Hundesteuer Krefeld – Hunde Anmeldung und Abmeldung – Stadt Krefeld

Für Hundesteuer zuständiges Amt in Krefeld

Petersstr. 9
47798 Krefeld

Kontaktdaten der Stadt Krefeld:

Telefon
Frau Ronge
02151 / 3660-1730
Zimmer: 01.030
Herr Kiwitt
02151 / 3660-1849
Zimmer: 02.033
Frau Osygus
02151 / 3660-1764
Zimmer: 02.030

Steuerssätze:

  • ein Hund 111,32 Euro jährlich
  • zwei Hunde, je Hund 129,47 Euro jährlich
  • drei und mehr Hunde, je Hund 147,62 Euro jährlich

Für Kampfhunde gelten besondere Steuersätze.

Hundesteuer Krefeld - Hunde Anmeldung und Abmeldung

Briefpostanschrift Stadt Krefeld (PDF)

Zentraler Finanzservice und Liegenschaften
Petersstr. 9
47798 Krefeld

Rechtliche Grundlagen und Formulare

Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld
Hundesteueranmeldung in Krefeld (online)
Hundesteuerabmeldung in Krefeld (online)
Klage gegen Hundesteuer vor dem Europäischen Gerichtshof

Vergleichen Sie jetzt Ihre Hundehaftpflicht in Ihrer Stadt Krefeld, wir beraten Sie gerne.

Hunde Haftpflichversicherung Vergleich

Hundesteuer Neuss – Hunde Anmeldung und Abmeldung – Stadt Neuss

Für Hundesteuer zuständiges Amt in Neuss

Markt 2
41460 Neuss

Kontaktdaten der Stadt Neuss:

Telefon Buchstaben A – J, Frau Bongartz, 2. Etage Zimmer 827, Tel. (02131) 90-2202
Buchstaben K – Z, Frau Wagner, 2. Etage Zimmer 828, Tel. (02131) 90-2206
Telefax (02131) 90-2431
E-Mail steueramt@stadt.neuss.de
Hausanschrift Markt 2
41460 Neuss

Briefpostanschrift Stadt Neuss

Grundbesitzabgaben und Hundesteuer
202/1
Markt 2
41460 Neuss
Hundesteuer Neuss - Hunde Anmeldung und Abmeldung

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen und Formulare

Hundesteueranmeldung in Neuss
Hundesteuerabmeldung in Neuss

Vergleichen Sie jetzt auch Ihre Hundehaftpflicht in Ihrer Stadt Viersen, wir beraten Sie gerne.
Hunde Haftpflichversicherung Vergleich

Hundegesetz Nordrhein-Westfalen – Hundehaftpflicht – NRW

Als Hundebesitzer in Nordrhein-Westfalen hat man folgende Pflichten:

§ 2 Allgemeine Pflichten

(1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

(2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,

3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,

4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

(3) Es ist verboten, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität zu züchten, zu kreuzen oder auszubilden. Dies gilt nicht für Inhaber einer Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung im Rahmen eines zugelassenen Bewachungsgewerbes.

Erst in sechs Bundesländern ist es gesetzlich vorgeschrieben eine Hundehaftpflichtversicherung für den eigenen Vierbeiner abzuschließen:

• Berlin
• Brandenburg
• Hamburg
• Niedersachsen
• Thüringen
• Schleswig-Holstein

Ganz anders Sieht das bei der Hundehaftpflichtversicherung in Nordrhein-Westfalen für als gefährlich eingestufte Hunde aus

Hundegesetz Nordrhein-Westfalen

Hundegesetz Nordrhein-Westfalen

§ 3 Gefährliche Hunde

(1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.

(2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.

(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind

1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,

2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,

3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,

4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,

5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,

6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.

Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.
§ 4 Erlaubnis

§ 4 Erlaubnis

(1) Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person

1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,

2. die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt,

3. in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen (§ 5 Abs. 4 Satz 1),

4. sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen,

5. den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 5) und

6. die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Absatz 7) nachweist.

Hundegesetz Nordrhein-Westfalen (NRW)

Wenn das gesamte Gesetz interessiert findest es hier Hundegesetz in Nordrhein-Westfalen
Machen Sie einen Tierhalterhaftpflichtversicherungs Vergleich

Versicherungsnews 02 2017

1. Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen

Anfang des Jahres trat das Zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Es sorgt für leicht verbesserte Leistungen und mehr Unterstützungsberechtigte. Zur Finanzierung wurde der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Damit ist es für viele Kassenpatienten allerdings nicht getan – denn jede vierte Krankenkasse hat überdies ihren Zusatzbeitrag angehoben. Die Spanne reicht nun von 0,3 bis 1,8 Prozent. Je nach Bundesland kann man also bis zu 1,5 Prozent seines Einkommens mit einem Wechsel sparen.

