Simply feiert 11. Geburtstag

Ihr Geschenk : 50 % – nur für kurze Zeit –

Seit 2005 setzt simply Maßstäbe für günstige, mobile Kommunikation in Deutschland.
Neben Smartphone- und Allnet-Tarifen mit mehr Leistung zum günstigen Preis, ermöglicht simply megaschnelles Surfen mit LTE-Highspeed von bis zu 50 Mbit/s zu hoch-attraktiven Preismarken.

Tarifbeispiel:

Telefonie
Flat in alle dt. Fest- und Mobilfunknetze
(ausgenommen Service- und Sonderrufnummern)

SMS
Flat in alle dt. Fest- und Mobilfunknetze
(ausgenommen Service- und Sonderrufnummern)

Internet
500 MB mit Highspeed-Geschwindigkeit max. 50 MBit/s (Download) und 32 MBit/s (Upload)
danach max. 16 kBit/s (Download) und 16 kBit/s (Upload)
LTE-Nutzung inklusive
Datenautomatik: Nach Verbrauch des monatlichen Inklusiv-Volumens wird automatisch bis zu 3 x pro Monat 100 MB zusätzliches Datenvolumen für jeweils nur 2 € aufgebucht.
Simply

Allgemein (Hierbei handelt es sich um eine befristete Geburtstagsaktion)

Einmaliger Anschlusspreis: 14,99 €
Monatlicher Paketpreis: 6,49 € statt 12,99 €
Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat
Kündigung in Textform 30 Tage zum Ende des Kalendermonats, sonst Verlängerung um je 1 Monat

Detailinformationen (Bei uns wird Kleingeschriebenes Groß geschrieben ;o))

Telefonie-Flatrate: Das Angebot des Tarifs beinhaltet Anrufe in deutsche Fest- und Mobilfunknetze sowie die Mailbox-Abfrage innerhalb Deutschlands. Ausgenommen sind Anrufe zu Service- und Sonderrufnummern, Auskunfts- und Premium-Diensten.

SMS Flatrate:

Das Angebot des Tarifs beinhaltet SMS in deutsche Fest- und Mobilfunknetze innerhalb Deutschlands. Die SMS gelten nicht zu Service- und Sonderrufnummern, Auskunfts- und Premium-Diensten. Die Nummer der SMS-Zentrale ist auf der SIM-Karte voreingestellt. SMS die über eine andere SMS-Zentralnummer versendet werden, sind ebenfalls ausgenommen und werden zum regulären Preis berechnet. Die SMS Flatrate ist ausschließlich zur privaten Nutzung vorgesehen. Der SMS-Versand muss durch persönliche Eingabe des Nutzers über das Endgerät erfolgen. Ein Massenversand ist unzulässig. Für den Versand von SMS dürfen keine automatisierten Verfahren (z.B. ausführbare Routinen, Apps, Programme) oder Dienste zur Erstellung und Versendung von SMS verwendet werden. Die SMS Flatrate gilt nicht für den Massenversand von SMS zum SMSC-DA. Zudem ist jegliche Nutzung der SMS Flatrate unzulässig, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Nutzer zur Folge hat.

Mobiles Internet 500 MB LTE (50 Mbit/s):

Das Angebot des Tarifs beinhaltet 500 MB Datenvolumen pro Monat bei einer Datenübertragungsgeschwindigkeit von bis zu 50 Mbit/s inklusive LTE innerhalb Deutschlands. Ab Erreichen von 500 MB werden im Abrechnungsmonat max. dreimal je 100 MB mit bis zu 50 MBit/s zu je 2 € aufgebucht. Nach Verbrauch dieser zusätzlichen 300 MB steht im Abrechnungsmonat GPRS-Geschwindigkeit (max. 16 kbit/s) zur Verfügung. Die Datenautomatik kann zum folgenden Abrechnungszeitraum schriftlich abgewählt werden. Die Abrechnung erfolgt im 10 KB-Takt. Im Aktivierungs- und Kündigungsmonat wird das Datenvolumen entsprechend anteilig zur Verfügung gestellt.

