Versicherungsnews 07-2016

1. Was Sie über Handyversicherungen wissen sollten

Es gibt eine Vielzahl von Versicherungstarifen auf dem Markt, die bei Beschädigung oder Abhandenkommen des Smartphones eine Zahlung leisten. Man sollte jedoch genau hinschauen, denn oftmals finden sich zahlreiche Ausschlüsse in den Bedingungen, die das Preis-Leistungs-Verhältnis fraglich erscheinen lassen. Diesbezüglich gibt es riesige Unterschiede zwischen den Anbietern. So enthalten beispielsweise manche Tarife eine Nachtzeitklausel (wie oft auch Fahrradversicherungen), der zufolge zwischen 22 und 6 Uhr gestohlene Handys nicht erstattet werden. Überdies schließen manche Versicherer einfachen Taschendiebstahl aus, obwohl die meisten Handy-Langfinger genau diese Methode wählen. Viele Verträge verlängern sich auch automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.

Insgesamt lohnt sich eine Handyversicherung in aller Regel nur für hochwertige Geräte – schon allein, weil gemeinhin nicht der Neuwert, sondern nur der Zeitwert erstattet wird, also der beim Schadenseintritt aktuelle Wert.

2. Die Brexit-Folgen für die Wirtschaft

Kaum zeichnete sich das Ergebnis der Brexit-Abstimmung in Großbritannien ab, schon rauschten die Indizes und Währungen in den Keller. Die Märkte waren nicht wirklich auf die Austrittsentscheidung vorbereitet. Auch der DAX ging auf Talfahrt, die Anleger sind tief verunsichert.

Doch es spricht nach Ansicht von Experten viel dafür, dass die Märkte überreagieren. Für Großbritannien selbst und dort engagierte Investoren dürften zwar schwere Jahre anbrechen, doch der Rest Europas und der Welt könnte am Ende mit einer Wachstumsdelle davonkommen. Voraussetzung ist, dass die Angst vor einem Absturz der Weltwirtschaft nicht zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung wird – denn Wirtschaft ist ja bekanntlich zu einem guten Teil Psychologie. Viel hängt nun davon ab, ob der Brexit ein singuläres Ereignis bleibt oder sich politisch fortsetzt – ob also die Europäische Union reformiert und gestärkt wird oder nach und nach zerbricht.

3. Deutsche Versicherer finanziell gut ausgestattet

Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass die deutschen Versicherer trotz widriger Umstände – Stichwort Niedrigzinsphase – ihre Eigenmittelausstattung (Solvabilität) zum Teil deutlich ausbauen konnten. Vor allem die Lebensversicherer ächzen jedoch weiterhin unter dem Zinstief. 21 von 54 untersuchten Lebensversicherern konnten zwar ihr Eigenkapital aufstocken, doch im Schnitt sank die Solvabilitätsquote der Branche zwischen 2014 und 2015 um 2 Prozent auf 161,7 Prozent – ein immer noch üppiges Polster.

Noch bessere Durchschnittszahlen liefern die Krankenversicherer, die mit 249,7 Prozent rund zweieinhalbmal so viel Eigenkapital vorhalten wie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgeschrieben. Rund die Hälfte (14 von 29) von ihnen konnte ihre Solvabilität steigern. Auch die getrennt betrachteten Versicherungskonzerne kommen mit 219,9 Prozent auf eine hohe Durchschnittsquote.

4. Wohnungsnot in Metropolen ist einstweilen Dauerzustand

Trotz verstärkter Bautätigkeit reicht der Wohnraum in deutschen Großstädten vorn und hinten nicht. Und daran wird sich auch in näherer Zukunft nichts ändern, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) prognostiziert.

So müssten bis 2020 jährlich bundesweit 310.000 Wohnungen gebaut werden, bei anhaltendem Einwandererzustrom sogar 380.000. 2015 wurden jedoch weniger als 200.000 Wohnungen fertiggestellt. In Berlin müssten sogar dreimal so viele Wohnungen gebaut werden, wie tatsächlich entstehen. Nur rund die Hälfte des jährlichen Neubedarfs wird in Hamburg, München und Köln gedeckt.

Für Immobilieninvestoren stehen die Zeichen damit weiterhin auf Wachstum. Die immer wieder thematisierte Blasengefahr ist aufgrund der fundamentalen Daten in den Metropolenmärkten nicht gegeben – denn der Nachfrageüberhang wird diese Standorte noch viele Jahre prägen.

5. Rabatt für sportliche Versicherungskunden

Ist es der Einstieg in eine neue Versicherungskultur? Ein großer Versicherer bietet jetzt Beitragsnachlässe in der Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung an, wenn die Kunden einen gesunden und sportlichen Lebensstil nachweisen. Zudem locken Rabatte bei Handelspartnern wie Fitnessstudios oder Sportartikelherstellern. Das Programm steht Versicherten jedes Alters und Gesundheitszustands offen.

