Was ist das Pflegestärkungsgesetz II?

Mehr als die Hälfte der Deutschen hat noch gar nicht vom Pflegestärkungsgesetz II gehört, das zum kommenden Jahresanfang 2017 in Kraft tritt. Dabei bringt es wichtige Änderungen mit sich, welche Sie bei Ihrer Vorsorge brücksichtigen sollten. So begründet künftig auch Demenz eine Pflegebedürftigkeit und damit einen Leistungsanspruch; aus den drei Pflegestufen werden ab 2017 fünf Pflegegrade. In einer Umfrage gaben lediglich 11 Prozent der Bundesbürger an, sich mit der anstehenden Reform schon auseinandergesetzt zu haben. Immerhin 38 Prozent wussten, dass es auf dem Feld „Pflegeversicheung“ irgendwelche Änderungen geben soll.

Auch andere Fakten rund um die Pflegeversicherung sind weitgehend unbekannt. In einer weiteren Umfrage räumten 61 Prozent der unter 40-Jährigen ein, sich noch nie mit dem Thema befasst zu haben. Über alle Altersgruppen hinweg waren es 46 Prozent. Entsprechend groß sind die Wissenslücken: Nur rund jeder dritte Befragte konnte beispielsweise die Kosten eines Heimplatzes annähernd schätzen (derzeit im Bundesschnitt circa 3.600 Euro monatlich, bei großen regionalen Unterschieden). Dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil dieser Kosten deckt, wissen hingegen weit mehr als die Hälfte der Bürger. Konsequenzen in Form privater Vorsorge ziehen jedoch bislang die wenigsten.

Muss ich mich als pflegebedürftiger Mensch zum Jahreswechsel neu begutachten lassen?

Nein, denn alle, die bisher eine Pflegestufe haben oder bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Kompetenz, ihren Alltag selbständig zu leben, festgestellt wurde, werden automatisch in einen der neuen Pflegegrade übergeleitet. Sie werden nicht neu begutachtet und müssen auch keinen Antrag auf Neubegutachtung stellen.

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Pflegestärkungsgesetze – Das Wichtigste im Überblick

07.12.16:

Ulli T