Flexible Vertragslaufzeit:

Der Tarif ist monatlich kündbar. Zur Beendigung des Vertragsverhältnisses muss eine Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung bei dem anderen Vertragspartner an.

25 € Bonus bei Rufnummernmitnahme:

Das Guthaben wird auf sämtliche Verbindungs-, Tarif- und Optionspreise sowie den Anschlusspreis, nicht aber auf Ersatzkarten angerechnet, ist nicht auszahlbar, zwölf Monate gültig und wird nicht gewährt, falls der Wechsel innerhalb der Drillisch Gruppe zugehöriger Tarife stattfindet. Die Gutschrift ist nur bei einer aktiven SIM-Karte möglich, bei einer gesperrten verfällt sie am Ende des Kalendermonats.

Hier geht es direkt zu den günstigen Geburtstagsangeboten von Simply:


Profitieren Sie von diesen Vorteilen:

– TÜV geprüfter Online-Shop für sicheres Einkaufen
– Regelmäßige, attraktive Sonderaktionen
– attraktive Werbemittel
– Persönliche Betreuung bei Ihren Fragen & Problemen

Zahlen Sie beim Grundversorger kräftig drauf ?

Warum trauen Sie sich nicht den Stromanbieter zu wechseln?

Jahr für Jahr zahlen viele deutsche Haushalte immer höhere Strompreise für Ihren Haushalt. Gegen die immer weiter steigenden Strompreise Ihres Grundversorgers können Sie sich jedoch zur Wehr setzen. Jeder Bürger hat das Recht, seinen Stromanbieter nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder bei einer Preiserhöhung, zu wechseln. Doch gerade die ältere Generation scheut sich vor so einem Wechsel. Die Angst vor dem Internet und die nicht Vertrautheit mit dem neuen Medium einiger Menschen bestärkt letztlich wieder den Entschluss, einfach alles beim Altbewährten zu lassen. Das heißt weiterhin seinen Strom wie gewohnt beziehen, dann kann auch nichts passieren.

Dabei geht es auch anders!

Wir zeigen Ihnen, wie man mittels Stromvergleich wirklich einfach und sicher seinen Anbieter wechseln kann. Dabei gilt zu wissen, dass natürlich der Strom aus der Dose immer derselbe ist und eine dauerhafte Belieferung per Gesetz festgesetzt ist. Jedoch unterscheiden sich hier die Preise wie bei den Tankstellen. Je nach Nutzungsrecht an Ihrem örtlichen Stromnetz können Sie je nach PLZ verschiedene Anbieter beliefern.

Grundversorger

Grundversorger – jetzt wechseln!

Nun sind Sie vielleicht schon 20 Jahre oder mehr bei Ihrem Grundversorger und haben Angst, ein plötzlicher Wechsel könnte Konsequenzen für Sie haben? Dem ist nicht so. So wie jeder Kunde das Recht hat, die Kaufhalle, Tankstelle oder den Telefonanbieter zu wechseln, verhält es sich auch mit dem Strom- und Gasanbieter. Natürlich bieten die Grundversorger regelmäßig neue Preisgarantien für Sie an, um Sie auch weiterhin als Kunde zu behalten.

In 99% der Fälle zahlt sich der Anbietervergleich aus!

Meistens sind der Arbeitspreis oder die Grundgebühr sehr viel niedriger. Niemand verbietet es Ihnen, wegen dem Neukundenbonus jedes Jahr auf Neue zu wechseln.

Wie bei allen Verträgen gilt für Sie als Verbraucher ein 2 wöchiges Widerrufsrecht. Dabei haben Sie die Chance, auf die Auftragsbestätigung zu warten und Ihre Daten nochmals zu überprüfen.
Für den eigentlichen Wechselvorgang benötigen Sie Ihre Anschrift, Angaben zum alten Stromanbieter inklusive Kundennummer und Stromzählernummer. Als letztes müssen Sie auch Angaben zu Ihren Bankdaten machen.
Ist der Auftrag abgeschlossen, brauchen Sie einfach nur auf Post vom neuen sowie alten Stromanbieter zu warten. Eine Kündigung, An- und Ummeldung und weiterer Schriftkram wird vom neuen Anbieter übernommen.