Die unrühmliche Spitzenposition unter den teuren Kassen hat die BKK Vital inne, die ihren Zusatzbeitrag um 0,5 Prozent erhöhte. Bei ihr müssen die Versicherten nun insgesamt 16,4 Prozent zahlen. Ein Zehntelprozent weniger ist es beim letztjährigen „Spitzenreiter“ VIACTIV. Es folgen die DAK mit 1,5 Prozent Zusatz- und damit 16,1 Prozent Gesamtbeitrag sowie mit jeweils 1,4 bzw. 16,0 Prozent die securvita, IKK classic, BKK Pfalz und Bahn-BKK.

2. Inflation zieht an, Zinsen verharren im tiefen Tal

1,7 Prozent Inflation standen im vergangenen Dezember in Deutschland zu Buche – zuletzt wurde 2013 ein so hoher Wert registriert. Für die meisten Marktbeobachter kam diese Entwicklung überraschend, hatte der Teuerungssatz doch noch im November bei 0,8 Prozent gelegen – und damit gemessen an den Vormonaten und -jahren bereits auf hohem Niveau. Ein Ausrutscher dürfte der Anstieg aber nicht gewesen sein: Für Januar rechnet die Bundesbank sogar mit 2 Prozent Inflation.

Für Sparer sind das grundsätzlich keine guten Nachrichten: Da die Niedrigzinsphase unverdrossen anhält, droht ihnen eine stärkere Entwertung ihres Kapitals. Laut einer aktuellen Studie erhält der Durchschnittsbürger eine Verzinsung von 1,5 Prozent. Unterm Strich steht derzeit also ein Realverlust. Wer das nicht hinnehmen möchte, sollte seine Vermögensallokation stärker auf Rendite ausrichten. Aktieninvestments sind dazu das Mittel der Wahl, da sie langfristig hohe Sicherheit mit zumeist ordentlichem Wertzuwachs vereinen. Momentan stecken rund 78 Prozent der deutschen Anlegergelder in Hochsicherheitsvehikeln, die nur minimale Gewinne abwerfen.

3. Was hat sich in puncto Rente geändert

Seit Anfang 2017 gelten einige neue Regeln für die gesetzliche Rente. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
– Altersgrenzen: Angehoben wurde zum einen die Regelaltersgrenze, die nun bei 65 Jahren und 6 Monaten liegt und für den Jahrgang 1952 greift. Bis 2031 wird die Schwelle sukzessive weiter bis auf 67 Jahre erhöht. Zum anderen gilt für die abschlagsfreie Rente für langjährige Beitragszahler nun ein Mindestalter von 63 Jahren und 4 Monaten. Das betrifft den Jahrgang 1954; nachfolgende müssen jeweils zwei Monate länger arbeiten.
– Arbeiten im Alter: Wer auch nach Erreichen der Altersgrenze noch weiterarbeitet, kann nun weiterhin Beiträge abführen und damit seine Rente erhöhen.
– Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge für die Rente abgezogen werden, liegt nun bei 6.350 Euro (West) bzw. 5.700 Euro (Ost.)
– Rente für Pflegeleistungen: Im Zuge der jüngsten Pflegereform können Pflegende höhere Rentenanwartschaften erlangen, wenn sie Angehörige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen.
– Freiwillige Versicherung: Wer ohne gesetzliche Verpflichtung in die Rentenkasse einzahlt, kann nun monatlich bis zu 1.187,45 Euro dafür aufwenden (bisher 1.159,40 Euro).

4. Das Britische Pfund ist billig wie lange nicht – sollte man zugreifen?

Im Gefolge der Brexit-Entscheidung rauschte der Kurs des Britischen Pfunds nach unten, und zwar schneller und weiter als in der Pfundkrise von 1992 und während der Finanzkrise 2008. Auch wenn es sich zuletzt wieder etwas erholt hat, liegt der reale effektive Wechselkurs (REER, inflationsbereinigt) rund 15 Prozent unter dem langjährigen Durchschnitt der letzten Jahrzehnte.

Ein guter Einstiegszeitpunkt, könnte man als Anleger meinen. Immerhin erfreuen sich die Briten einer robusten Konjunktur, so dass sich das Pfund mittelfristig erholen könnte. Doch Marktbeobachter sind skeptisch, was die weiteren Aussichten angeht. Denn nicht nur der Brexit droht als schwere ökonomische Sturmfront am Horizont. Hinzu kommt ein unguter Dreiklang aus Haushalts- und Leistungsbilanzdefizit sowie stark verschuldeten Privathaushalten. Diese Melange übt zusätzlichen Druck auf das Pfund aus – und wird sich unter Brexit-Bedingungen auch nicht so schnell bessern.