Konkret wird zunächst der persönliche Gesundheits- und Fitness-Level („Vitality-Status“) ermittelt, sodann werden Ziele festgelegt. Diese sollen die Versicherten mit Sport, Vorsorgeuntersuchungen, gesunder Ernährung und Verzicht aufs Rauchen erreichen. Gelingt dies, gibt es die oben genannten Vergünstigungen.

Verbraucherschützer sind von dem Konzept nicht begeistert; sie befürchten zum einen, dass der Datenschutz unzureichend sein könnte, weshalb es schon einen „Big Brother Award 2016“ für den Tarif gab. Zum anderen sehen sie das Solidarprinzip in der Versicherung gefährdet.

6. Wiederkehr der Inflation für zweites Halbjahr erwartet

Lange schwebte das Deflationsgespenst über den Märkten, doch nun prognostizieren Experten für das zweite Halbjahr 2016 wieder eine nennenswerte Inflation. Für Investoren und Sparer eine zwiespältige Nachricht, denn die Entwertung niedrig verzinsten Kapitals schreitet dadurch schneller voran. Andererseits aber spricht eine gewisse Inflation für eine gut laufende Konjunktur, die wiederum durchaus im Interesse der Investoren liegt.

Als Treiber für die Inflation fungieren vor allem der Ölpreis und in Deutschland die zuletzt relativ üppigen Tariflohnerhöhungen. Die Eins vor dem Komma erwarten Makroökonomen daher schon gegen Ende des laufenden Jahres. Für 2017 prognostiziert der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) eine Inflation von 1,2 Prozent, nachdem für 2016 eine Rate von 0,3 Prozent erwartet wird. Ein Unsicherheitsfaktor ist allerdings der britische EU-Austritt mit seinen Folgen für die europäische und weltweite Konjunktur.

7. Mehr Unfälle deutscher Autofahrer im Ausland

Der Zentralruf der deutschen Autoversicherer meldet für 2015 einen deutlichen Anstieg der Unfälle in Deutschland zugelassener Autos mit solchen mit ausländischem Kennzeichen im Ausland. 29.683 Unfälle bedeuten einen Zuwachs von 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Rund 70 Prozent der gemeldeten Malheurs ereigneten sich in sechs Ländern. Deren „Spitzenreiter“
ist Italien mit 5.018 Unfällen, gefolgt von Frankreich (4.999) und den Niederlanden (3.933). In letzterem Nachbarland gab es mit 11,1 Prozent den höchsten Anstieg, aber auch die Unfallzahlen in Österreich schnellten um 11 Prozent nach oben (auf 3.048). Rückgänge gab es in der Schweiz und in Spanien. Kaum überraschenderweise stieg die Unfallkurve auch 2015 im Juni steil an und fiel im September wieder ab.

Auslandsurlauber sollten sich auf den Fall der Fälle vorbereiten, indem sie alle für die Schadensabwicklung benötigten Unterlagen griffbereit halten.

8. Ist Silber das neue Gold?

Im Zuge der Brexit-Entscheidung flüchteten viele Anleger in den „sicheren Hafen“, als welcher Gold gemeinhin gilt. Weniger im Fokus steht sein „kleiner Bruder“, das Silber. Dabei gibt es gute Gründe dafür, von einem stabil steigenden Silberpreis auszugehen. Dieser beträgt aktuell nur rund ein Drittel seines früheren Allzeithochs, da ist also deutlich mehr Luft nach oben als beim Gold, das etwa zwei Drittel seines Allzeithochs erreicht hat. Auch die industrielle Nachfrage spricht für eine Silber-Beimischung. Beiden Edelmetallen kommt aktuell und mindestens mittelfristig zudem die Politik der großen Notenbanken zugute, die den Run auf Sachwerte befeuert.

Wer in Silber oder in Gold investieren möchte, kann nicht nur physische Bestände erwerben (Vorsicht: Auf Silberbarren werden 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben, überdies braucht man für Silber mehr Lagervolumen als für Gold). Auch die Beteiligung an Silber-ETFs ist möglich, außerdem kann eine Investition in entsprechende Minen lukrativ sein. Doch hier wie dort gilt: Edelmetallkurse sind volatil, mit erheblichen Schwankungen ist immer zu rechnen.