Lassen auch Sie sich zu einem Stromvergleich und Anbieterwechsel überzeugen. Nutzen Sie das gesparte Geld für schönere Dinge im Leben.

Stromanbieterwechsel: So einfach geht’s

Stromanbieterwechsel: Einfach erklärt

Bei vielen Stromanbietern kann der Abschluss direkt online vorgenommen werden, vereinzelt kann es auch vorkommen, dass ein Stromversorger einen unterschriebenen Antrag vom Kunden benötigt. Mit dem Abschluss wird der neue Stromversorger bevollmächtigt, sämtliche Formalitäten des Stromanbieterwechsels, also die Kündigung beim Altversorger und die Anmeldung beim Netzbetreiber, für den Kunden zu erledigen.

Was sollte man bei einem Strom Vergleich beachten?

Wir haben schon eine Menge an unterschiedlichen Strom & Gasrechnungen gesehen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Jahresabrechnung ganz schön unübersichtlich ist, so liegt das nicht an Ihnen.
Die meisten Rechnungen sind so aufgebaut, dass erst zum Schluss die Mehrwertsteuer hinzukommt, was heißt, dass der angezeigte Kw Preis netto ist. Bei unseren Vergleichsrechnern handelt es sich allerdings um Bruttopreise, also inkl. 19% MwSt. Daher kommt es recht häufig vor, dass Kunden den Nettopreis mit dem Bruttopreis vergleichen und zu dem Entschluss kommen, dass Ihr Versorger der günstigere Anbieter ist. Sollten Sie noch nie gewechselt haben und keinen günstigeren Anbieter finden, so können Sie in 99% der Fälle davon ausgehen, dass Ihnen irgendein Fehler unterlaufen ist.

Des Weiteren gilt es zu beachten, dass Sie auf die letzte Jahresabrechnung schauen. Ist dieser Preis noch aktuell und gilt dieser auch noch im nächsten Jahr? Einige Stromanbieter haben Ihnen die Preiserhöhung vielleicht nur per Email zu gesendet und Sie haben diese vielleicht übersehen. Sollten Sie sich unsicher sein, rufen Sie Ihren Versorger an und erkundigen Sie sich nach dem aktuellen bzw. zukünftigen Brutto Kilowatt- und Grundgebührpreis. Bei einigen Versorgern ist auch die sogenannte „Grundgebühr“ zweigeteilt. Sollte Ihnen das alles zu kompliziert sein, würden wir uns freuen, wenn Sie uns kontaktieren – also auf jeden Fall immer dann, wenn Sie keine Ersparnis vorfinden.

Stromanbieterwechsel

Wann sollte der Kunde selber kündigen?

Selber kündigen sollten Sie nur dann, wenn er sein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung in Anspruch nehmen möchte oder die verbleibende Kündigungsfrist sehr kurz (weniger als zwei Wochen) ist. Eine Vorlage für das Kündigungsschreiben in diesen Fällen steht Ihnen im Downloadbereich bei uns als Vorlage zur Verfügung. Nachdem der Abschluss durchgeführt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung des neuen Versorgers.
Technische Änderungen am Stromzähler sind nicht notwendig.

Welche Angaben werden benötigt bei einem Stromanbieterwechsel?

Zum Vergleich müssen Sie nur Ihre Postleitzahl und den jährlichen Strombedarf angeben, der auf der letzten Jahresabrechnung des bisherigen Versorgers ersichtlich ist. Zum späteren Wechsel benötigen Sie zudem die Zählernummer, den Namen des bisherigen Versorgers und die Kundennummer bei diesem Unternehmen. Diese drei Angaben können Sie ebenfalls der letzten Jahresabrechnung entnehmen. In allen Fällen muss auch die Bankverbindung angeben werden, es sei denn, Sie möchten überweisen. Den Zählerstand müssen Sie beim Wechselantrag noch nicht ablesen. Der Stromzähler sollte erst an dem Tag abgelesen werden, an dem die Stromversorgung auf den neuen Strom Anbieter umgestellt wird. Sowohl der neue als auch der alte Anbieter wird Sie darüber gesondert informieren.