Versicherungsnews 02-2017 Versicherung

5. Telematik-Prinzip bald auch für Hausratversicherungen?

Seit einiger Zeit gibt es Versicherungspolicen, die das Kundenverhalten digital auswerten, sogenannte Telematik-Tarife. In der Kfz-Versicherung zeichnet eine kleine Box das Fahrverhalten auf, das bei entsprechender Vorbildlichkeit zu einem Beitragsnachlass führt. Wer dagegen sportliche Aktivität nachweist – etwa mittels Fitnesstracker oder Fitnessstudio-Bescheinigung – kann seine Prämien zur Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung damit senken.

Dieses Prinzip soll nun auch auf Hausratversicherungen übertragen werden, wenn auch zunächst in abgewandelter Form. Ein deutscher Direktversicherer hat mit der Google-Tochter Nest Labs kürzlich einen Kooperationsvertrag geschlossen. Nest Labs produziert selbst lernende Geräte wie Thermometer und Kameras, aber auch Rauchmelder. Wer künftig eine Hausratpolice bei dem Direktversicherer abschließt, kann die intelligenten, per Smartphone steuerbaren Rauchmelder für den halben Preis erwerben – immerhin wird die Wohnung durch ihre Anschaffung ja sicherer. Ein Schnäppchen sind sie allerdings nicht: 119 Euro beträgt der reguläre Preis pro Stück. Ob demnächst Nest-Labs-Geräte auch das Bewohnerverhalten auswerten werden, um Beitragsrabatte zu ermöglichen, steht laut Versichererangaben noch nicht fest.

6. „German Resi“ bei internationalen Investoren immer beliebter

Deutsche Wohnimmobilien – „German Resi(dential)“ – als Investment setzten ihren Aufwärtstrend auch 2016 fort. Bei Paketverkäufen ab 50 Wohnungen aufwärts wurden 13,7 Milliarden Euro umgesetzt. Vor allem das letzte Quartal erwies sich als umsatzstark.

Der Anteil deutscher Investoren an diesem Geschäft ist dabei deutlich rückläufig. Bei rund 70 Prozent lag er 2016 – im Jahr zuvor waren es noch 87 Prozent. Darin spiegelt sich die ungebrochene oder sogar wachsende Attraktivität deutscher Wohnimmobilien für ausländische Anleger wider. 4,3 Milliarden Euro pumpten sie im letzten Jahr in den hiesigen Markt für Wohnungsportfolios. Das meiste Kapital kam aus Nordamerika, dem Mittleren Osten und Asien. Für „German Resi“ bezahlten die Investoren durchschnittlich 1.245 Euro pro Quadratmeter.

Angesichts weiterhin bestehender Angebotsknappheit in den Metropolen wird allgemein mit einem weiteren Preisanstieg auch im laufenden Jahr gerechnet. 2016 lag der Kaufpreis pro Wohneinheit bei Portfoliotransaktionen um satte 35 Prozent über dem Vorjahreswert.

7. Studie befürwortet GKV-Pflicht für Beamte – und erntet Kritik

Rund 85 Prozent der aktiven und pensionierten Beamten sind privat krankenversichert. Ihr Dienstherr zahlt ihnen eine Beihilfe für medizinische Leistungen, den Rest übernimmt die – zumeist beitragsgünstige – Versicherung. Die Bertelsmann Stiftung hat nun in einer neuen Studie das System unter die Lupe genommen und Alternativen durchgerechnet.

Ergebnis: Wenn es nicht zu Änderungen kommt, steigen die Beihilfekosten von Bund und Ländern von 11,4 Milliarden Euro (2014) bis 2030 auf über 20 Milliarden Euro jährlich. Einsparungen von rund 60 Milliarden ließen sich jedoch bis 2030 erzielen, wenn der größte Teil der privat versicherten Beamten in die gesetzliche Versicherung (GKV) wechseln würde. Eine GKV-Pflicht bis zu einem Jahresverdienst von 57.600 Euro würde circa zwei Drittel der derzeit rund drei Millionen privat versicherten Beamten betreffen.

Kritik an der Studie kam nicht nur vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V., sondern auch von Bundesärztekammer-Präsident Ulrich Montgomery. Seiner Ansicht nach fehlt der Studie jeglicher rechtliche, politische und gesellschaftliche Realitätssinn.

8. Vorsicht vor falschem Gold aus Asien

2014 hat der Goldpreis seine Talsohle durchschritten, seitdem geht es wieder bergauf – wenn auch nicht steil und nicht ohne erneute Korrekturen. Viele Analysten prophezeien einen stetigen Anstieg für die nächsten Jahre. Hinzu kommt die derzeitige psychologische Situation: Die politisch unsicheren Zeiten und die unberechenbaren Märkte wecken in vielen (Privat-)Anlegern den Wunsch nach einem Sachwert, den man gut handhaben, zu Hause aufbewahren und nötigenfalls schnell wieder in Liquidität umwandeln kann.

