Gold, das etwa zwei Drittel seines Allzeithochs erreicht hat. Auch die industrielle Nachfrage spricht für eine Silber-Beimischung. Beiden Edelmetallen kommt aktuell und mindestens mittelfristig zudem die Politik der großen Notenbanken zugute, die den Run auf Sachwerte befeuert.

Wer in Silber oder in Gold investieren möchte, kann nicht nur physische Bestände erwerben (Vorsicht: Auf Silberbarren werden 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben, überdies braucht man für Silber mehr Lagervolumen als für Gold). Auch die Beteiligung an Silber-ETFs ist möglich, außerdem kann eine Investition in entsprechende Minen lukrativ sein. Doch hier wie dort gilt: Edelmetallkurse sind volatil, mit erheblichen Schwankungen ist immer zu rechnen.

Versicherungsnews 06-2016

1. Mangelhafte Beratung bei Garantieversicherungen für Smartphone, Kamera & Co.

Wer ein hochwertiges technisches Gerät kauft, bekommt häufig auch eine Garantieversicherung angeboten, vor allem in Elektronikmärkten. Die Policen erstatten in der Regel Reparaturkosten für technische Defekte, die nach Ablauf der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftreten, und umfassen in manchen Fällen auch einen Diebstahlschutz.
Eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zeigt nun: Lediglich jeder siebte Kunde wird darüber aufgeklärt, was die angebotene Versicherung eigentlich genau leistet. Häufig findet sich beispielsweise eine lange Reihe von Ausschlüssen in den Bedingungen, die aber nicht kommuniziert werden. Damit sind böse Überraschungen im Leistungsfall vorprogrammiert. Auch ein Preisvergleich findet nicht statt, so dass den Kunden nicht klar wird, wie teuer die Policen üblicherweise sind. Im Gegensatz zu Versicherungsvermittlern verfügen die Elektronikverkäufer zudem in der Regel nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung, die bei einer Falschberatung einspringen würde.

2. Garantiezins in der Lebensversicherung bald unter 1 Prozent

Der Höchstrechnungszins, den Lebensversicherer ihren Kunden maximal garantieren dürfen, soll nach den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums Anfang 2017 auf 0,9 Prozent sinken. Aktuell beträgt er noch 1,25 Prozent. Die Politik reagiert damit auf die anhaltende Niedrigzinsmisere, die auch den Versicherern zu schaffen macht. Denn diese müssen die Zinsversprechen aus alten Verträgen, teilweise bis zu 4 Prozent, noch erfüllen.

Die klassische Lebensversicherung (LV) mit Garantieverzinsung stirbt damit einen Tod auf Raten; mehrere große Versicherer haben sich bereits ganz aus dem Geschäft verabschiedet, darunter Generali, Ergo und Talanx. Die Allianz rät ihren Kunden vom Abschluss des Klassikers ab. Mittlerweile wählen neun von zehn LV-Kunden stattdessen neuartige Garantiemodelle als Altersvorsorge. Die Policen garantieren in der Regel nur noch den Beitragserhalt und stellen dafür höhere Renditechancen in Aussicht.

3. Beschwerden in der Assekuranz weiterhin auf geringem Niveau

Der Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch hat seine Bilanz für 2015 vorgestellt. Mit 13.805 zulässigen Beschwerden lag die Quote weiterhin im kaum messbaren Bereich – immerhin laufen in Deutschland insgesamt knapp 430 Millionen Versicherungsverträge.

Die meisten Beschwerden betrafen die Lebensversicherung, allerdings mit leicht rückläufiger Tendenz: 3.640 zulässige Beschwerden bedeuten einen Rückgang um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Deutlich nach oben schnellte allerdings die Zahl der Eingaben, die Rechtsschutzversicherungen betrafen (plus 32,3 Prozent), und auch die Kfz-Kasko verzeichnete einen vergleichbaren Anstieg (32,2). Auf einen Tiefststand von nur noch 336 sank die Zahl der Beschwerden über Versicherungsvermittler (minus 5,1 Prozent gegenüber 2014).

Der Versicherungsombudsmann dient als Streitschlichter zwischen Versicherungen und ihren Kunden, die diesen Service kostenlos in Anspruch nehmen können. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro sind seine Entscheidungen für die Anbieter bindend.

4. Wie teuer ist es eigentlich, Ruheständler zu sein?

Dass es mit der Rente im Alter knapp werden könnte, ist den meisten Deutschen bewusst. Ab 2030 wird das Rentenniveau nach jetzigem Stand bei 43 Prozent des letzten Nettoeinkommens liegen. Doch wie viel Geld dann tatsächlich benötigt wird – und wie demnach die individuelle Rentenlücke ausfällt –, vermag die Mehrheit der berufstätigen Bevölkerung kaum einzuschätzen.

Nach den Erfahrungen von Finanzplanungsexperten neigen viele Menschen dazu, ihre Ausgaben zu unterschätzen. Das gilt etwa für den Bereich Gesundheit, der im Alter tendenziell teurer wird. Aber auch Immobilienbesitzer machen sich häufig ein falsches Bild der Instandhaltungskosten – ein Eigenheim erfordert laufend Investitionen, die sich in der Summe nach verschiedenen Berechnungen einer Standardmiete annähern können. Hinzu kommt die Inflation, die über die Jahrzehnte die Kaufkraft einer fixen Geldsumme merklich reduziert. Wer neben den Grundbedürfnissen auch Extras wie Urlaube, Kino- oder Restaurantbesuche genießen will, tut daher gut daran, mit Weitsicht und professioneller Unterstützung seinen Ruhestand zu planen.

