Kfz-Haftpflichtversicherung- Günstige PKW Versicherung abschliessen und sparen

Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Wer sich mit Pkw, Motorrad, Quad, Mofa, Bus oder Traktor auf die Straße begibt, muss sein Fahrzeug in jedem Fall versichern. Dabei ist der Begriff Kfz-Versicherung ein Überbegriff für:

  • die Kfz-Haftpflichtversicherung – sie ist gesetzlich vorgeschrieben; ohne sie darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Sie entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.
  • die Teil- und Vollkaskoversicherung – diese Versicherungen sind freiwillig.
  • weitere optionale Fahrzeugversicherungen bieten zusätzliche Sicherheit, sie übernehmen z. B. nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland die Kosten für eine sichere Rückkehr nach Hause.
Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Warum braucht man eine Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine kurze Ablenkung im Straßenverkehr kann weitreichende und teure Folgen nach sich ziehen. Damit Sie bei einem Unfall nicht lebenslang mit Ihrem Vermögen haften, gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung und natürlich auch zum Schutz der Unfall geschädigten.

Möchten auch Sie gut abgesichert sein und dabei sogar Geld sparen? Dann lassen Sie sich von uns beraten. Mit unserer langjährigen Erfahrung zeigen wir Ihnen transparent und fundiert, welche Produkte wirklich sinnvoll für Sie sind und wie Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erreichen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir zeigen Ihnen, wie auch Sie optimal abgesichert sind und dabei noch Geld sparen oder Sie rechnen einfach mal selber mit unserem Kfz Vergleichsrechner

Rechtschutzversicherung

 

Rechtschutzversicherung

 

Was ist die Rechtsschutzversicherung?

Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen.
 In vielen Situationen muss man sogar zum Anwalt oder vor Gericht gehen, wenn man zu seinem Recht kommen möchte.

Mit der richtigen Absicherung kann man diesen Fällen gelassener entgegensehen.

Quelle und weitere Infos : Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Leistungsarten:
Schadensersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,  Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozialgerichts-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Straf-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz, Beratungsrechtsschutz

Prepaid Überraschung

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Unter allen Teilnehmern verlosen wir alle 2 Monate einen neuen Hauptpreis.

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Alle Details zu den aktuellen Preisen findest du unter
www.ueberraschung.o2.de

Prepaid-Überraschung von O2 Loop

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  • Der Basispreis wird monatlich im Voraus abgebucht und verlängert sich automatisch, wenn ausreichend viel Guthaben aufgeladen ist. Falls nicht, gehst du somit keine Verpflichtungen ein.

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Kosten entstehen für dich erst dann, wenn du die SIM-Karte einlegst und Prepaid-Guthaben auflädst.

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Zahlen Sie beim Grundversorger kräftig drauf ?

Warum trauen Sie sich nicht den Stromanbieter zu wechseln?

Jahr für Jahr zahlen viele deutsche Haushalte immer höhere Strompreise für Ihren Haushalt. Gegen die immer weiter steigenden Strompreise Ihres Grundversorgers können Sie sich jedoch zur Wehr setzen. Jeder Bürger hat das Recht, seinen Stromanbieter nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder bei einer Preiserhöhung, zu wechseln. Doch gerade die ältere Generation scheut sich vor so einem Wechsel. Die Angst vor dem Internet und die nicht Vertrautheit mit dem neuen Medium einiger Menschen bestärkt letztlich wieder den Entschluss, einfach alles beim Altbewährten zu lassen. Das heißt weiterhin seinen Strom wie gewohnt beziehen, dann kann auch nichts passieren.

Dabei geht es auch anders!

Wir zeigen Ihnen, wie man mittels Stromvergleich wirklich einfach und sicher seinen Anbieter wechseln kann. Dabei gilt zu wissen, dass natürlich der Strom aus der Dose immer derselbe ist und eine dauerhafte Belieferung per Gesetz festgesetzt ist. Jedoch unterscheiden sich hier die Preise wie bei den Tankstellen. Je nach Nutzungsrecht an Ihrem örtlichen Stromnetz können Sie je nach PLZ verschiedene Anbieter beliefern.

Grundversorger

Grundversorger – jetzt wechseln!