Die steigende Nachfrage lockt allerdings auch vermehrt schwarze Schafe auf den Markt, wie professionelle Edelmetallhändler warnen. Bei diesen landen immer häufiger Goldfälschungen, die Privatanleger arglos im Internet gekauft haben und nun zu Geld machen wollen. Vor allem aus Asien stammen Angebote, deren günstigem Preis viele Goldkäufer offenbar nicht widerstehen können. Am Ende stellt sich heraus, dass es sich lediglich um vergoldetes Messing oder Ähnliches handelt.

Es gilt eben in der Geldanlage wie im Leben: Wenn ein Angebot zu schön klingt, um wahr zu sein, sollten die Alarmglocken schrillen.

03.02.17:

Private Haftpflichtversicherung vergleichen und sparen

Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: 
Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen und das in unbegrenzter Höhe. Für Schäden an, das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder anderen (hier nicht genannten) Rechten. Also zusammengefaßt für einfach alles ;o)

Gesetzliche Regelung private Haftpflicht

BGB § 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Das ist gesetzlich geregelt. Der Schadenverursacher muss dem Geschädigten Ersatz leisten – und zwar im Ernstfall mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn kann zugegriffen werden.

Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung

Wer sich und seine Familie umfassend schützen will, braucht eine Private Haftpflichtversicherung. Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Der Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer (den Versicherten) von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab, daher spricht man auch von einer versteckten (passiven) Rechtschutzversicherung.

Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung

  • die Kosten für Folgeschäden wie z.B. einen Nutzungsausfall
  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. den Ersatzes der beschädigten Gegenstände
  • bei verletzten Personen:
    – Bergungskosten
    – Behandlungskosten
    – Verdienstausfall
    – oft auch Schmerzensgeld oder eine lebenslange Rente
  • Die Haftpflichtversicherung wehrt Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind.
  • Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?

    Haftpflicht Versicheungsvergleich

    03.02.17:

Hundesteuer Viersen

Für Hundesteuer zuständiges Amt in Viersen

Anschrift:
Bütgrerservice
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen

Kontaktdaten der Stadt Viersen:

Thomas, J.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 612
Fax: 02162 101 649

Daamen, Erwin
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 614
Fax: 02162 101 544
Berten, Michael

Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 598
Fax: 02162 101 649

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 08.00 – 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen und Formulare

Hundesteueranmeldung in Viersen

Vergleichen Sie jetzt auch Ihre Hundehaftpflicht in Ihrer Stadt Viersen, wir beraten Sie gerne.
Hunde Haftpflichversicherung Vergleich

Hundesteuer Mönchengladbach – Hunde Anmeldung und Abmeldung in Mg

Für Hundesteuer zuständiges Amt in Mönchengladbach

Anschrift:
Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach

Kontaktdaten:

Telefonnummer: 02161 2532-01, -05, -10
Faxnummer: 02161 25-3209
E-Mail-Adresse: Steuern@moenchengladbach.de

Öffnungszeiten:
Mo. 07:45 – 12:30 Uhr
Di. 07:45 – 12:30 Uhr
Mi. 07:45 – 12:30 Uhr
Do. 07:45 – 12:30 Uhr und
14:00 – 16:30 Uhr
Fr. 07:45 – 12:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach

Formulare:

Hundesteueranmeldung in Mönchengladbach
Hundesteuerabmeldung in Mönchengladbach

Vergleichen Sie Ihre Hundehaftpflicht in Ihrer Stadt Mönchengladbach, wir beraten Sie gerne.
Hunde Haftpflichversicherung Vergleich

Hundehaftpflichtversicherung

Auch wenn der Name etwas Anderes vermuten lässt: Die Hundehaftpflichtversicherung ist nicht in ganz Deutschland eine Pflichtversicherung. Erst in sechs Bundesländern ist es gesetzlich vorgeschrieben eine Versicherung für den eigenen Vierbeiner abzuschließen:

• Berlin
• Brandenburg
• Hamburg
• Niedersachsen
• Thüringen
• Schleswig-Holstein

Doch auch wenn es sich nicht um eine Pflichtversicherung handelt: Du solltest dich unbedingt darum kümmern, dass dein Hund haftpflichtversichert ist. Es können sonst erhebliche finanzielle Forderung auf dich zukommen.

Warum ist eine Hundehaftpflichtversicherung so wichtig?

