Private Haftpflichtversicherung vergleichen und sparen

Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: 
Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen und das in unbegrenzter Höhe. Für Schäden an, das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder anderen (hier nicht genannten) Rechten. Also zusammengefaßt für einfach alles ;o)

Gesetzliche Regelung private Haftpflicht

BGB § 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Das ist gesetzlich geregelt. Der Schadenverursacher muss dem Geschädigten Ersatz leisten – und zwar im Ernstfall mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn kann zugegriffen werden.

Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung

Wer sich und seine Familie umfassend schützen will, braucht eine Private Haftpflichtversicherung. Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Der Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer (den Versicherten) von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab, daher spricht man auch von einer versteckten (passiven) Rechtschutzversicherung.

Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung

  • die Kosten für Folgeschäden wie z.B. einen Nutzungsausfall
  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. den Ersatzes der beschädigten Gegenstände
  • bei verletzten Personen:
    – Bergungskosten
    – Behandlungskosten
    – Verdienstausfall
    – oft auch Schmerzensgeld oder eine lebenslange Rente
  • Die Haftpflichtversicherung wehrt Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind.
  • Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?

    Haftpflicht Versicheungsvergleich

    03.02.17:

Versicherungsnews 11 2016

1. Die häufigsten Fehler beim Wechsel des Kfz-Versicherers

Bis Ende November können Autobesitzer noch einen günstigeren und/oder leistungsstärkeren Tarif für ihr Gefährt abschließen. In einem Merkblatt weist der Bund der Versicherten (BdV) nun auf drei Fallstricke hin, die vielen Wechselinteressenten unbekannt sind. Alle drei betreffen den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des Versicherten.

  1. Der SFR wird nicht immer voll übertragen. Sondereinstufungen für Zweitwagen etwa teilt der Vorversicherer nicht standardmäßig seinem Nachfolger mit, sondern lediglich den wirklichen SFR bei Vertragsbeginn und belastende Schäden.
  2. Je nach verwendeter Rückstufungstabelle kann der Versichererwechsel zu einer Herabstufung des SFR führen. In diesen Tabellen ist festgelegt, wie weit der SFR des Versicherten nach einem Schadensereignis gemindert wird.
  3. Manche Tarife enthalten einen Rabattschutz, der dazu führt, dass die SFR nach einem Unfall beibehalten wird. Dem Nachversicherer wird allerdings der SFR gemeldet, der ohne Rabattschutz aktuell wäre.

2. Zahlt die Versicherung für Kastanien-Dellen im Auto?

Der vielerorts üppige Baumbestand gehört zu den Stärken deutscher Städte und Dörfer. Doch gerade im Herbst werden die grünen Riesen auch zur Quelle von Verdruss. Wenn nämlich steinharte Kastanien aus mehreren Metern Höhe auf Autolack prallen, hinterlässt das unschöne Spuren. Oftmals müssen Dellen in der Werkstatt ausgebügelt werden; zumindest aber lässt der Lack meist erkennen, dass er von der stacheligen Schale der Nussfrucht heimgesucht wurde. Ein klarer Fall für die Versicherung, denken viele Autofahrer intuitiv.

Dem ist jedoch nicht so. Herabfallende Kastanien gehören laut Rechtsprechung zu den „allgemeinen Lebensrisiken“. Das heißt konkret: Der Fahrzeughalter muss sein Auto eigenverantwortlich schützen, indem er Kastanienbäume meidet. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Wenn ein unvorhergesehenes Ereignis wie ein Sturm die Kastanien auf den Lack geschleudert hat, ist die Kaskoversicherung in der Pflicht. Im Zweifel hilft der Versicherungsberater weiter.

3. Persönliche Beratung bleibt in Versicherungsfragen das A und O

Um „InsurTechs“ und „FinTechs“ ist in den letzten Jahren ein wahrer Hype erwachsen. Die digitalen Dienste vermitteln Versicherungen, Kredite oder Investments und sollen den persönlichen Kontakt zwischen Berater und Kunde überflüssig machen.

Eine aktuelle Auswertung des Versicherer-Gesamtverbands (GDV) zeigt nun jedoch, dass die Kunden auf diesen Kontakt keineswegs verzichten möchten. Die Analyse der Vertriebswege, auf denen 2015 Versicherungen abgeschlossen wurden, erbringt eindeutige Ergebnisse: Die große Mehrheit der Kunden nimmt für den Neuabschluss einen persönlichen Berater in Anspruch.