Nun sind Sie vielleicht schon 20 Jahre oder mehr bei Ihrem Grundversorger und haben Angst, ein plötzlicher Wechsel könnte Konsequenzen für Sie haben? Dem ist nicht so. So wie jeder Kunde das Recht hat, die Kaufhalle, Tankstelle oder den Telefonanbieter zu wechseln, verhält es sich auch mit dem Strom- und Gasanbieter. Natürlich bieten die Grundversorger regelmäßig neue Preisgarantien für Sie an, um Sie auch weiterhin als Kunde zu behalten.

In 99% der Fälle zahlt sich der Anbietervergleich aus!

Meistens sind der Arbeitspreis oder die Grundgebühr sehr viel niedriger. Niemand verbietet es Ihnen, wegen dem Neukundenbonus jedes Jahr auf Neue zu wechseln.

Wie bei allen Verträgen gilt für Sie als Verbraucher ein 2 wöchiges Widerrufsrecht. Dabei haben Sie die Chance, auf die Auftragsbestätigung zu warten und Ihre Daten nochmals zu überprüfen.
Für den eigentlichen Wechselvorgang benötigen Sie Ihre Anschrift, Angaben zum alten Stromanbieter inklusive Kundennummer und Stromzählernummer. Als letztes müssen Sie auch Angaben zu Ihren Bankdaten machen.
Ist der Auftrag abgeschlossen, brauchen Sie einfach nur auf Post vom neuen sowie alten Stromanbieter zu warten. Eine Kündigung, An- und Ummeldung und weiterer Schriftkram wird vom neuen Anbieter übernommen.

Lassen auch Sie sich zu einem Stromvergleich und Anbieterwechsel überzeugen. Nutzen Sie das gesparte Geld für schönere Dinge im Leben.

Unterhaltsverpflichtungen der Kinder nehmen zu

Bis zum Jahr 2050 soll die Zahl der Pflegebedürftigen auf bis zu 4,4 Millionen steigen. Damit steigen auch die Kosten der Pflege. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen aktuell nicht aus, um die Kosten zu decken. Können die Pflegebedürftigen die Pflegekosten nicht aus eigener Tasche bezahlen, sind deren Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet. Der ZDF WISO Tipp informiert über die Rechte von Kindern Pflegebedürftiger und der Möglichkeit der finanziellen Absicherung der Eltern durch eine Pflegezusatzversicherung.
WISO Elternunterhalt

unterhaltsverpflichtungen

unterhaltsverpflichtungen

Abbildung: wiso.de vom 04.04.2016

Derzeit sind in Deutschland etwa 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Das statistische Bundesamt rechnet mit einem rasanten Anstieg dieser Zahl und spricht von rund 3,4 Millionen Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 und 4,4 Millionen bis 2050. Mit der Zahl der Pflegebedürftigen steigen auch die Pflegekosten. Das Institut der deutschen Wirtschaft prognostiziert für 2030 einen Kostenüberschuss zwischen 1,7 und 4 Milliarden Euro, im Jahr 2050 könnten sogar bis zu 16 Milliarden Euro in der Pflegekasse fehlen.
Pflegelücke beträgt bis zu 2.350 Euro monatlich

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen bereits heute nicht aus, um die Pflegekosten vollständig zu decken. Im Pflegefall zahlt die Versicherung maximal 1.612 Euro pro Monat. Eine vollstationäre Unterbringung eines Menschen mit Pflegestufe III kostet im bundesweiten Durchschnitt jedoch etwa 3.437 Euro monatlich. Daraus ergibt sich eine Versorgungslücke von 1.825 Euro, die der Pflegebedürftige selbst bezahlen muss. In einigen Fällen beträgt die Versorgungslücke sogar bis zu 2.350 Euro.

Kann die betroffene Person die Kosten nicht mit seinem eigenen vermögen bezahlen, übernimmt das Sozialamt die Zahlung und versucht, sich das Geld von den Kindern der Pflegebedürftigen zurückzuholen. Die Kinder sind nämlich gesetzlich zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet und müssen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten einen Teil der Pflegekosten übernehmen.