Wenn jemand einer anderen Person Schaden zufügt, muss er dafür haften. Das gilt ganz grundsätzlich. Dafür haftet man ggf. mit dem gesamten eigenen Vermögen – lebenslang und in nicht begrenzter Höhe. Die Grundlage zu dieser Regelung bildet das BGB. Wenn du dir diese Tatsache vor Augen führst, ist der Beitrag für eine Hundehaftpflichtversicherung plötzlich sehr gering, liegt er doch in der Regel bei rund 60 Euro pro Jahr.

Was macht eine Hundehaftpflichtversicherung?

Die haftpflichchtversicherung für Hunde stellt dich bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme frei, die im Rahmen von Schadenersatzansprüchen auf dich zukommen. Wenn dein Hund also jemandem einen Schaden zufügt, musst du aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr bezahlen als eine eventuelle Selbstbeteiligung. Eine Versicherung bezahlt den Schaden also, sofern die Forderung korrekt ist und währt diese auf der anderen Seite ab, wenn sie nicht begründet ist. Außerdem führt die Versicherung im Fall der Fälle auch den Prozess und übernimmt die Kosten.

Die Versicherung und das Märchen vom harmlosen Hund

Es gibt Menschen, die der Meinung sind, es gäbe Hunde, für die keine Haftpflichtversicherung notwendig ist. Begründet wird das häufig damit, der Hund sei doch harmlos. In der Tat denkt man vor allem an Hundebisse, wenn der Begriff der Haftpflichtversicherung für Hunde fällt. Aber in der Realität sind Bisse eher die Fälle, bei denen eine Hundehaftpflichtversicherung gar nicht so wichtig sind – einfach weil die Schadenersatzansprüche meistens gering sind. Man stelle sich dagegen einmal vor, der Hund erschreckt sich und läuft über die Straße. Dadurch kann es zu schweren Verkehrsunfällen mit Verletzten und Toten kommen. Der Schaden kann schnell in den sechsstelligen Bereich gehen. Deshalb: Die Haftpflichtversicherung hat nichts mit der Gefährlichkeit eines Hundes zu tun.

Versicherungsbedingungen vergleichen

Es gibt etliche Anbieter von Hundehaftpflichtversicherungen auf dem Markt mit völlig unterschiedlichen Preisstrukturen. Sei dabei aber bitte nicht der Meinung, dass das günstigste Angebot automatisch das beste ist. Sieh dir viel mehr die Versicherungsbedingungen an und vergleiche die verschiedenen Angebote miteinander. Was ist dir besonders wichtig und worauf kannst du auch verzichten? Natürlich spielen auch die blanken Zahlen wie die Deckungssumme und die Selbstbeteiligung an. Erst wenn alle Kriterien erfüllt sind, werden die Kosten für die Versicherung für einen Vergleich relevant.

Hunde Haftpflichtversicherungen vergleichen und sparen

Bevor man sich für eine Hundehaftpflichtversicherung entscheidet, lohnt ein Hundehaftpflich Versicherungsvergleich. Stiftung Warentest, Öko-Test und Co. untersuchen regelmäßig alle Versicherungsprodukte und bewerten die Tarife hinsichtlich des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Der Versicherte darf bei einem Vergleich davon ausgehen, dass alle Leistungen objektiv beurteilt wurden. Aufgrund genauer Angaben sind die Versicherer besser vergleichbar. Vergleichen Sie Ihre bestehende Versicherung für den Hund, um zu sparen.

Fazit: Nicht ohne Hundehaftpflichtversicherung

Es ist völlig egal, was du für einen Hund hast und wie groß dein Sparbedarf ist: Bei der Hundehaftpflichtversicherung sparst du am falschen Ende, wenn du dich gegen sie entscheidest. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit – glücklicherweise – sehr gering ist, so kann dich das Fehlen einer Haftpflichtversicherung für deinen Hund in den Ruin stürzen.
Hundehaftpflichtversicherung

Sie haben noch keinen Hund?

Steffen Kröber, ist seit vielen Jahren Besitzer von mehreren Hunden, derzeit leben vier Continental Bulldogs bei ihm und seiner Familie, welche eine kleine Liebhaber-Zucht in der Nähe des hessischen Marburgs betreibt. Darüber schreibt er in seinem Blog regelmässig Artikel über diese Rasse und deren spezifischen Eigenschaften und Anforderungen.