Im Bereich Krankenversicherungen waren es rund 86 Prozent, die einen Makler, Ausschließlichkeits- oder Mehrfachvertreter konsultiert haben, bei Lebensversicherungen 68 und bei Schadens- und Unfallversicherungen 76 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr haben sich diese Werte kaum verändert. Ein Indiz dafür, dass Algorithmen einstweilen noch nicht alles können, was Menschen bieten.

4. Naivität oder Optimismus? Jeder 3. Deutsche hält Rente für sicher

Die relevanten Zahlen liegen auf dem Tisch und werden auch von keiner ernst zu nehmenden Partei bezweifelt. Ihnen zufolge wird es in einigen Jahren eng mit der gesetzlichen Rente; entweder muss das Rentenniveau langfristig auf unter 40 Prozent sinken oder die Beiträge klettern in nicht mehr sozialverträgliche Höhen.

Die Regeln solch einfacher Arithmetik scheinen 31 Prozent der Deutschen jedoch nicht zu überzeugen: An eine zukünftige Rentenlücke wollen sie einer aktuellen TNS-Emnid-Umfrage zufolge nicht glauben. Und nicht nur das: 92 Prozent von ihnen gehen davon aus, dass sie ihren Lebensstandard im Ruhestand beibehalten könnten. Vor allem junge Menschen zwischen 16 und 29 Jahren geben sich immun gegen die Aussagekraft der Zahlen, die ihnen allerdings auch in weiten Teilen gar nicht bekannt sind – die Studie attestiert dieser Gruppe fehlendes Interesse und Informationsmangel. Dabei hat gerade sie die besten Karten für die notwendige private Vorsorge, denn ein früher Einstieg bürgt für hohe Erträge bei Rentenbeginn.

Versicherungsnews 11-2016 Versicherung

5. Schlecht beraten: Google ist kein zuverlässiger Finanzberater

Lohnt sich der Einstieg in Energieaktien? Googeln! Wie funktionieren Fondspolicen? Googeln! Wie werden unterschiedliche Assets besteuert? Googeln!

Wer nach diesem Muster verfährt, kann grob in die Irre geführt werden, wie ein Institut der Uni Regensburg nun wissenschaftlich belegt hat. Beim „Webcheck Finanzfragen“ wurde erstmals untersucht, wie gut die Google-Suchergebnisse Aufschluss über Finanzthemen geben. 180 Millionen Suchanfragen wurden dafür durchforstet und bewertet. Resultat: Rund der Hälfte der von Google aufgelisteten Webseiten mangelt es an Objektivität und/oder Vollständigkeit – vielerorts wird man sogar gänzlich fehlinformiert. So erhielten 5 Prozent der Seiten die Note „mangelhaft“, 16 Prozent kamen nicht über ein „ausreichend“ hinaus, was überwiegend nicht an mangelnder Verständlichkeit der Texte lag.

Die Top-Finanzanfragen der Deutschen lauten übrigens: 1. Investition in Gold oder Silber? 2. Wie die Immobilie finanzieren? 3. Welchen Kredit kann ich bekommen?

6. Neue Investmentfonds-Besteuerung ab 2018

Langfristig investierte Fondsanleger müssen sich 2018 von einem Steuerprivileg verabschieden, das ihnen Bestandsschutz für vor der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 erworbene Fondsanteile gewährt. Die Kursgewinne darauf sind derzeit noch steuerfrei. Von den Medien kaum beachtet, haben Bundesregierung und Bundesrat im Sommer jedoch eine Reform des Investmentsteuergesetzes beschlossen, die zu einer Gleichbehandlung aller Fondsanteile unabhängig vom Kaufdatum führen soll. Dazu werden einfach sämtliche Anteile per 31. Dezember 2017 „fiktiv veräußert“ und per 1. Januar 2018 „fiktiv wieder angeschafft“. Ab dann gilt die Abgeltungsteuer für alle.

Kleinanleger allerdings müssen sich nicht vor Einbußen fürchten: Es wird ein Freibetrag von 100.000 Euro eingeführt. Die Gesetzesreform zielt damit primär auf sogenannte „Millionärsfonds“ ab. Diese waren 2008 noch reihenweise aufgelegt worden, um die bevorstehende Abgeltungsteuer zu vermeiden.

7. GKV-Zusatzbeitrag bleibt im Wahljahr 2017 offenbar stabil

Der Schätzerkreis für die gesetzliche Krankenversicherung sieht in seiner Prognose für 2017 keinen Bedarf, den Zusatzbeitrag der Krankenkassen anzuheben. Damit könne dieser bei 1,1 Prozent verharren. Der Wert gilt allerdings nur für die Arbeitgeber – die Kassen können davon abweichen. Auch wenn das Bundesgesundheitsministerium dem Vorschlag noch zustimmen muss, kann es somit als wahrscheinlich gelten, dass die Kassenpatienten im nächsten Jahr weitgehend von Beitragserhöhungen verschont bleiben.