Tipp: WISO Sendung vom März 2016 zum Theme Pflegeversicherung als Absicherung für die Eltern
Elternunterhalt ab 1.800 Euro Nettoeinkommen

ZDF WISO weist darauf hin, dass alleinstehende Kinder von Pflegebedürftigen Elternunterhalt zahlen müssen, wenn ihr bereinigtes Nettoeinkommen 1.800 Euro pro Monat übersteigt. Ehepaare sind bis zu einem bereinigten Nettoeinkommen von 3.240 Euro von der Unterhaltspflicht befreit. Unter bereinigtem Nettoeinkommen versteht man das Nettoeinkommen abzüglich monatlicher Verpflichtungen wie Versicherungsbeiträge oder Tilgungsraten von Krediten.

Aber nicht nur das Einkommen wird in die Berechnung mit einbezogen, sondern auch eventuell vorhandene Wertpapiere, Sparbücher oder wertvoller Schmuck. Haus und Auto der Kinder hingegen sind von der Berechnung ausgenommen. Das Verhältnis zu den Eltern spielt keinerlei Rolle. Die Unterhaltspflicht besteht auch dann, wenn Eltern und Kinder keinen Kontakt mehr haben.
WISO-TIPP: Private Pflegeversicherung

Der Bund der Versicherten und Stiftung Warentest empfehlen, mit einer privaten Pflegeversicherung vorzusorgen. Im Pflegefall wird die Versorgungslücke von der Versicherung geschlossen, sodass die Kinder keinen Elternunterhalt zahlen brauchen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass man sich von einem unabhängigen Experten beraten lassen sollte, da nicht jede Pflegezusatzversicherung zum Schließen der Versorgungslücke ausreicht.

Empfehlenswert ist das Modell der Pflegetagegeldversicherung. Hier erhält der Versicherungsnehmer pro Tag der Pflegebedürftigkeit eine bestimmte Summe, beispielsweise 50 Euro. Über das Geld kann er frei verfügen. Der Verwaltungsaufwand für die Angehörigen ist dadurch sehr gering. Die Pflegekostenversicherung übernimmt nur die tatsächlichen Mehrkosten. Pflegeleistungen müssen dafür jedoch strikt protokolliert und Belege für die Kostenübernahme aufgehoben und bei der Versicherung eingereicht werden.

Weniger empfehlenswert ist die Pflegerentenversicherung. Hier wird der Pflegefall mit einem Sparkonto abgesichert, was durch die derzeitige Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) wenig Rendite verspricht. WISO empfiehlt, sich möglichst frühzeitig um den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung zu kümmern. Dadurch zahlt man nur recht geringe Beiträge und es besteht wenig Gefahr, aufgrund von Vorerkrankungen von der Versicherung zurückgewiesen zu werden.

Quelle : ZDF WISO Tipp

Wie kann ich das Risiko der Unterhaltsverpflichtungen mindern ???

Durch rechtzeitigen Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler.
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Hausratversicherung

Hausratversicherung

Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert.

Der Versicherungsschutz kann durch zusätzliche Vertragselemente, wie z. B. Fahrraddiebstahl, erweitert werden.

Quelle und weitere Infos : Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Hausratversicherung

Ob Wasser­schaden, Diebstahl oder Brand: Eine gute Hausrat­versicherung springt im Fall der Fälle ein. Was aber immer lohnt: Ein Preis­vergleich für die Hausrat­versicherungs­police. Für die gleiche Wohn­situation und Versicherungs­summe kann der Schutz günstig oder teuer sein. Wir vergleichen regel­mäßig Versicherungen für den Hausrat und bietet Ihnen einen individuellen und kompetenten Versicherungs­vergleich an, damit Sie im Falle eines Falles nicht im Regen stehen.

Pokemon Go Download (Off topic)

Pokemon Go Download

Pokemon Go Download (Off topic)

Leider steht das Spiel Pokemon Go aus den unterschiedlichsten Gründen noch nicht im Deutschen Google Play Store zum Download bereit. Mit Ihrem Android-Gerät installieren Sie mit geringem Aufwand aber auch Anwendungen aus anderen Quellen. Deshalb bietet CHIP Pokemon Go als APK-Datei zum Download an, den Sie anschließend manuell auf Ihrem Gerät installieren.

Damit Sie die Installation der Apps starten können, wechseln Sie in den Einstellungen ab Android 4.0 zum Menüpunkt „Sicherheit“ und aktivieren dort die „Installation aus unbekannten Quellen“. Nutzer einer älteren Android-Version finden diesen Menüpunkt unter „Einstellungen – Anwendungen“.