Der Continental Bulldog ist ein sportlicher kleiner Molosser mit charmantem Bulldog-Charakter, ru-hig im Haus, problemlos bei Spaziergängen, ohne lange Gewaltmärsche zu fordern. Er zeigt sich zu-rückhaltend und freundlich, auch gegenüber Unbekanntem. Das Wichtigste für ihn sind der Kontakt und der Bezug zu seinem Menschen und dessen emphatische Fähigkeiten. Mit dem richtigen Umgang sind einige Contis zu ganz beachtlichen sportlichen Leistungen fähig. Sie lassen sich gut ausbilden und eigenen sich für die ganze Bandbreite des Hundesports und können auch für Therapiezwecke eingesetzt werden.
Alle Infos zur Hundesteuer in Mönchengladbach

11.01.17:

Versicherungsnews 01 2017

1. Laufende Verzinsung in der Lebensversicherung sinkt

Rund 50 Versicherer haben bislang ihre kommenden Überschussbeteiligungen veröffentlicht. Zusammen stehen sie für fast drei Viertel des Marktes, so dass sich der vorherrschende Trend für 2017 bereits erkennen lässt.

Angesichts des Zinsdrucks überrascht es nicht, dass der Pfeil nach unten zeigt. Lediglich drei Anbieter (Swiss Life Deutschland, HanseMerkur24 und SV SparkassenVersicherung) müssen ihre laufende Verzinsung nicht absenken. Bei allen anderen sind Kürzungen von bis zu 1,0 Prozent zu verzeichnen. Die Schere bei der laufenden Verzinsung 2017 klafft nach jetzigem Stand zwischen 1,75 und 3,10 Prozent. Auf letzteren Wert kommt das Versorgungswerk der Presse. Aber auch fünf weitere Versicherer können eine in Niedrigzinszeiten äußerst respektable Drei vor dem Komma ausweisen. Am anderen Ende der Skala kommen vier Anbieter nicht über 2,0 Prozent hinaus. Im Gesamtdurchschnitt stehen 2,57 Prozent zu Buche, 0,35 Prozent weniger als 2016.

2. Die Investmenttrends 2017

Worauf müssen sich Anleger im frisch angebrochenen Jahr einstellen? Hört man sich bei Experten um, kristallisieren sich im Wesentlichen fünf Grundfaktoren heraus:
1. Die Weltkonjunktur wird voraussichtlich nicht nennenswert von der Stelle kommen. Lediglich aus den Schwellenländern erwarten die Makroökonomen positive Impulse. Wie es in den USA weitergeht, hängt von den konkreten Maßnahmen der kommenden Führung ab. Europa dürfte wie auch Japan kaum Wachstum verzeichnen.
2. China dürfte seine Rolle als Wachstumslokomotive der Weltwirtschaft wieder verstärkt einnehmen, denn es investiert – unter anderem mit dem Mammutprojekt „One Belt, One Road“ – derzeit riesige Summen.
3. Der Ölpreis ist zuletzt wieder leicht gestiegen, so dass viele Ölförderländer nicht mehr defizitär wirtschaften müssen. Die Tiefstpreise von Anfang 2016 dürften nicht wiederkehren, aber ein Höhenflug wie bis 2014 ebenso wenig. Erwartet wird ein Niveau von 50plus US-Dollar.
4. Nachdem die US-Notenbank Fed die Zinswende eingeleitet hat, dürfte die weltweit verfügbare Liquidität ihren Zenit überschritten haben. EZB und Bank of Japan werden aber voraussichtlich weiter expansiv agieren.
5. International gibt es eine Tendenz zum Protektionismus: Nationale Volkswirtschaften sollen stärker geschützt werden, der freie Welthandel wird kritischer gesehen. Das könnte sich – wie auch in den USA erwartet – nach den Wahlen in Frankreich und Italien (falls es dort zu vorgezogenen Wahlen kommt) auswirken.

3. Pflegebedürftigkeit nimmt wie erwartet deutlich zu

Zwischen 2011 und 2015 ist die Zahl der Pflegebedürftigen um 17 Prozent gestiegen, wie aus dem jüngsten Pflegebericht hervorgeht. Wies die soziale Pflegeversicherung 2011 noch 2,3 Millionen Leistungsempfänger aus, so lag diese Zahl vier Jahre später bei 2,7 Millionen. Die Ausgaben legten im selben Zeitraum sogar um gut 27 Prozent zu, von 20,9 auf 26,6 Milliarden Euro.

Damit ist das Ende der Fahnenstange allerdings noch lange nicht erreicht, denn alle Prognosen gehen von einem weiteren deutlichen Anstieg der Pflegebedürftigkeit in der alternden deutschen Gesellschaft aus. Hinzu kommt: Mit der zum Jahresanfang in Kraft getretenen zweiten Pflegereformstufe wird der Kreis der Leistungsempfänger erweitert, denn nun begründet auch Demenz einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung. Prognosen gehen von 200.000 zusätzlichen Leistungsempfängern im Jahr 2017 aus. Was bleibt, ist die Pflegelücke: Die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen werden auch in Zukunft hohe Eigenanteile berappen müssen. Private Pflegevorsorgepolicen werden daher nichts von ihrer Bedeutung einbüßen.

