Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen und das in unbegrenzter Höhe. Für Schäden an, das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder anderen (hier nicht genannten) Rechten. Also zusammengefaßt für einfach alles ;o)
Gesetzliche Regelung private Haftpflicht
BGB § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Das ist gesetzlich geregelt. Der Schadenverursacher muss dem Geschädigten Ersatz leisten – und zwar im Ernstfall mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn kann zugegriffen werden.
Wer sich und seine Familie umfassend schützen will, braucht eine Private Haftpflichtversicherung. Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Der Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer (den Versicherten) von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab, daher spricht man auch von einer versteckten (passiven) Rechtschutzversicherung.
Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung
- die Kosten für Folgeschäden wie z.B. einen Nutzungsausfall
- die Kosten der Wiederherstellung bzw. den Ersatzes der beschädigten Gegenstände
- bei verletzten Personen:
– Bergungskosten
– Behandlungskosten
– Verdienstausfall
– oft auch Schmerzensgeld oder eine lebenslange Rente - Die Haftpflichtversicherung wehrt Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind.
Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?
Haftpflicht Versicheungsvergleich