Wen das als Erklärung noch nicht reicht kann sich das mal anschauen:
So geht’s: APK-Download und Installation unter Android

Der Pokemon go Download als AKP Datei findet Ihr hier:
Pokemon Go Download

Hinweis: Diese Anwendung erfordert Android OS 4.4 oder höher. In unserem Praxis-Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie eine APK Datei auf Ihrem Gerät installieren.
Achtung: „Pokémon Go“ ist aktuell noch nicht mit der Android 7.0 Nougat Beta kompatibel – Sie erhalten hier lediglich einen grauen Screen.

Stromanbieterwechsel: So einfach geht’s

Stromanbieterwechsel: Einfach erklärt

Bei vielen Stromanbietern kann der Abschluss direkt online vorgenommen werden, vereinzelt kann es auch vorkommen, dass ein Stromversorger einen unterschriebenen Antrag vom Kunden benötigt. Mit dem Abschluss wird der neue Stromversorger bevollmächtigt, sämtliche Formalitäten des Stromanbieterwechsels, also die Kündigung beim Altversorger und die Anmeldung beim Netzbetreiber, für den Kunden zu erledigen.

Was sollte man bei einem Strom Vergleich beachten?

Wir haben schon eine Menge an unterschiedlichen Strom & Gasrechnungen gesehen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Jahresabrechnung ganz schön unübersichtlich ist, so liegt das nicht an Ihnen.
Die meisten Rechnungen sind so aufgebaut, dass erst zum Schluss die Mehrwertsteuer hinzukommt, was heißt, dass der angezeigte Kw Preis netto ist. Bei unseren Vergleichsrechnern handelt es sich allerdings um Bruttopreise, also inkl. 19% MwSt. Daher kommt es recht häufig vor, dass Kunden den Nettopreis mit dem Bruttopreis vergleichen und zu dem Entschluss kommen, dass Ihr Versorger der günstigere Anbieter ist. Sollten Sie noch nie gewechselt haben und keinen günstigeren Anbieter finden, so können Sie in 99% der Fälle davon ausgehen, dass Ihnen irgendein Fehler unterlaufen ist.

Des Weiteren gilt es zu beachten, dass Sie auf die letzte Jahresabrechnung schauen. Ist dieser Preis noch aktuell und gilt dieser auch noch im nächsten Jahr? Einige Stromanbieter haben Ihnen die Preiserhöhung vielleicht nur per Email zu gesendet und Sie haben diese vielleicht übersehen. Sollten Sie sich unsicher sein, rufen Sie Ihren Versorger an und erkundigen Sie sich nach dem aktuellen bzw. zukünftigen Brutto Kilowatt- und Grundgebührpreis. Bei einigen Versorgern ist auch die sogenannte „Grundgebühr“ zweigeteilt. Sollte Ihnen das alles zu kompliziert sein, würden wir uns freuen, wenn Sie uns kontaktieren – also auf jeden Fall immer dann, wenn Sie keine Ersparnis vorfinden.

Stromanbieterwechsel

Wann sollte der Kunde selber kündigen?

Selber kündigen sollten Sie nur dann, wenn er sein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung in Anspruch nehmen möchte oder die verbleibende Kündigungsfrist sehr kurz (weniger als zwei Wochen) ist. Eine Vorlage für das Kündigungsschreiben in diesen Fällen steht Ihnen im Downloadbereich bei uns als Vorlage zur Verfügung. Nachdem der Abschluss durchgeführt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung des neuen Versorgers.
Technische Änderungen am Stromzähler sind nicht notwendig.

Welche Angaben werden benötigt bei einem Stromanbieterwechsel?

Zum Vergleich müssen Sie nur Ihre Postleitzahl und den jährlichen Strombedarf angeben, der auf der letzten Jahresabrechnung des bisherigen Versorgers ersichtlich ist. Zum späteren Wechsel benötigen Sie zudem die Zählernummer, den Namen des bisherigen Versorgers und die Kundennummer bei diesem Unternehmen. Diese drei Angaben können Sie ebenfalls der letzten Jahresabrechnung entnehmen. In allen Fällen muss auch die Bankverbindung angeben werden, es sei denn, Sie möchten überweisen. Den Zählerstand müssen Sie beim Wechselantrag noch nicht ablesen. Der Stromzähler sollte erst an dem Tag abgelesen werden, an dem die Stromversorgung auf den neuen Strom Anbieter umgestellt wird. Sowohl der neue als auch der alte Anbieter wird Sie darüber gesondert informieren.