4. Folgt der Euro-Leitzins bald dem US-Vorbild?

Es hat viele Anläufe gebraucht, doch Mitte Dezember hat die US-amerikanische Notenbank Fed den Schritt endlich gewagt und die Zinswende eingeleitet. Die befürchteten Negativeffekte an den Wertpapiermärkten blieben aus, da die Zinserhöhung bereits eingepreist war. Nun stellen sich viele Marktteilnehmer die Frage, ob auch die Europäische Zentralbank (EZB) in naher Zukunft ihre lockere Geldpolitik beenden könnte.

Unter Volkswirten wird erwartet, dass sich die EZB-Politik von der ihres amerikanischen Pendants abkoppelt. Die Wirtschaft in Europa steht deutlich weniger robust da als die in den USA; hinzu kommen nach wie vor ungelöste Banken- und Staatsschuldenprobleme, die bei einer Zinserhöhung an Wucht gewännen. Der oberste Euro-Währungshüter Mario Draghi hat denn auch bereits angekündigt, das Anleihenkaufprogramm mindestens bis Ende dieses Jahres fortzusetzen, also weiter Geld in die Märkte zu pumpen. Somit werden die Sparer aller Voraussicht nach weiterhin mit Niedrigzinsen leben müssen. Immerhin: Nachdem der US-Dollar wieder attraktiver geworden ist, profitiert die hiesige Exportwirtschaft vom schwächeren Euro.

Versicherungsnews 01-2017 Versicherung

5. Auch Bauspar-Darlehensgebühren sind unzulässig

Wer als Bausparer eine Gebühr für die Inanspruchnahme seines Darlehens entrichten musste, darf sich Hoffnungen auf eine Rückerstattung machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2014 die Bearbeitungsgebühren für Bankkredite für unzulässig erklärt und die Institute zur Rückzahlung verdonnert. Analog dazu haben die BHG-Richter nun auch die Bearbeitungsentgelte für Bausparkredite gekippt.

In neueren Bausparverträgen sind die Gebühren gar nicht mehr vorgesehen, früher – insbesondere bis zu Jahrtausendwende – waren sie weitverbreitet. Somit sind es vor allem die Sparer mit älteren Verträgen und noch nicht oder erst kürzlich abgerufenem Darlehen, die von der Entscheidung profitieren. Allerdings drängt die Zeit, denn bis auf Weiteres (eine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt es noch nicht) gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Wer vor 2014 sein Darlehen in Anspruch genommen hat, kann also vermutlich nicht mit einer Gebührenrückerstattung rechnen. Die Verbraucherzentralen stellen Musterbriefe für die Rückforderung bereit.

6. Ältere Immobilienkäufer stehen vor höheren (Kredit-)Hürden

Seit März 2016 gilt die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, mit der die Bedingungen für Eigenheimkredite verschärft wurden. EU und Bundesregierung möchten damit eine zu freigiebige Vergabepraxis sowie eine daraus resultierende Immobilienblase verhindern. Wie sich die strengere Kreditwürdigkeitsprüfung auswirkt, lässt sich an einer Auswertung eines Finanzierungsportals ablesen, das rund 18 Prozent des Marktes auf sich vereint.

Demnach sind die Zeiten vor allem für Interessenten jenseits der 40 Jahre härter geworden. Im ersten Halbjahr nach der Reform sank das Volumen der von 40- bis 50-Jährigen abgeschlossenen Kreditverträge um 4 Prozent. Das würde auf den Gesamtmarkt umgelegt eine Summe von 1,2 Milliarden Euro bedeuten. Bei den 60- bis 70-Jährigen betrug der Rückgang sogar 12,1 Prozent. Anders als befürchtet leiden junge Kreditanwärter dagegen kaum unter der neuen Praxis: Die 18- bis 30-jährigen steigerten ihr Kreditvolumen um 8,5 Prozent.

Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat die Bundesregierung kürzlich angekündigt, die Zügel wieder etwas zu lockern. Künftig sollen „Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen“ stärker in die Bonitätsanalyse einbezogen werden.

7. Sind Indexpolicen die besseren Rentenversicherungen?

Seitdem die klassische Lebens- und Rentenversicherung kaum noch Rendite verspricht – seit Jahresanfang gilt ein Höchstrechnungszins von nur noch 0,9 Prozent –, gewinnen indexbasierte Vorsorgeprodukte an Bedeutung. Sie investieren die Überschüsse oder auch die Beiträge, je nach Tarif, in Wertpapiere. Was spricht für, was gegen die Fondspolicen, insbesondere die mit Garantien?