Diese erfreuliche Nachricht ist indes nicht von Fundamentaldaten gedeckt, denn die Ausgaben steigen unverändert an. Kritiker wie die IG Metall hegen denn auch den Verdacht, dass politische Taktik bei der Entscheidung des Schätzerkreises eine Rolle gespielt habe: Die unabwendbaren Beitragssteigerungen sollen möglicherweise schlicht aus dem Bundestagswahlkampf herausgehalten werden. 2018 dürfte der Aufschlag dann umso deftiger ausfallen.

8. Deutsche reich wie nie

Auf über 5,4 Billionen Euro beläuft sich das Privatvermögen der Deutschen in Form von Bargeld, Wertpapieren, Ansprüchen gegenüber Versicherern und Bankeinlagen – ein neuer Rekord. Wie die Bundesbank vermeldete, kamen trotz Börsenflaute und daraus folgender Bewertungsverluste im zweiten Quartal 2016 noch einmal 44 Milliarden Euro hinzu.

Dieses Geld wurde sogar vergleichsweise renditeträchtig investiert, wenn man den Ruf der Deutschen als Aktienmuffel bedenkt. Ein „merkliches Engagement“ erkennt die Bundesbank im Bereich Aktien und Investmentfonds, verglichen mit früheren Quartalen und Jahren. Bei den Aktien dominieren inländische Titel, was die Autoren des Berichts als Zeichen einer „gewissen Risikoscheu“ werten. Die zeigt sich auch und noch stärker in der Tatsache, dass 25 der 44 Milliarden Euro in Bargeld und Bankguthaben flossen – in Aktien dagegen 5 Milliarden. Immerhin, der Trend zeigt in die richtige Richtung und lässt auf weiterhin wachsendes Renditebewusstsein hoffen.

16.11.16:


Kfz-Haftpflichtversicherung- Günstige PKW Versicherung abschliessen und sparen

Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Wer sich mit Pkw, Motorrad, Quad, Mofa, Bus oder Traktor auf die Straße begibt, muss sein Fahrzeug in jedem Fall versichern. Dabei ist der Begriff Kfz-Versicherung ein Überbegriff für:

  • die Kfz-Haftpflichtversicherung – sie ist gesetzlich vorgeschrieben; ohne sie darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Sie entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.
  • die Teil- und Vollkaskoversicherung – diese Versicherungen sind freiwillig.
  • weitere optionale Fahrzeugversicherungen bieten zusätzliche Sicherheit, sie übernehmen z. B. nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland die Kosten für eine sichere Rückkehr nach Hause.
Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Warum braucht man eine Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine kurze Ablenkung im Straßenverkehr kann weitreichende und teure Folgen nach sich ziehen. Damit Sie bei einem Unfall nicht lebenslang mit Ihrem Vermögen haften, gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung und natürlich auch zum Schutz der Unfall geschädigten.

Möchten auch Sie gut abgesichert sein und dabei sogar Geld sparen? Dann lassen Sie sich von uns beraten. Mit unserer langjährigen Erfahrung zeigen wir Ihnen transparent und fundiert, welche Produkte wirklich sinnvoll für Sie sind und wie Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erreichen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir zeigen Ihnen, wie auch Sie optimal abgesichert sind und dabei noch Geld sparen oder Sie rechnen einfach mal selber mit unserem Kfz Vergleichsrechner

Hausratversicherung

Hausratversicherung

Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert.

Der Versicherungsschutz kann durch zusätzliche Vertragselemente, wie z. B. Fahrraddiebstahl, erweitert werden.

Quelle und weitere Infos : Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Hausratversicherung

Ob Wasser­schaden, Diebstahl oder Brand: Eine gute Hausrat­versicherung springt im Fall der Fälle ein. Was aber immer lohnt: Ein Preis­vergleich für die Hausrat­versicherungs­police. Für die gleiche Wohn­situation und Versicherungs­summe kann der Schutz günstig oder teuer sein. Wir vergleichen regel­mäßig Versicherungen für den Hausrat und bietet Ihnen einen individuellen und kompetenten Versicherungs­vergleich an, damit Sie im Falle eines Falles nicht im Regen stehen.

Wohngebäudeversicherung

 

Wohngebäudeversicherung

 

Die Wohngebäudeversicherung bezahlt die Kosten für Schäden, die durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm, Leitungswasser usw. entstanden sind.Dazu gehören auch Kosten für den Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.