Was muss ich bei der Wahl des richtigen Stromtarifes beachten?

Verbraucherschützer raten zu einer Vertragslaufzeit von höchstens zwölf Monaten. So können Sie flexibel auf Veränderungen im Strommarkt reagieren. Empfehlenswert ist auch eine Preisgarantie oder Preisfixierung, die mindestens der Länge der Vertragslaufzeit entspricht. Einige Anbieter bieten optionale Preisgarantien an, die gegen einen Aufpreis hinzu gebucht werden können. Unterschiede gibt es auch in der Zahlungsweise: Manche Anbieter verlangen für ein Jahr Vorauskasse und können dadurch extrem günstige Tarife anbieten. Sie müssen aber eine hohe Summe auf einmal bezahlen, daher raten wir Ihnen davon ab. Vor dem Vergleich können Sie im Stromrechner einstellen, ob Sie Vorauskasse Tarife angezeigt bekommen möchten.

Strom Pakettarife enthalten eine feste Energiemenge, die innerhalb eines Jahres aufgebraucht werden kann. Nicht verbrauchte KWH verfallen am Ende des Jahres (Ihr Geld ist futsch und dadurch erhöht sich Ihr durchschnittlicher KWH-Preis). Mehrverbrauch wird oft zu teuren Preisen abgerechnet. In manchen Tarifen steigen die Preise, wenn der Verbrauch stark vom bei Vertragsschluss angegebenen Energiebedarf abweicht. Diese Tarife sind ebenso wie Strompakete nur günstig, wenn der Stromverbrauch bekannt und stabil ist. Durch einen Filter können derartige Tarife im Vergleichsrechner ausgeblendet werden.

Kann der Strom während der Umstellung ausfallen?

Nein. Die durchgängige Versorgung mit Strom ist in Deutschland durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Grundversorgungsverordnung geregelt. Das bedeutet, dass man zu jeder Zeit mit Strom beliefert wird. Rein technisch gesehen fließt der Strom auch wie gehabt weiter, nur dass die Menge des verbrauchten Stromes an anderer Stelle eingespeist wird. Ein Stromausfall aufgrund eines Anbieterwechsels ist also nicht möglich.

Kostet der Stromanbieterwechsel etwas?

Nein, der Wechsel des Stromanbieters ist für Sie kostenlos.

Welche Änderungen ergeben sich durch den Wechsel?

Die Höhe der monatlichen Abschläge und der Absender der Rechnung ändert sich. Technische Veränderungen am Zähler oder den Leitungen sind nicht erforderlich. Diese verbleiben weiterhin im Besitz des örtlichen Netzbetreibers, der auch der Ansprechpartner für technische Fragen oder Probleme bleibt. Nachteile, weil Sie sich nicht mehr zu dessen Kunden zählen entstehen ihnen dadurch nicht.

Wie lange dauert der Wechsel des Stromanbieters?

Ein Stromanbieterwechsel läuft in der Regel problemlos ab und dauert nur wenige Wochen. Der Gesetzgeber hat eine Frist von drei Wochen vorgesehen. In der Praxis dauert der Wechsel aber meist etwas länger, da die Frist erst dann beginnt, wenn der neue Versorger den Kunden beim Netzbetreiber ummeldet. Gilt bei dem alten Stromvertrag eine Kündigungsfrist, so muss diese abgewartet werden, bevor ein Wechsel möglich ist.

Werden die gezahlten Abschläge zurückerstattet?

Sie erhalten eine Abschlussrechnung von Ihrem alten Stromanbieter, in der die bereits gezahlten Abschläge sowie der Verbrauch bis zur Umstellung aufgeführt werden. Zu viel gezahlte Abschläge werden Ihren zurückerstattet.

Was passiert im Insolvenz- oder Konkursfall des Stromanbieters?

Sollte ein Stromanbieter einmal in Lieferschwierigkeiten geraten, oder liegt ein Fall von Insolvenz oder Konkurs vor, müssen Sie nicht befürchten, dass die Stromversorgung unterbrochen wird.
Der örtliche Netzbetreiber beziehungsweise der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, in einem solchen Fall solange die Versorgung zu übernehmen, bis der andere Stromanbieter wieder in der Lage ist, Strom zu liefern.