Versicherungsnews 06-2016

1. Mangelhafte Beratung bei Garantieversicherungen für Smartphone, Kamera & Co.

Wer ein hochwertiges technisches Gerät kauft, bekommt häufig auch eine Garantieversicherung angeboten, vor allem in Elektronikmärkten. Die Policen erstatten in der Regel Reparaturkosten für technische Defekte, die nach Ablauf der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftreten, und umfassen in manchen Fällen auch einen Diebstahlschutz.
Eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zeigt nun: Lediglich jeder siebte Kunde wird darüber aufgeklärt, was die angebotene Versicherung eigentlich genau leistet. Häufig findet sich beispielsweise eine lange Reihe von Ausschlüssen in den Bedingungen, die aber nicht kommuniziert werden. Damit sind böse Überraschungen im Leistungsfall vorprogrammiert. Auch ein Preisvergleich findet nicht statt, so dass den Kunden nicht klar wird, wie teuer die Policen üblicherweise sind. Im Gegensatz zu Versicherungsvermittlern verfügen die Elektronikverkäufer zudem in der Regel nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung, die bei einer Falschberatung einspringen würde.

2. Garantiezins in der Lebensversicherung bald unter 1 Prozent

Der Höchstrechnungszins, den Lebensversicherer ihren Kunden maximal garantieren dürfen, soll nach den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums Anfang 2017 auf 0,9 Prozent sinken. Aktuell beträgt er noch 1,25 Prozent. Die Politik reagiert damit auf die anhaltende Niedrigzinsmisere, die auch den Versicherern zu schaffen macht. Denn diese müssen die Zinsversprechen aus alten Verträgen, teilweise bis zu 4 Prozent, noch erfüllen.

Die klassische Lebensversicherung (LV) mit Garantieverzinsung stirbt damit einen Tod auf Raten; mehrere große Versicherer haben sich bereits ganz aus dem Geschäft verabschiedet, darunter Generali, Ergo und Talanx. Die Allianz rät ihren Kunden vom Abschluss des Klassikers ab. Mittlerweile wählen neun von zehn LV-Kunden stattdessen neuartige Garantiemodelle als Altersvorsorge. Die Policen garantieren in der Regel nur noch den Beitragserhalt und stellen dafür höhere Renditechancen in Aussicht.

3. Beschwerden in der Assekuranz weiterhin auf geringem Niveau

Der Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch hat seine Bilanz für 2015 vorgestellt. Mit 13.805 zulässigen Beschwerden lag die Quote weiterhin im kaum messbaren Bereich – immerhin laufen in Deutschland insgesamt knapp 430 Millionen Versicherungsverträge.

Die meisten Beschwerden betrafen die Lebensversicherung, allerdings mit leicht rückläufiger Tendenz: 3.640 zulässige Beschwerden bedeuten einen Rückgang um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Deutlich nach oben schnellte allerdings die Zahl der Eingaben, die Rechtsschutzversicherungen betrafen (plus 32,3 Prozent), und auch die Kfz-Kasko verzeichnete einen vergleichbaren Anstieg (32,2). Auf einen Tiefststand von nur noch 336 sank die Zahl der Beschwerden über Versicherungsvermittler (minus 5,1 Prozent gegenüber 2014).

Der Versicherungsombudsmann dient als Streitschlichter zwischen Versicherungen und ihren Kunden, die diesen Service kostenlos in Anspruch nehmen können. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro sind seine Entscheidungen für die Anbieter bindend.

4. Wie teuer ist es eigentlich, Ruheständler zu sein?

Dass es mit der Rente im Alter knapp werden könnte, ist den meisten Deutschen bewusst. Ab 2030 wird das Rentenniveau nach jetzigem Stand bei 43 Prozent des letzten Nettoeinkommens liegen. Doch wie viel Geld dann tatsächlich benötigt wird – und wie demnach die individuelle Rentenlücke ausfällt –, vermag die Mehrheit der berufstätigen Bevölkerung kaum einzuschätzen.

Nach den Erfahrungen von Finanzplanungsexperten neigen viele Menschen dazu, ihre Ausgaben zu unterschätzen. Das gilt etwa für den Bereich Gesundheit, der im Alter tendenziell teurer wird. Aber auch Immobilienbesitzer machen sich häufig ein falsches Bild der Instandhaltungskosten – ein Eigenheim erfordert laufend Investitionen, die sich in der Summe nach verschiedenen Berechnungen einer Standardmiete annähern können. Hinzu kommt die Inflation, die über die Jahrzehnte die Kaufkraft einer fixen Geldsumme merklich reduziert. Wer neben den Grundbedürfnissen auch Extras wie Urlaube, Kino- oder Restaurantbesuche genießen will, tut daher gut daran, mit Weitsicht und professioneller Unterstützung seinen Ruhestand zu planen.

5. Autofahrer-Amateurvideos können Beweismittel sein

Schon seit Jahren tobt der Streit darüber, ob Autofahrer mit sogenannten Dashcam-Kameras hinter der Windschutzscheibe ihre Fahrten aufzeichnen dürfen und ob die dabei entstandenen Aufnahmen vor Gericht zulässig sind. Mehr und mehr Verkehrsteilnehmer sichern sich mit der – mittlerweile sehr günstig erhältlichen – Technik für den Fall ab, dass sie gegenüber Versicherern und Behörden einmal einen Unfallhergang nachweisen müssen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun den „Hobbyfilmern“ den Rücken gestärkt: Zwar griffen diese in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der ungefragt aufgezeichneten Verkehrsteilnehmer ein; die Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße sei jedoch höherrangig. Ein Beweisverwertungsverbot wird damit zumindest für Straf- und Bußgeldverfahren ausgeschlossen. Im zivilrechtlichen Bereich schwelt der Streit indes weiter, die Gerichte urteilen nicht einheitlich. Dashcam-Kritiker wie der Deutsche Anwaltverein sehen in den anlasslosen Videoaufzeichnungen einen Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Bild.

