Unterhaltsverpflichtungen der Kinder nehmen zu

Bis zum Jahr 2050 soll die Zahl der Pflegebedürftigen auf bis zu 4,4 Millionen steigen. Damit steigen auch die Kosten der Pflege. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen aktuell nicht aus, um die Kosten zu decken. Können die Pflegebedürftigen die Pflegekosten nicht aus eigener Tasche bezahlen, sind deren Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet. Der ZDF WISO Tipp informiert über die Rechte von Kindern Pflegebedürftiger und der Möglichkeit der finanziellen Absicherung der Eltern durch eine Pflegezusatzversicherung.
WISO Elternunterhalt

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Abbildung: wiso.de vom 04.04.2016

Derzeit sind in Deutschland etwa 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Das statistische Bundesamt rechnet mit einem rasanten Anstieg dieser Zahl und spricht von rund 3,4 Millionen Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 und 4,4 Millionen bis 2050. Mit der Zahl der Pflegebedürftigen steigen auch die Pflegekosten. Das Institut der deutschen Wirtschaft prognostiziert für 2030 einen Kostenüberschuss zwischen 1,7 und 4 Milliarden Euro, im Jahr 2050 könnten sogar bis zu 16 Milliarden Euro in der Pflegekasse fehlen.
Pflegelücke beträgt bis zu 2.350 Euro monatlich

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen bereits heute nicht aus, um die Pflegekosten vollständig zu decken. Im Pflegefall zahlt die Versicherung maximal 1.612 Euro pro Monat. Eine vollstationäre Unterbringung eines Menschen mit Pflegestufe III kostet im bundesweiten Durchschnitt jedoch etwa 3.437 Euro monatlich. Daraus ergibt sich eine Versorgungslücke von 1.825 Euro, die der Pflegebedürftige selbst bezahlen muss. In einigen Fällen beträgt die Versorgungslücke sogar bis zu 2.350 Euro.

Kann die betroffene Person die Kosten nicht mit seinem eigenen vermögen bezahlen, übernimmt das Sozialamt die Zahlung und versucht, sich das Geld von den Kindern der Pflegebedürftigen zurückzuholen. Die Kinder sind nämlich gesetzlich zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet und müssen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten einen Teil der Pflegekosten übernehmen.

Tipp: WISO Sendung vom März 2016 zum Theme Pflegeversicherung als Absicherung für die Eltern
Elternunterhalt ab 1.800 Euro Nettoeinkommen

ZDF WISO weist darauf hin, dass alleinstehende Kinder von Pflegebedürftigen Elternunterhalt zahlen müssen, wenn ihr bereinigtes Nettoeinkommen 1.800 Euro pro Monat übersteigt. Ehepaare sind bis zu einem bereinigten Nettoeinkommen von 3.240 Euro von der Unterhaltspflicht befreit. Unter bereinigtem Nettoeinkommen versteht man das Nettoeinkommen abzüglich monatlicher Verpflichtungen wie Versicherungsbeiträge oder Tilgungsraten von Krediten.

Aber nicht nur das Einkommen wird in die Berechnung mit einbezogen, sondern auch eventuell vorhandene Wertpapiere, Sparbücher oder wertvoller Schmuck. Haus und Auto der Kinder hingegen sind von der Berechnung ausgenommen. Das Verhältnis zu den Eltern spielt keinerlei Rolle. Die Unterhaltspflicht besteht auch dann, wenn Eltern und Kinder keinen Kontakt mehr haben.
WISO-TIPP: Private Pflegeversicherung

Der Bund der Versicherten und Stiftung Warentest empfehlen, mit einer privaten Pflegeversicherung vorzusorgen. Im Pflegefall wird die Versorgungslücke von der Versicherung geschlossen, sodass die Kinder keinen Elternunterhalt zahlen brauchen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass man sich von einem unabhängigen Experten beraten lassen sollte, da nicht jede Pflegezusatzversicherung zum Schließen der Versorgungslücke ausreicht.

Empfehlenswert ist das Modell der Pflegetagegeldversicherung. Hier erhält der Versicherungsnehmer pro Tag der Pflegebedürftigkeit eine bestimmte Summe, beispielsweise 50 Euro. Über das Geld kann er frei verfügen. Der Verwaltungsaufwand für die Angehörigen ist dadurch sehr gering. Die Pflegekostenversicherung übernimmt nur die tatsächlichen Mehrkosten. Pflegeleistungen müssen dafür jedoch strikt protokolliert und Belege für die Kostenübernahme aufgehoben und bei der Versicherung eingereicht werden.

Weniger empfehlenswert ist die Pflegerentenversicherung. Hier wird der Pflegefall mit einem Sparkonto abgesichert, was durch die derzeitige Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) wenig Rendite verspricht. WISO empfiehlt, sich möglichst frühzeitig um den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung zu kümmern. Dadurch zahlt man nur recht geringe Beiträge und es besteht wenig Gefahr, aufgrund von Vorerkrankungen von der Versicherung zurückgewiesen zu werden.

Quelle : ZDF WISO Tipp

Wie kann ich das Risiko der Unterhaltsverpflichtungen mindern ???

Durch rechtzeitigen Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler.
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