Können auch Mieter den Stromanbieter wechseln?

Bekommt der Mieter eine eigene Stromrechnung, kann er einen Stromanbieterwechsel vornehmen und muss den Vermieter über den Wechsel nicht einmal informieren. Wenn der Stromverbrauch aber über den Vermieter abgerechnet wird, muss dieser über den Wechsel des Stromversorgers benachrichtigt oder sogar in die Entscheidung für einen neuen Versorger mit einbezogen werden.

Kann man auch mit einer Nachtspeicherheizung wechseln?

Haben Sie eine Nachtspeicherheizung, ist der Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter leider nicht ohne Weiteres möglich. Bis vor Kurzem konnte nur der regionale Stromversorger einen Nachtstromtarif anbieten und bei der Stromversorgung zwischen dem am Tag und dem in der Nacht verbrauchten Strom unterscheiden. Andere Stromanbieter konnten das noch nicht. Bei einem anderen Anbieter hätten Sie dann zu jeder Tageszeit den vertraglich vereinbarten Strompreis und somit würden Sie für Ihren Stromverbrauch mehr zahlen. Wer Nachtstrom bezieht oder beziehen möchte, benötigt einen speziellen Zähler, damit der Nachtstrom gesondert abgerechnet werden kann. Wenn Haushalts- und Heizstrom noch gemeinsam gemessen werden, ist die Belieferung von Nachstrom nicht möglich. Da es hierbei so unterschiedliche Varianten gibt, kann man das nicht alles ohne große Verwirrung in einem Vergleichsrechner einbauen.
Ist ein extra Eintarifzähler eingebaut, dann hat man im Haushalt zwei getrennte Stromzähler – einen für Haushaltsstrom und einen für Heizstrom – für den dann nur ein Tarif abgerechnet werden konnte.
Wenn ein extra Doppel- oder Zweitarifzähler für den Heizstrom eingebaut ist, kann dieser dann zu verschiedenen Tarifen, Nacht- und Tagstrom oder Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) abgerechnet werden. Bei Nachtspeicherheizungen ist es häufig so, dass mit einem Doppeltarifzähler im Hochtarif der Haushaltsstrom und im Niedertarif der Heizstrom berechnet wird.
Wenn Sie kaum noch Nachtstrom verwenden, z.B. dadurch, dass Sie keine Nachtspeicheröfen mehr haben, können Sie auch einen Umbau des Zählers auf einen Eintarifzähler beantragen. Dadurch können Sie dann ohne Einschränkungen den Stromanbieter wechseln.
Wenn man zu einem günstigen Angebot aus dem Vergleichsrechner wechselt, werden die HT-Werte und die NT-Verbräuche mit dem gleichen Strompreis multipliziert. Durch den hohen Wettbewerb der vielen Anbieter ist ein Stromangebot aus dem Vergleichsrechner häufig günstiger als der Doppeltarif des lokalen Stromversorgers (Grundversorgers).
Auch in diesen Fällen sollten Sie uns kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne.

Sollte ich meinen aktuellen Zählerstand aufschreiben?

Um die Endabrechnung des alten Versorgers überprüfen zu können, sollte der Zählerstand am Tag der Umstellung vom alten auf den neuen Anbieter, bei einem Umzug und bei jeder Preiserhöhung notiert werden. Den Zeitpunkt der Umstellung teilt der neue Versorger rechtzeitig mit.

Kann man auch mit negativer Schufa wechseln?

Auch hier können wir Ihnen nur persönlich weiterhelfen. Sie würden von den meisten Stromanbietern in fast allen Vergleichsrechnerportalen abgelehnt werden. Wir haben selbst den schwierigsten Fällen zu einem günstigeren Stromanbieter verholfen.

Sie haben noch fragen zum Stromanbieterwechsel? Dann kontaktieren sie uns oder besuchen unseren Stromanbieter Preisvergleich.

13.11.2016:

MTesa

Wohngebäudeversicherung

 

Wohngebäudeversicherung

 

Die Wohngebäudeversicherung bezahlt die Kosten für Schäden, die durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm, Leitungswasser usw. entstanden sind.Dazu gehören auch Kosten für den Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.

Quelle und weitere Infos : Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen.