Quelle und weitere Infos : Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen.

Keiner ist vor diesem Risiko geschützt. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist man gut abgesichert, wenn das Einkommen plötzlich wegfällt.
Wird man berufsunfähig, fallen in der Regel Einnahmen aus Lohn und Gehalt weg. Meist kommen weitere finanzielle Belastungen hinzu, beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung. Besonders schwerwiegend ist das für junge Menschen mit nur geringem Finanzpolster, für Familien mit Alleinverdiener oder für Singles.

Wenn der Job aus Gesund­heits­gründen nicht mehr zu schaffen ist, hilft eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU).

Sie ist jedoch oft teuer. Finanztest hat 70 Tarife untersucht. Erfreulich: Mehr als jede zweite Police schneidet sehr gut ab. Nicht so erfreulich: Viele, die eine Versicherung bräuchten, haben wenig Chancen, eine zu bekommen. Finanztest beschreibt den Weg zum Vertrag, analysiert aber auch Alternativen zur BU.
Für ganz schlechte Zeiten

Schutz bei Berufs­unfähigkeit ist sehr sinn­voll.

Er bewahrt den Versicherten davor, in existenzielle Finanznot zu geraten, wenn er seinen Beruf wegen einer Krankheit oder eines Unfalls länger oder gar dauer­haft nicht mehr ausüben kann. Der Versicherer zahlt dann die vereinbarte Rente. Am besten schließen Kunden schon in jungen Jahren einen Vertrag ab. Dann ist die Chance gut, eine bezahl­bare, sehr gute Versicherung zu erhalten.
Hohes Risiko, teurer Schutz

Doch je risikoreicher der Beruf, desto mehr kostet der Schutz. Das macht die Absicherung für viele kaum bezahl­bar oder sie bekommen gar keine. Eine Versicherung für unsere Modell­kunden Industrie­mechaniker und Arzt­helferin ist meist teurer als für den Diplomkaufmann. Sie werden in eine schlechtere Risikogruppe einsortiert.
Zu krank für einen Vertrag

berufsunfaeigkeit

Berufsunfäigkeitsversicherung


Neben dem Beruf ist der Gesund­heits­zustand wesentlich dafür, ob es bezahl­baren Schutz gibt – oder ob er über­haupt gewährt wird. Viele Menschen, die den Schutz dringend nötig hätten, sind zu krank, um einen Vertrag zu bekommen. Haupt­grund dafür, dass Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sind psychische Krankheiten. Wer bereits in jungen Jahren psychische Probleme hatte, bekommt meist gar keinen Versicherungs­schutz. Im Interview mit Finanztest erläutert Manuela Zwanzig, Leiterin des Bereichs Service-Center Privatkunden Versicherung von Swiss Life Deutsch­land, die Kriterien, nach denen Versicherungs­unternehmen Berufs­unfähigkeits­schutz gewähren.
Im Antrag alles richtig machen

Um im Ernst­fall die vereinbarte Rente auch zu bekommen, müssen Kunden bereits im Antrag alles richtig machen. Dazu gehört es, die Gesund­heits­fragen wahr­heits­gemäß und voll­ständig zu beant­worten. Verschweigen Kunden Krankheiten aus Angst, abge­lehnt zu werden, können sie später ihren Schutz verlieren. Die Versicherer prüfen bei jedem Antrag auf Rente genau, ob der Kunde seine „vorvertraglichen Anzeige­pflichten“ verletzt hat. Trifft dies zu, gibt es kein Geld.
Das bietet der Test

Die Finanztest-Tabelle zeigt 70 Tarife, aufgeschlüsselt nach unseren drei Modell­kunden

  • Arzt­helferin (1 000 Euro Rente, Lauf­zeit bis Endalter 65 Jahre)
  • Industrie­mechaniker (1 500 Euro Rente, Lauf­zeit bis Endalter 65 Jahre)
  • Diplom-Kauf­mann (2 000 Euro Rente, Lauf­zeit bis Endalter 67 Jahre),

und nennt gegebenenfalls die Höhe der vertraglich garan­tierten Todes­fall­summe.

Zwei Interviews gehen der Frage nach, wieso und in welchen Fällen die Versicherungs­beiträge steigen, und warum Versicherer manche Versicherungs­anträge ablehnen. Außerdem erklären die Finanztest-Experten, welche Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung es gibt – und wieso diese meist keinen ausreichenden Schutz bieten.
Quelle: Stiftung Warentest