6. Neue Regeln für die Finanzanlagenvermittlung

Die europäische Regulierung von Finanzdienstleistungen geht in die nächste Runde: Ab Anfang 2018 werden neue EU-Richtlinien wie MiFID 2 unter anderem für weitergehende Informationspflichten sorgen.

Finanzanlagenvermittler müssen ihre Kunden dann umfassender über sich selbst und die Art ihrer Dienstleistungen und Vergütungen in Kenntnis setzen. Die Kunden werden auf Basis ihrer Ziele und Vorlieben in Risikoklassen eingeteilt, denen die vermittelten Finanzinstrumente entsprechen müssen. Dafür sorgt eine strenge, zu dokumentierende Geeignetheitsprüfung. Zugleich müssen die Kunden detailliert und unmissverständlich über die Finanzprodukte aufgeklärt werden, insbesondere über die Risiken und Beschränkungen. Zu diesem Zweck gibt es standardisierte Informationsmaterialien. Die weiteren Neuregelungen betreffen eine Produktüberwachungspflicht, Vorgaben für die Vertriebsorganisation und die Erhebung von Provisionen und Gebühren.

7. Zehntausende Hausbesitzer müssen um Versicherungsschutz bangen

Infolge des Klimawandels kommt es in Deutschland immer häufiger zu Starkregen. Die Wassermassen fluten Keller und Tiefgaragen, reißen Autos und Bäume mit sich, schieben Schlammlawinen in Wohnhäuser. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Jahrzehnte eine rund 50-prozentige Zunahme dieser katastrophalen Wetterlagen.

Das hat Folgen für die Versicherbarkeit Zehntausender Häuser: Sie werden womöglich zukünftig als gegen Elementargefahren „nicht mehr versicherbar“ gelten, weil sie in Risikozonen liegen. Aktuell erstellen Behörden und Versicherer neue Risikozonenkarten, aus denen die jeweilige Gefährdung durch Starkregen hervorgeht. Die bisher übliche ZÜRS-Kategorisierung in Gefahrenzonen, die als Grundlage für Gebäudeversicherungen dient, hat sich als für die Starkregeneinschätzung eher unbrauchbar erwiesen (obwohl ZÜRS für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ steht). Denn Starkregen tritt nicht nur an Gewässern auf, sondern potenziell überall, und dann wird es vor allem an Hängen und in Mulden gefährlich. Hausbesitzer in entsprechenden Risikozonen gehören damit möglicherweise zu den frühen Klimawandel-Geschädigten in Deutschland.

8. Kommt die Deutschland-Rente?

Vorbilder sind die Staatsfonds Norwegens und Schwedens: Nach dem Willen dreier hessischer Minister und ihrer Unterstützer soll auch in Deutschland ein neues „einfaches, kostengünstiges Standardprodukt für jedermann“ auf Fondsbasis eingeführt werden – eine staatliche kapitalgedeckte Säule der Altersversorgung, um das an seine Grenzen gelangte umlagefinanzierte Rentensystem zu ergänzen.

Die Befürworter argumentieren mit geringen Kosten, da der Staatsfonds ohne eigenes Gewinninteresse arbeiten würde. Zudem würde er eine höhere Reichweite erwarten lassen als private Vorsorgeprodukte. In Umfragen zeigen sich die Bundesbürger offen für die Idee einer „Deutschland-Rente“. Doch Kritiker werfen Fragen auf: etwa, ob die Kostenvorteile wirklich so groß wären, wenn die Beiträge nicht wie in Schweden und Norwegen automatisch eingezogen würden, sondern zunächst akquiriert werden müssten. Auch wie eine spätere Rentenzahlung organisiert werden könnte, ist offen. Hauptkritikpunkt aber ist die Gefahr, dass die Politik in Zeiten knapper Kassen ungeniert in die Fondskasse greift – wie unter anderem in Norwegen, Irland und Polen bereits geschehen.

Simply feiert 11. Geburtstag

Ihr Geschenk : 50 % – nur für kurze Zeit –

Seit 2005 setzt simply Maßstäbe für günstige, mobile Kommunikation in Deutschland.
Neben Smartphone- und Allnet-Tarifen mit mehr Leistung zum günstigen Preis, ermöglicht simply megaschnelles Surfen mit LTE-Highspeed von bis zu 50 Mbit/s zu hoch-attraktiven Preismarken.