Keiner ist vor diesem Risiko geschützt. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist man gut abgesichert, wenn das Einkommen plötzlich wegfällt.
Wird man berufsunfähig, fallen in der Regel Einnahmen aus Lohn und Gehalt weg. Meist kommen weitere finanzielle Belastungen hinzu, beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung. Besonders schwerwiegend ist das für junge Menschen mit nur geringem Finanzpolster, für Familien mit Alleinverdiener oder für Singles.

Wenn der Job aus Gesund­heits­gründen nicht mehr zu schaffen ist, hilft eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU).

Sie ist jedoch oft teuer. Finanztest hat 70 Tarife untersucht. Erfreulich: Mehr als jede zweite Police schneidet sehr gut ab. Nicht so erfreulich: Viele, die eine Versicherung bräuchten, haben wenig Chancen, eine zu bekommen. Finanztest beschreibt den Weg zum Vertrag, analysiert aber auch Alternativen zur BU.
Für ganz schlechte Zeiten

Schutz bei Berufs­unfähigkeit ist sehr sinn­voll.

Er bewahrt den Versicherten davor, in existenzielle Finanznot zu geraten, wenn er seinen Beruf wegen einer Krankheit oder eines Unfalls länger oder gar dauer­haft nicht mehr ausüben kann. Der Versicherer zahlt dann die vereinbarte Rente. Am besten schließen Kunden schon in jungen Jahren einen Vertrag ab. Dann ist die Chance gut, eine bezahl­bare, sehr gute Versicherung zu erhalten.
Hohes Risiko, teurer Schutz

Doch je risikoreicher der Beruf, desto mehr kostet der Schutz. Das macht die Absicherung für viele kaum bezahl­bar oder sie bekommen gar keine. Eine Versicherung für unsere Modell­kunden Industrie­mechaniker und Arzt­helferin ist meist teurer als für den Diplomkaufmann. Sie werden in eine schlechtere Risikogruppe einsortiert.
Zu krank für einen Vertrag

berufsunfaeigkeit

Berufsunfäigkeitsversicherung


Neben dem Beruf ist der Gesund­heits­zustand wesentlich dafür, ob es bezahl­baren Schutz gibt – oder ob er über­haupt gewährt wird. Viele Menschen, die den Schutz dringend nötig hätten, sind zu krank, um einen Vertrag zu bekommen. Haupt­grund dafür, dass Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sind psychische Krankheiten. Wer bereits in jungen Jahren psychische Probleme hatte, bekommt meist gar keinen Versicherungs­schutz. Im Interview mit Finanztest erläutert Manuela Zwanzig, Leiterin des Bereichs Service-Center Privatkunden Versicherung von Swiss Life Deutsch­land, die Kriterien, nach denen Versicherungs­unternehmen Berufs­unfähigkeits­schutz gewähren.
Im Antrag alles richtig machen

Um im Ernst­fall die vereinbarte Rente auch zu bekommen, müssen Kunden bereits im Antrag alles richtig machen. Dazu gehört es, die Gesund­heits­fragen wahr­heits­gemäß und voll­ständig zu beant­worten. Verschweigen Kunden Krankheiten aus Angst, abge­lehnt zu werden, können sie später ihren Schutz verlieren. Die Versicherer prüfen bei jedem Antrag auf Rente genau, ob der Kunde seine „vorvertraglichen Anzeige­pflichten“ verletzt hat. Trifft dies zu, gibt es kein Geld.
Das bietet der Test

Die Finanztest-Tabelle zeigt 70 Tarife, aufgeschlüsselt nach unseren drei Modell­kunden

  • Arzt­helferin (1 000 Euro Rente, Lauf­zeit bis Endalter 65 Jahre)
  • Industrie­mechaniker (1 500 Euro Rente, Lauf­zeit bis Endalter 65 Jahre)
  • Diplom-Kauf­mann (2 000 Euro Rente, Lauf­zeit bis Endalter 67 Jahre),

und nennt gegebenenfalls die Höhe der vertraglich garan­tierten Todes­fall­summe.

Zwei Interviews gehen der Frage nach, wieso und in welchen Fällen die Versicherungs­beiträge steigen, und warum Versicherer manche Versicherungs­anträge ablehnen. Außerdem erklären die Finanztest-Experten, welche Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung es gibt – und wieso diese meist keinen ausreichenden Schutz bieten.
Quelle: Stiftung Warentest