Was muss ich bei der Wahl des richtigen Stromtarifes beachten?

Verbraucherschützer raten zu einer Vertragslaufzeit von höchstens zwölf Monaten. So können Sie flexibel auf Veränderungen im Strommarkt reagieren. Empfehlenswert ist auch eine Preisgarantie oder Preisfixierung, die mindestens der Länge der Vertragslaufzeit entspricht. Einige Anbieter bieten optionale Preisgarantien an, die gegen einen Aufpreis hinzu gebucht werden können. Unterschiede gibt es auch in der Zahlungsweise: Manche Anbieter verlangen für ein Jahr Vorauskasse und können dadurch extrem günstige Tarife anbieten. Sie müssen aber eine hohe Summe auf einmal bezahlen, daher raten wir Ihnen davon ab. Vor dem Vergleich können Sie im Stromrechner einstellen, ob Sie Vorauskasse Tarife angezeigt bekommen möchten.

Strom Pakettarife enthalten eine feste Energiemenge, die innerhalb eines Jahres aufgebraucht werden kann. Nicht verbrauchte KWH verfallen am Ende des Jahres (Ihr Geld ist futsch und dadurch erhöht sich Ihr durchschnittlicher KWH-Preis). Mehrverbrauch wird oft zu teuren Preisen abgerechnet. In manchen Tarifen steigen die Preise, wenn der Verbrauch stark vom bei Vertragsschluss angegebenen Energiebedarf abweicht. Diese Tarife sind ebenso wie Strompakete nur günstig, wenn der Stromverbrauch bekannt und stabil ist. Durch einen Filter können derartige Tarife im Vergleichsrechner ausgeblendet werden.

Kann der Strom während der Umstellung ausfallen?

Nein. Die durchgängige Versorgung mit Strom ist in Deutschland durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Grundversorgungsverordnung geregelt. Das bedeutet, dass man zu jeder Zeit mit Strom beliefert wird. Rein technisch gesehen fließt der Strom auch wie gehabt weiter, nur dass die Menge des verbrauchten Stromes an anderer Stelle eingespeist wird. Ein Stromausfall aufgrund eines Anbieterwechsels ist also nicht möglich.

Kostet der Stromanbieterwechsel etwas?

Nein, der Wechsel des Stromanbieters ist für Sie kostenlos.

Welche Änderungen ergeben sich durch den Wechsel?

Die Höhe der monatlichen Abschläge und der Absender der Rechnung ändert sich. Technische Veränderungen am Zähler oder den Leitungen sind nicht erforderlich. Diese verbleiben weiterhin im Besitz des örtlichen Netzbetreibers, der auch der Ansprechpartner für technische Fragen oder Probleme bleibt. Nachteile, weil Sie sich nicht mehr zu dessen Kunden zählen entstehen ihnen dadurch nicht.

Wie lange dauert der Wechsel des Stromanbieters?

Ein Stromanbieterwechsel läuft in der Regel problemlos ab und dauert nur wenige Wochen. Der Gesetzgeber hat eine Frist von drei Wochen vorgesehen. In der Praxis dauert der Wechsel aber meist etwas länger, da die Frist erst dann beginnt, wenn der neue Versorger den Kunden beim Netzbetreiber ummeldet. Gilt bei dem alten Stromvertrag eine Kündigungsfrist, so muss diese abgewartet werden, bevor ein Wechsel möglich ist.

Werden die gezahlten Abschläge zurückerstattet?

Sie erhalten eine Abschlussrechnung von Ihrem alten Stromanbieter, in der die bereits gezahlten Abschläge sowie der Verbrauch bis zur Umstellung aufgeführt werden. Zu viel gezahlte Abschläge werden Ihren zurückerstattet.

Was passiert im Insolvenz- oder Konkursfall des Stromanbieters?

Sollte ein Stromanbieter einmal in Lieferschwierigkeiten geraten, oder liegt ein Fall von Insolvenz oder Konkurs vor, müssen Sie nicht befürchten, dass die Stromversorgung unterbrochen wird.
Der örtliche Netzbetreiber beziehungsweise der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, in einem solchen Fall solange die Versorgung zu übernehmen, bis der andere Stromanbieter wieder in der Lage ist, Strom zu liefern.