Tarifbeispiel:

Telefonie
Flat in alle dt. Fest- und Mobilfunknetze
(ausgenommen Service- und Sonderrufnummern)

SMS
Flat in alle dt. Fest- und Mobilfunknetze
(ausgenommen Service- und Sonderrufnummern)

Internet
500 MB mit Highspeed-Geschwindigkeit max. 50 MBit/s (Download) und 32 MBit/s (Upload)
danach max. 16 kBit/s (Download) und 16 kBit/s (Upload)
LTE-Nutzung inklusive
Datenautomatik: Nach Verbrauch des monatlichen Inklusiv-Volumens wird automatisch bis zu 3 x pro Monat 100 MB zusätzliches Datenvolumen für jeweils nur 2 € aufgebucht.
Simply

Allgemein (Hierbei handelt es sich um eine befristete Geburtstagsaktion)

Einmaliger Anschlusspreis: 14,99 €
Monatlicher Paketpreis: 6,49 € statt 12,99 €
Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat
Kündigung in Textform 30 Tage zum Ende des Kalendermonats, sonst Verlängerung um je 1 Monat

Detailinformationen (Bei uns wird Kleingeschriebenes Groß geschrieben ;o))

Telefonie-Flatrate: Das Angebot des Tarifs beinhaltet Anrufe in deutsche Fest- und Mobilfunknetze sowie die Mailbox-Abfrage innerhalb Deutschlands. Ausgenommen sind Anrufe zu Service- und Sonderrufnummern, Auskunfts- und Premium-Diensten.

SMS Flatrate:

Das Angebot des Tarifs beinhaltet SMS in deutsche Fest- und Mobilfunknetze innerhalb Deutschlands. Die SMS gelten nicht zu Service- und Sonderrufnummern, Auskunfts- und Premium-Diensten. Die Nummer der SMS-Zentrale ist auf der SIM-Karte voreingestellt. SMS die über eine andere SMS-Zentralnummer versendet werden, sind ebenfalls ausgenommen und werden zum regulären Preis berechnet. Die SMS Flatrate ist ausschließlich zur privaten Nutzung vorgesehen. Der SMS-Versand muss durch persönliche Eingabe des Nutzers über das Endgerät erfolgen. Ein Massenversand ist unzulässig. Für den Versand von SMS dürfen keine automatisierten Verfahren (z.B. ausführbare Routinen, Apps, Programme) oder Dienste zur Erstellung und Versendung von SMS verwendet werden. Die SMS Flatrate gilt nicht für den Massenversand von SMS zum SMSC-DA. Zudem ist jegliche Nutzung der SMS Flatrate unzulässig, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Nutzer zur Folge hat.

Mobiles Internet 500 MB LTE (50 Mbit/s):

Das Angebot des Tarifs beinhaltet 500 MB Datenvolumen pro Monat bei einer Datenübertragungsgeschwindigkeit von bis zu 50 Mbit/s inklusive LTE innerhalb Deutschlands. Ab Erreichen von 500 MB werden im Abrechnungsmonat max. dreimal je 100 MB mit bis zu 50 MBit/s zu je 2 € aufgebucht. Nach Verbrauch dieser zusätzlichen 300 MB steht im Abrechnungsmonat GPRS-Geschwindigkeit (max. 16 kbit/s) zur Verfügung. Die Datenautomatik kann zum folgenden Abrechnungszeitraum schriftlich abgewählt werden. Die Abrechnung erfolgt im 10 KB-Takt. Im Aktivierungs- und Kündigungsmonat wird das Datenvolumen entsprechend anteilig zur Verfügung gestellt.

Flexible Vertragslaufzeit:

Der Tarif ist monatlich kündbar. Zur Beendigung des Vertragsverhältnisses muss eine Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung bei dem anderen Vertragspartner an.

25 € Bonus bei Rufnummernmitnahme:

Das Guthaben wird auf sämtliche Verbindungs-, Tarif- und Optionspreise sowie den Anschlusspreis, nicht aber auf Ersatzkarten angerechnet, ist nicht auszahlbar, zwölf Monate gültig und wird nicht gewährt, falls der Wechsel innerhalb der Drillisch Gruppe zugehöriger Tarife stattfindet. Die Gutschrift ist nur bei einer aktiven SIM-Karte möglich, bei einer gesperrten verfällt sie am Ende des Kalendermonats.