5. Autofahrer-Amateurvideos können Beweismittel sein

Schon seit Jahren tobt der Streit darüber, ob Autofahrer mit sogenannten Dashcam-Kameras hinter der Windschutzscheibe ihre Fahrten aufzeichnen dürfen und ob die dabei entstandenen Aufnahmen vor Gericht zulässig sind. Mehr und mehr Verkehrsteilnehmer sichern sich mit der – mittlerweile sehr günstig erhältlichen – Technik für den Fall ab, dass sie gegenüber Versicherern und Behörden einmal einen Unfallhergang nachweisen müssen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun den „Hobbyfilmern“ den Rücken gestärkt: Zwar griffen diese in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der ungefragt aufgezeichneten Verkehrsteilnehmer ein; die Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße sei jedoch höherrangig. Ein Beweisverwertungsverbot wird damit zumindest für Straf- und Bußgeldverfahren ausgeschlossen. Im zivilrechtlichen Bereich schwelt der Streit indes weiter, die Gerichte urteilen nicht einheitlich. Dashcam-Kritiker wie der Deutsche Anwaltverein sehen in den anlasslosen Videoaufzeichnungen einen Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Bild.

6. Neue Regeln für die Finanzanlagenvermittlung

Die europäische Regulierung von Finanzdienstleistungen geht in die nächste Runde: Ab Anfang 2018 werden neue EU-Richtlinien wie MiFID 2 unter anderem für weitergehende Informationspflichten sorgen.

Finanzanlagenvermittler müssen ihre Kunden dann umfassender über sich selbst und die Art ihrer Dienstleistungen und Vergütungen in Kenntnis setzen. Die Kunden werden auf Basis ihrer Ziele und Vorlieben in Risikoklassen eingeteilt, denen die vermittelten Finanzinstrumente entsprechen müssen. Dafür sorgt eine strenge, zu dokumentierende Geeignetheitsprüfung. Zugleich müssen die Kunden detailliert und unmissverständlich über die Finanzprodukte aufgeklärt werden, insbesondere über die Risiken und Beschränkungen. Zu diesem Zweck gibt es standardisierte Informationsmaterialien. Die weiteren Neuregelungen betreffen eine Produktüberwachungspflicht, Vorgaben für die Vertriebsorganisation und die Erhebung von Provisionen und Gebühren.

7. Zehntausende Hausbesitzer müssen um Versicherungsschutz bangen

Infolge des Klimawandels kommt es in Deutschland immer häufiger zu Starkregen. Die Wassermassen fluten Keller und Tiefgaragen, reißen Autos und Bäume mit sich, schieben Schlammlawinen in Wohnhäuser. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Jahrzehnte eine rund 50-prozentige Zunahme dieser katastrophalen Wetterlagen.

Das hat Folgen für die Versicherbarkeit Zehntausender Häuser: Sie werden womöglich zukünftig als gegen Elementargefahren „nicht mehr versicherbar“ gelten, weil sie in Risikozonen liegen. Aktuell erstellen Behörden und Versicherer neue Risikozonenkarten, aus denen die jeweilige Gefährdung durch Starkregen hervorgeht. Die bisher übliche ZÜRS-Kategorisierung in Gefahrenzonen, die als Grundlage für Gebäudeversicherungen dient, hat sich als für die Starkregeneinschätzung eher unbrauchbar erwiesen (obwohl ZÜRS für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ steht). Denn Starkregen tritt nicht nur an Gewässern auf, sondern potenziell überall, und dann wird es vor allem an Hängen und in Mulden gefährlich. Hausbesitzer in entsprechenden Risikozonen gehören damit möglicherweise zu den frühen Klimawandel-Geschädigten in Deutschland.

8. Kommt die Deutschland-Rente?

Vorbilder sind die Staatsfonds Norwegens und Schwedens: Nach dem Willen dreier hessischer Minister und ihrer Unterstützer soll auch in Deutschland ein neues „einfaches, kostengünstiges Standardprodukt für jedermann“ auf Fondsbasis eingeführt werden – eine staatliche kapitalgedeckte Säule der Altersversorgung, um das an seine Grenzen gelangte umlagefinanzierte Rentensystem zu ergänzen.

Die Befürworter argumentieren mit geringen Kosten, da der Staatsfonds ohne eigenes Gewinninteresse arbeiten würde. Zudem würde er eine höhere Reichweite erwarten lassen als private Vorsorgeprodukte. In Umfragen zeigen sich die Bundesbürger offen für die Idee einer „Deutschland-Rente“. Doch Kritiker werfen Fragen auf: etwa, ob die Kostenvorteile wirklich so groß wären, wenn die Beiträge nicht wie in Schweden und Norwegen automatisch eingezogen würden, sondern zunächst akquiriert werden müssten. Auch wie eine spätere Rentenzahlung organisiert werden könnte, ist offen. Hauptkritikpunkt aber ist die Gefahr, dass die Politik in Zeiten knapper Kassen ungeniert in die Fondskasse greift – wie unter anderem in Norwegen, Irland und Polen bereits geschehen.