Können auch Mieter den Stromanbieter wechseln?

Bekommt der Mieter eine eigene Stromrechnung, kann er einen Stromanbieterwechsel vornehmen und muss den Vermieter über den Wechsel nicht einmal informieren. Wenn der Stromverbrauch aber über den Vermieter abgerechnet wird, muss dieser über den Wechsel des Stromversorgers benachrichtigt oder sogar in die Entscheidung für einen neuen Versorger mit einbezogen werden.

Kann man auch mit einer Nachtspeicherheizung wechseln?

Haben Sie eine Nachtspeicherheizung, ist der Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter leider nicht ohne Weiteres möglich. Bis vor Kurzem konnte nur der regionale Stromversorger einen Nachtstromtarif anbieten und bei der Stromversorgung zwischen dem am Tag und dem in der Nacht verbrauchten Strom unterscheiden. Andere Stromanbieter konnten das noch nicht. Bei einem anderen Anbieter hätten Sie dann zu jeder Tageszeit den vertraglich vereinbarten Strompreis und somit würden Sie für Ihren Stromverbrauch mehr zahlen. Wer Nachtstrom bezieht oder beziehen möchte, benötigt einen speziellen Zähler, damit der Nachtstrom gesondert abgerechnet werden kann. Wenn Haushalts- und Heizstrom noch gemeinsam gemessen werden, ist die Belieferung von Nachstrom nicht möglich. Da es hierbei so unterschiedliche Varianten gibt, kann man das nicht alles ohne große Verwirrung in einem Vergleichsrechner einbauen.
Ist ein extra Eintarifzähler eingebaut, dann hat man im Haushalt zwei getrennte Stromzähler – einen für Haushaltsstrom und einen für Heizstrom – für den dann nur ein Tarif abgerechnet werden konnte.
Wenn ein extra Doppel- oder Zweitarifzähler für den Heizstrom eingebaut ist, kann dieser dann zu verschiedenen Tarifen, Nacht- und Tagstrom oder Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) abgerechnet werden. Bei Nachtspeicherheizungen ist es häufig so, dass mit einem Doppeltarifzähler im Hochtarif der Haushaltsstrom und im Niedertarif der Heizstrom berechnet wird.
Wenn Sie kaum noch Nachtstrom verwenden, z.B. dadurch, dass Sie keine Nachtspeicheröfen mehr haben, können Sie auch einen Umbau des Zählers auf einen Eintarifzähler beantragen. Dadurch können Sie dann ohne Einschränkungen den Stromanbieter wechseln.
Wenn man zu einem günstigen Angebot aus dem Vergleichsrechner wechselt, werden die HT-Werte und die NT-Verbräuche mit dem gleichen Strompreis multipliziert. Durch den hohen Wettbewerb der vielen Anbieter ist ein Stromangebot aus dem Vergleichsrechner häufig günstiger als der Doppeltarif des lokalen Stromversorgers (Grundversorgers).
Auch in diesen Fällen sollten Sie uns kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne.

Sollte ich meinen aktuellen Zählerstand aufschreiben?

Um die Endabrechnung des alten Versorgers überprüfen zu können, sollte der Zählerstand am Tag der Umstellung vom alten auf den neuen Anbieter, bei einem Umzug und bei jeder Preiserhöhung notiert werden. Den Zeitpunkt der Umstellung teilt der neue Versorger rechtzeitig mit.

Kann man auch mit negativer Schufa wechseln?

Auch hier können wir Ihnen nur persönlich weiterhelfen. Sie würden von den meisten Stromanbietern in fast allen Vergleichsrechnerportalen abgelehnt werden. Wir haben selbst den schwierigsten Fällen zu einem günstigeren Stromanbieter verholfen.

Sie haben noch fragen zum Stromanbieterwechsel? Dann kontaktieren sie uns oder besuchen unseren Stromanbieter Preisvergleich.

13.11.2016:

MTesa