Hier geht es direkt zu den günstigen Geburtstagsangeboten von Simply:


Profitieren Sie von diesen Vorteilen:

– TÜV geprüfter Online-Shop für sicheres Einkaufen
– Regelmäßige, attraktive Sonderaktionen
– attraktive Werbemittel
– Persönliche Betreuung bei Ihren Fragen & Problemen

Kfz-Haftpflichtversicherung- Günstige PKW Versicherung abschliessen und sparen

Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Wer sich mit Pkw, Motorrad, Quad, Mofa, Bus oder Traktor auf die Straße begibt, muss sein Fahrzeug in jedem Fall versichern. Dabei ist der Begriff Kfz-Versicherung ein Überbegriff für:

  • die Kfz-Haftpflichtversicherung – sie ist gesetzlich vorgeschrieben; ohne sie darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Sie entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.
  • die Teil- und Vollkaskoversicherung – diese Versicherungen sind freiwillig.
  • weitere optionale Fahrzeugversicherungen bieten zusätzliche Sicherheit, sie übernehmen z. B. nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland die Kosten für eine sichere Rückkehr nach Hause.
Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Warum braucht man eine Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine kurze Ablenkung im Straßenverkehr kann weitreichende und teure Folgen nach sich ziehen. Damit Sie bei einem Unfall nicht lebenslang mit Ihrem Vermögen haften, gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung und natürlich auch zum Schutz der Unfall geschädigten.

Möchten auch Sie gut abgesichert sein und dabei sogar Geld sparen? Dann lassen Sie sich von uns beraten. Mit unserer langjährigen Erfahrung zeigen wir Ihnen transparent und fundiert, welche Produkte wirklich sinnvoll für Sie sind und wie Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erreichen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir zeigen Ihnen, wie auch Sie optimal abgesichert sind und dabei noch Geld sparen oder Sie rechnen einfach mal selber mit unserem Kfz Vergleichsrechner

Rechtschutzversicherung

 

Rechtschutzversicherung

 

Was ist die Rechtsschutzversicherung?

Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen.
 In vielen Situationen muss man sogar zum Anwalt oder vor Gericht gehen, wenn man zu seinem Recht kommen möchte.

Mit der richtigen Absicherung kann man diesen Fällen gelassener entgegensehen.

Quelle und weitere Infos : Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Leistungsarten:
Schadensersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,  Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozialgerichts-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Straf-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz, Beratungsrechtsschutz

Prepaid Überraschung

Bei O2 Loop lohnt sich „Aufladen“ immer wieder:

Bei jeder Aufladung ab 15 € gewinnst du garantiert einen von vielen attraktiven Preisen, wie z. B. Frei-SMS, Gutscheine oder sogar Smartphones. Je höher das aufgeladene Guthaben, desto besser der Preis: Ab 20 € gibt es Silberpreise, ab 30 € Goldpreise.

Deinen Gewinncode und alle Infos zur Teilnahme erhältst du bei jeder Aufladung automatisch per SMS.

Unter allen Teilnehmern verlosen wir alle 2 Monate einen neuen Hauptpreis.

z.B. ein Lotterielos mit der Chance auf eines von 120 Smartphones!

Alle Details zu den aktuellen Preisen findest du unter
www.ueberraschung.o2.de

Prepaid-Überraschung von O2 Loop

Prepaid-Überraschung von O2 Loop

Prepaid Überraschungs – Freikarte kostenlos bestellen:


O2 Loop Freikarte


Freu dich auf Handytarife mit günstigen Minuten, SMS und MB

Vorbei sind die Zeiten, in denen du dir die maximale Freiheit einer Prepaid Karte ohne Vertragsbindung und Laufzeit mit teuren Minutenpreisen zum Telefonieren erkaufen musstest. Heute ist das Telefonieren, SMS Verschicken und mobil im Internet Surfen mit den Prepaid Tarifen von O2 billig.

  • Die Kombination aus günstigen Prepaid Tarifen für jeden Anspruch bei voller Kostenkontrolle und Sicherheit macht die Prepaid Karte zur idealen Wahl für alle, die sich nicht an einen Vertrag binden möchten.
  • Die verschiedenen Tarife buchst du monatlich hinzu oder ab und passt diese so perfekt an dein Nutzungsverhalten an. Guthaben aufladen, Handy oder Smartphone nutzen, bis das Guthaben aufgebraucht ist und anschließend erneut aufladen. Gleichzeitig bleiben diese auch ohne Guthaben weiterhin erreichbar.
  • Der Basispreis wird monatlich im Voraus abgebucht und verlängert sich automatisch, wenn ausreichend viel Guthaben aufgeladen ist. Falls nicht, gehst du somit keine Verpflichtungen ein.

Gratis SIM-Karte und gratis Versand.

Kosten entstehen für dich erst dann, wenn du die SIM-Karte einlegst und Prepaid-Guthaben auflädst.

Nur bei O2 – Daten­volumen verfällt nicht

Ungenutztes Datenvolumen kann jeweils in den folgenden Abrechnungsmonat über­tragen werden, wenn Du das gleiche Smartphone-Paket verlängerst.

Neu bei O2 Prepaid: LTE schneller, besser, surfen

Jetzt mit der neuen LTE 4G Technologie noch schneller surfen – ganz automatisch.