Das große Plus der Indexpolicen liegt in ihren Renditechancen; an den Börsen ist einfach deutlich mehr drin als mit Hochsicherheitsanleihen. Zudem wird wie bei den klassischen Versicherungen eine lebenslange Rentenzahlung garantiert. Wie sehr die Kunden von Kurssteigerungen profitieren, hängt allerdings wesentlich vom gewählten Modell ab: Um eine nennenswerte Rendite zu erwirtschaften, muss zunächst auch nennenswert Geld investiert werden. Policen, die eine 100-prozentige Bruttobeitragsgarantie beinhalten, können nur die Überschüsse renditestark anlegen. Die Beiträge selbst dagegen fließen in ein konservativ gemanagtes Sicherungsvermögen. Daher spielt die Qualität des Anbieters bei der Wahl einer Indexpolice eine besonders große Rolle. Experten empfehlen überdies, auf eine einfache, verständliche Gestaltung Wert zu legen, denn viele Konstrukte sind arg kompliziert. Außerdem bestimmen die zur Verfügung stehenden Anlagen wesentlich über den Erfolg. Fazit: Eine gute Indexpolice kann mehr bieten als die klassische Versicherungsvariante.

8. Investmentfonds auf Beliebtheitshoch

Die Niedrigzinsen lassen Investments in Fonds so attraktiv wie nie erscheinen, wie eine aktuelle forsa-Umfrage zeigt. 42 Prozent der befragten Bundesbürger finden es sinnvoll, zumindest einen kleineren Teil ihres Kapitals in chancenreiche Investments wie Aktien und Fonds zu stecken. Für 39 Prozent stellen Investmentfonds eine attraktive Anlageklasse dar, im Vorquartal waren es nur 30 Prozent.

Das bedeutet allerdings nicht, dass das Sparbuch passé wäre: Beim „Vermögensaufbau“ – ein Begriff, der heutzutage nicht oft in einem Satz mit „Sparbuch“ genannt wird – für Kinder und Familie steht es noch immer auf Rang eins. Die klassische Kapitallebensversicherung dominiert dagegen die Altersvorsorge. In beiden Bereichen landen Aktien auf Rang zwei. Geht es aber um den langfristigen Vermögensaufbau, stehen Investmentfonds ganz oben in der Gunst der Deutschen, ebenfalls gefolgt von Aktien. Solange die Zinsmisere andauert, und für ein baldiges Ende spricht wenig, ist sicherlich mit weiteren Beliebtheitszuwächsen der renditestarken Anlageformen zu rechnen.

04.01.17:

Was ist das Pflegestärkungsgesetz II?

Mehr als die Hälfte der Deutschen hat noch gar nicht vom Pflegestärkungsgesetz II gehört, das zum kommenden Jahresanfang 2017 in Kraft tritt. Dabei bringt es wichtige Änderungen mit sich, welche Sie bei Ihrer Vorsorge brücksichtigen sollten. So begründet künftig auch Demenz eine Pflegebedürftigkeit und damit einen Leistungsanspruch; aus den drei Pflegestufen werden ab 2017 fünf Pflegegrade. In einer Umfrage gaben lediglich 11 Prozent der Bundesbürger an, sich mit der anstehenden Reform schon auseinandergesetzt zu haben. Immerhin 38 Prozent wussten, dass es auf dem Feld „Pflegeversicheung“ irgendwelche Änderungen geben soll.

Auch andere Fakten rund um die Pflegeversicherung sind weitgehend unbekannt. In einer weiteren Umfrage räumten 61 Prozent der unter 40-Jährigen ein, sich noch nie mit dem Thema befasst zu haben. Über alle Altersgruppen hinweg waren es 46 Prozent. Entsprechend groß sind die Wissenslücken: Nur rund jeder dritte Befragte konnte beispielsweise die Kosten eines Heimplatzes annähernd schätzen (derzeit im Bundesschnitt circa 3.600 Euro monatlich, bei großen regionalen Unterschieden). Dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil dieser Kosten deckt, wissen hingegen weit mehr als die Hälfte der Bürger. Konsequenzen in Form privater Vorsorge ziehen jedoch bislang die wenigsten.

Muss ich mich als pflegebedürftiger Mensch zum Jahreswechsel neu begutachten lassen?

Nein, denn alle, die bisher eine Pflegestufe haben oder bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Kompetenz, ihren Alltag selbständig zu leben, festgestellt wurde, werden automatisch in einen der neuen Pflegegrade übergeleitet. Sie werden nicht neu begutachtet und müssen auch keinen Antrag auf Neubegutachtung stellen.

Wir berechnen Ihre potentielle Versorgungslücke im Pflegefall. Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Plegeversicherung & Vorsorge !

Pflegestärkungsgesetze – Das Wichtigste im Überblick

07.12.16:

Ulli T