Somit steht deiner Prepaid Überraschung nix mehr im wege ;o))

Zahlen Sie beim Grundversorger kräftig drauf ?

Warum trauen Sie sich nicht den Stromanbieter zu wechseln?

Jahr für Jahr zahlen viele deutsche Haushalte immer höhere Strompreise für Ihren Haushalt. Gegen die immer weiter steigenden Strompreise Ihres Grundversorgers können Sie sich jedoch zur Wehr setzen. Jeder Bürger hat das Recht, seinen Stromanbieter nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder bei einer Preiserhöhung, zu wechseln. Doch gerade die ältere Generation scheut sich vor so einem Wechsel. Die Angst vor dem Internet und die nicht Vertrautheit mit dem neuen Medium einiger Menschen bestärkt letztlich wieder den Entschluss, einfach alles beim Altbewährten zu lassen. Das heißt weiterhin seinen Strom wie gewohnt beziehen, dann kann auch nichts passieren.

Dabei geht es auch anders!

Wir zeigen Ihnen, wie man mittels Stromvergleich wirklich einfach und sicher seinen Anbieter wechseln kann. Dabei gilt zu wissen, dass natürlich der Strom aus der Dose immer derselbe ist und eine dauerhafte Belieferung per Gesetz festgesetzt ist. Jedoch unterscheiden sich hier die Preise wie bei den Tankstellen. Je nach Nutzungsrecht an Ihrem örtlichen Stromnetz können Sie je nach PLZ verschiedene Anbieter beliefern.

Grundversorger

Grundversorger – jetzt wechseln!

Nun sind Sie vielleicht schon 20 Jahre oder mehr bei Ihrem Grundversorger und haben Angst, ein plötzlicher Wechsel könnte Konsequenzen für Sie haben? Dem ist nicht so. So wie jeder Kunde das Recht hat, die Kaufhalle, Tankstelle oder den Telefonanbieter zu wechseln, verhält es sich auch mit dem Strom- und Gasanbieter. Natürlich bieten die Grundversorger regelmäßig neue Preisgarantien für Sie an, um Sie auch weiterhin als Kunde zu behalten.

In 99% der Fälle zahlt sich der Anbietervergleich aus!

Meistens sind der Arbeitspreis oder die Grundgebühr sehr viel niedriger. Niemand verbietet es Ihnen, wegen dem Neukundenbonus jedes Jahr auf Neue zu wechseln.

Wie bei allen Verträgen gilt für Sie als Verbraucher ein 2 wöchiges Widerrufsrecht. Dabei haben Sie die Chance, auf die Auftragsbestätigung zu warten und Ihre Daten nochmals zu überprüfen.
Für den eigentlichen Wechselvorgang benötigen Sie Ihre Anschrift, Angaben zum alten Stromanbieter inklusive Kundennummer und Stromzählernummer. Als letztes müssen Sie auch Angaben zu Ihren Bankdaten machen.
Ist der Auftrag abgeschlossen, brauchen Sie einfach nur auf Post vom neuen sowie alten Stromanbieter zu warten. Eine Kündigung, An- und Ummeldung und weiterer Schriftkram wird vom neuen Anbieter übernommen.

Lassen auch Sie sich zu einem Stromvergleich und Anbieterwechsel überzeugen. Nutzen Sie das gesparte Geld für schönere Dinge im Leben.

Unterhaltsverpflichtungen der Kinder nehmen zu

Bis zum Jahr 2050 soll die Zahl der Pflegebedürftigen auf bis zu 4,4 Millionen steigen. Damit steigen auch die Kosten der Pflege. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen aktuell nicht aus, um die Kosten zu decken. Können die Pflegebedürftigen die Pflegekosten nicht aus eigener Tasche bezahlen, sind deren Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet. Der ZDF WISO Tipp informiert über die Rechte von Kindern Pflegebedürftiger und der Möglichkeit der finanziellen Absicherung der Eltern durch eine Pflegezusatzversicherung.
WISO Elternunterhalt

unterhaltsverpflichtungen

unterhaltsverpflichtungen

Abbildung: wiso.de vom 04.04.2016

Derzeit sind in Deutschland etwa 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Das statistische Bundesamt rechnet mit einem rasanten Anstieg dieser Zahl und spricht von rund 3,4 Millionen Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 und 4,4 Millionen bis 2050. Mit der Zahl der Pflegebedürftigen steigen auch die Pflegekosten. Das Institut der deutschen Wirtschaft prognostiziert für 2030 einen Kostenüberschuss zwischen 1,7 und 4 Milliarden Euro, im Jahr 2050 könnten sogar bis zu 16 Milliarden Euro in der Pflegekasse fehlen.
Pflegelücke beträgt bis zu 2.350 Euro monatlich

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen bereits heute nicht aus, um die Pflegekosten vollständig zu decken. Im Pflegefall zahlt die Versicherung maximal 1.612 Euro pro Monat. Eine vollstationäre Unterbringung eines Menschen mit Pflegestufe III kostet im bundesweiten Durchschnitt jedoch etwa 3.437 Euro monatlich. Daraus ergibt sich eine Versorgungslücke von 1.825 Euro, die der Pflegebedürftige selbst bezahlen muss. In einigen Fällen beträgt die Versorgungslücke sogar bis zu 2.350 Euro.

Kann die betroffene Person die Kosten nicht mit seinem eigenen vermögen bezahlen, übernimmt das Sozialamt die Zahlung und versucht, sich das Geld von den Kindern der Pflegebedürftigen zurückzuholen. Die Kinder sind nämlich gesetzlich zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet und müssen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten einen Teil der Pflegekosten übernehmen.

Tipp: WISO Sendung vom März 2016 zum Theme Pflegeversicherung als Absicherung für die Eltern
Elternunterhalt ab 1.800 Euro Nettoeinkommen

ZDF WISO weist darauf hin, dass alleinstehende Kinder von Pflegebedürftigen Elternunterhalt zahlen müssen, wenn ihr bereinigtes Nettoeinkommen 1.800 Euro pro Monat übersteigt. Ehepaare sind bis zu einem bereinigten Nettoeinkommen von 3.240 Euro von der Unterhaltspflicht befreit. Unter bereinigtem Nettoeinkommen versteht man das Nettoeinkommen abzüglich monatlicher Verpflichtungen wie Versicherungsbeiträge oder Tilgungsraten von Krediten.

Aber nicht nur das Einkommen wird in die Berechnung mit einbezogen, sondern auch eventuell vorhandene Wertpapiere, Sparbücher oder wertvoller Schmuck. Haus und Auto der Kinder hingegen sind von der Berechnung ausgenommen. Das Verhältnis zu den Eltern spielt keinerlei Rolle. Die Unterhaltspflicht besteht auch dann, wenn Eltern und Kinder keinen Kontakt mehr haben.
WISO-TIPP: Private Pflegeversicherung

Der Bund der Versicherten und Stiftung Warentest empfehlen, mit einer privaten Pflegeversicherung vorzusorgen. Im Pflegefall wird die Versorgungslücke von der Versicherung geschlossen, sodass die Kinder keinen Elternunterhalt zahlen brauchen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass man sich von einem unabhängigen Experten beraten lassen sollte, da nicht jede Pflegezusatzversicherung zum Schließen der Versorgungslücke ausreicht.

Empfehlenswert ist das Modell der Pflegetagegeldversicherung. Hier erhält der Versicherungsnehmer pro Tag der Pflegebedürftigkeit eine bestimmte Summe, beispielsweise 50 Euro. Über das Geld kann er frei verfügen. Der Verwaltungsaufwand für die Angehörigen ist dadurch sehr gering. Die Pflegekostenversicherung übernimmt nur die tatsächlichen Mehrkosten. Pflegeleistungen müssen dafür jedoch strikt protokolliert und Belege für die Kostenübernahme aufgehoben und bei der Versicherung eingereicht werden.

Weniger empfehlenswert ist die Pflegerentenversicherung. Hier wird der Pflegefall mit einem Sparkonto abgesichert, was durch die derzeitige Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) wenig Rendite verspricht. WISO empfiehlt, sich möglichst frühzeitig um den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung zu kümmern. Dadurch zahlt man nur recht geringe Beiträge und es besteht wenig Gefahr, aufgrund von Vorerkrankungen von der Versicherung zurückgewiesen zu werden.

Quelle : ZDF WISO Tipp

Wie kann ich das Risiko der Unterhaltsverpflichtungen mindern ???

Durch rechtzeitigen Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler.
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (No Ratings Yet)
Loading...

Hausratversicherung

Hausratversicherung

Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert.

Der Versicherungsschutz kann durch zusätzliche Vertragselemente, wie z. B. Fahrraddiebstahl, erweitert werden.

Quelle und weitere Infos : Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Hausratversicherung

Ob Wasser­schaden, Diebstahl oder Brand: Eine gute Hausrat­versicherung springt im Fall der Fälle ein. Was aber immer lohnt: Ein Preis­vergleich für die Hausrat­versicherungs­police. Für die gleiche Wohn­situation und Versicherungs­summe kann der Schutz günstig oder teuer sein. Wir vergleichen regel­mäßig Versicherungen für den Hausrat und bietet Ihnen einen individuellen und kompetenten Versicherungs­vergleich an, damit Sie im Falle eines Falles nicht im Regen stehen.

Wohngebäudeversicherung

 

Wohngebäudeversicherung

 

Die Wohngebäudeversicherung bezahlt die Kosten für Schäden, die durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm, Leitungswasser usw. entstanden sind.Dazu gehören auch Kosten für den Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.

Quelle und weitere Infos : Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.